Kaskoschaden PKW-Versicherung

14. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
blondie2002
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaskoschaden PKW-Versicherung

Habe soeben meinen PKW auf dem Grundstück von meinem Ehepartner beschädigt. Heckklappe war offen und ich wollte rückwärts in die Garage. Ich denke mal 2000 bis 3000 Euro Schaden.
Ich bin Kaskoversichert mit Selbstbeteiligung und weiß nicht ob meine PKW-Haftpflichtversicherung diesen Schaden abdeckt. Gibt es irgendwelche Dinge die ich bei der Schadenmeldung beachten muss?


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
firefighter0070
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 85x hilfreich)

Eine Haftpflichtversicherung reguliert Schadensersatzansprüche Dritter.

Im vorliegenden Fall bedeutet das, dass sie für den Schaden an der Garage ist. Die Kaskoversicherung ist für den Schaden am Auto.

Sofern die Versicherungen die Schäden regulieren, wird man um einige Prozente hochgestuft, es sei denn man hat 2-3 Unfälle frei pro Jahr (sog. Rabattretter).

Bei der Schadensmeldung muss man nur beachten, dass es der Wahrheit entspricht und der Schaden ohne schuldhaftes zögern gemeldet wird. Danach kommt es auf die Versicherungsbedingungen an, ob ein Sachverständiger sich das erst anschaut, das Fahrzeug gleich in ne Partnerwerkstatt muss oder freie Werkstattwahl

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#2
 Von 
blondie2002
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort. Meine Frage war wohl nicht so optimal gestaltet.
Eigentlich wollte ich nur mal wissen ob es Gründe für eine Ablehnung der Kaskoregulierung geben kann, weil es hier um Verwandte / Ehepaar geht.
Am Gebäude selbst enstand vernachlässigbarer Schaden.
LG Blondie

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