KFZ-verkauf nach Schaden

12. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
nico23m
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
KFZ-verkauf nach Schaden

Hallo.
Ich hatte am Samstag einen nicht selbstverschuldeten Unfall. Danach wurde mein Fahrzeug zum ADAC geschleppt. Ich bin direkt zum Anwalt. Montag wurde der Wagen dann weiter zu Audi-Werkstatt geschleppt. Der Gutachter (unabhängiger) erstellt nun ein Gutachten. Dies wird wahrscheinlich lauten Fahrzeugwert 12.000euro
Reperaturkosten 10-11.000euro.
Heute habe ich jemanden gefunden der mir für den defekten Wagen 5.500euro bietet. Kann ich mir die Kosten im Kostenvoranschlag ausbezahlen lassen? Ich habe gehört das das nicht mehr geht. Wer zahlt dann die Kosten der Werkstatt? (spirch ....unterstand des autos...etc.)
ich habe bei der Werkstatt eine Abtrittserklärung unterzeichnet.

Ist es möglich das Geld zu bekommen? Und anschließend den Wgen defekt zu verkaufen?

Danke für Antwort im Vorraus.

-nico

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nwg100
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 92x hilfreich)

Hm, recht harte Nuss !

So wie Sie es schreiben ( Fahrzeugwert u. in Relation stehende Rep.-kosten ) ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Es gibt da sehr unterschiedliche Vorgehensweisen der einzelnen Vers.-gesellschaften und ein einheitlicher Rat ist nach Ihren Informationen schwer möglich.

Sobald das Gutachten fertig ist, würde ich empfehlen sich ausführlich mit der Vers.-gesellschaft in Verbindung setzen und erfragen, wie diese sich die Regulierung vorstellt.
Danach sollten Sie weitere Infos hier posten.

Ich denke, man kann es wirtschaftlich vertretbar darstellen, aber bitte nicht nach der GIER-FRISST-HIRN-METHODE.

Wenn beide Parteien ein wenig Abstriche machen, kann und wird etwas vernünftiges herauskommen.
Viele Grüße
nwg
I

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#2
 Von 
toedti2000
Status:
Schüler
(372 Beiträge, 43x hilfreich)

im regelfall wird der gutachter ihnen einen restwert für das fahrzeug nennen.
normalerweise ist dieser restwert immer zu erzielen.
sie sollten deswegen auf einen eigenmächtigen verkauf vorerst verzichten.
ansonsten kann es passieren, dass der schuss für sie nach hinten los geht...

-----------------
"www.ingotoedter.de "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nico23m
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal danke für die Antworten. Werde auf jeden Fall abwarten was das Gutachten bringt und was die Gegnerische Versicherung sagt.
....wenn das mal nur alles nicht so ewig lange dauern würde....

Werde eventuelle Resultate hier posten.

bis denn dann -nico

-- Editiert von nico23m am 14.07.2005 20:11:12

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nico23m
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Und der SCH** geht weiter.
Gutachten ist anders als erwartet ausgefallen. KFZ-Wert 13.000euro
Reparatur 10.000euro.
Wertminderung 0euro wegen Austausch durch Neuteile. Mir wurde gesagt ich könne mir das Geld ausbezahlen lassen und den Wagen verkaufen. Käufer hab ich....AAABER!!! Jetzt sagt Audi mir...um das Gutachten zu erstellen, mussten diverse Teile demontiert werden. Diese Demontagekosten müsste ich beim Verkauf privat aus eigener Tasche tragen. (1200euro)


Stimmt das? Ich traue dem Laden nicht mehr. Desweiteren will ich den Wagen nicht mehr. Nen Auto mit einer Reparatur von 10.000euro und einer vorhergesagten Reparraturdauer von 2-3Wochen, da hab ich nen schlechtes Gefühl.

Ich meine...ich kann doch nicht dafür das die das für ein Gutachten demontieren mussten...also wieso soll ich das dann zahlen?

Danke
-nico

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Demontagekosten von 1.200,--Euro? Das heißt, die Werkstatt hat schon rund 10 Stunden, oder mehr, an dem Wagen herumgeschraubt, allein um das Gutachten erstellen zu können? Sorry, das halte ich für ziemlich unglaubwürdig. Befragen Sie hierzu doch mal den Gutachter. Inwiefern diese Kosten - wenn sie tatsächlich angefallen sind - von Ihnen zu tragen sind, weiß ich nicht. Soetwas habe ich noch nie gehört.
Was die Abrechnung mit der Versicherung betrifft, so können Sie die Erstattung der Reparaturkosten lt. Gutachten, allerdings ohne MWST verlangen. Weitere Abzüge, wie von den Versicherungen gerne gemacht, sind nicht zulässig. Was Sie dann mit dem Fahrzeug anstellen (selber reparieren, verkaufen oder was auch sonst) ist allein Ihre Sache. Wenn Sie also mit dem Gesamterlös aus Reparaturkosten ohne MWST plus Verkaufspreis zufrieden sind, dann machen Sie das so. Und denken Sie daran; Sie haben Anspruch auf Nutzungsausfall für die Anzahl an Tagen, die die Reparatur lt. Gutachten dauern würde. Achten Sie auch darauf, dass die Werkstatt aus der Abtrittsserklärung nicht plötzlich einen Reparaturauftrag konstruiert und mit der Reparatur beginnt. Allerdings müsste Ihnen das doch auch alles Ihr Anwalt gesagt haben.

Gruß,

Axel

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