KFZ hochstufung schon gerechtfertigt ?

31. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
susanne42
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 54x hilfreich)
KFZ hochstufung schon gerechtfertigt ?

Hallo zusammen ,
Im November 2007 habe ich einen Verkehrsunfall mit personenschaden gehabt , eine Frau überquerte die Strasse ( ohne ampel ) und verlor angeblich 1 meter vor dem Fussgängerweg ihr bewustsein.
Sie ist mir seitlich reingeknallt , resultat Frontscheibe und Spiegel an meinem KFZ kaputt aber das war mir egal wichtiger war das die besagte Frau nur eine platzwunde am Kopf hatte und eine Gehirnerschütterung so das sie nach 1 Tag das KK wieder verlassen konnte.
Laut Polizei war ich aber der Unfall verursacher also habe ich meinen Anwalt eingeschaltet und nun läuft die ganze sache hin und her , fakt ist der ANwalt dieser Dame hat sich gemeldet und forder ( schon einmal 1100 € vorschuss von meiner Versicherung )da trifft mich doch echt der schlag , weil absolut noch garnichts rechtsmässig geklärt ist.
Gestern habe ich einen Brief meiner Versicherung im Kasten gehabt , ich wurde rückwirkend zu 2007 in meinen prozenten hochgestuft und soll nun 1/4 jährlich 120 € mehr bezahlen als bisher.
ein anruf bei der Versicherung hat ergeben das noch kein schaden bzw.. schmerzensgeld reguliert wurde , wieso also werde ich hochgestuft ?

Probleme mit der Versicherung?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Eine Rückstufung ist erst dann möglich, wenn die Versicherung irgendwas reguliert hat, also z.B. den geforderten Vorschuss gezahlt hat.

Sollte natürlich später in diesem Jahr etwas gezahlt werden, gäbe es ohnehin rückwirkend eine Rückstufung, da es auf den Unfallzeitpunkt (2007) ankommt und nicht auf das Datum der Regulierung.

quote:
ein anruf bei der Versicherung hat ergeben das noch kein schaden bzw.. schmerzensgeld reguliert wurde , wieso also werde ich hochgestuft ?


Das würde ich an Ihrer Stelle mal Ihre Versicherung fragen.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hallo,

>>>Eine Rückstufung ist erst dann möglich, wenn die Versicherung irgendwas reguliert hat

das ist nicht richtig!

in dem moment wenn ein schaden angelegt wird, wird auch eine rückstellung gebildet und der vertrag ist belastet, das ist richtig und normal.

sollte es zu keinerlei zahlungen kommen wird der vertrag auch wieder entlastet und die mehrprämie erstattet.

andersherum, würde dies erst nach der regulierung geschehen, müsste nach einem langjährigen prozess die prämie nacherhoben werden was zu problemen führt.

ich würde auch wenigstens mit einer anteiligen haftung in dem fall rechnen.

gruß

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#3
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Wie bereits geschildert erfolgt die Rückstufung bereits mit Schadensmeldung. Eine Zahlung muss noch nicht erfolgt sein.

Im übrigen, wie kann man die Straße überqueren wenn man bereits vorher ohnmächtig wird? Oder wollte sie die Straße überqueren?

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