Hallo Leute,
kürzlich ist bei mir in der Verwandschaft jemand mit dem Auto verunglückt. Zum Glück nur leichte Verletzungen.
Folgende Situation:
Fahrt von der Arbeit nach Hause mit dem Auto bei Glatteis von der Straße abgekommen, Zaun umgefahren und Baum angefahren.
Personenschäden sind ja über die Berufsgenossenschaft des jeweiligen Arbeitgebers abgedeckt. Aber KFZ hat nur Teilkasko. Daher wird wohl nur der Zaun und der Baum über die KH bezahlt. Aber der Schaden am Auto nicht.
Hab ich was vergessen?
KFZ Wegeunfall von der Arbeit
7. Februar 2006
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Frage vom 7. Februar 2006 | 14:12
Von
Status: Schüler (296 Beiträge, 64x hilfreich)
KFZ Wegeunfall von der Arbeit
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#1
Antwort vom 7. Februar 2006 | 15:27
Von
Status: Beginner (71 Beiträge, 15x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 7. Februar 2006 | 15:30
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16840x hilfreich)
Doch.
Die Unfallkosten, die nicht durch eine Versicherung abgedeckt sind, kann man als Werbungskosten geltend machen, da der Unfall auf dem Arbeitsweg passiert ist.
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#3
Antwort vom 7. Februar 2006 | 18:17
Von
Status: Student (2628 Beiträge, 677x hilfreich)
hi,
ich meine, es sind außergewöhnliche Belasungen ??
gruß
mF
#4
Antwort vom 8. Februar 2006 | 10:34
Von
Status: Student (2659 Beiträge, 772x hilfreich)
evtl versuchen wegen Glatteis und Regress
#5
Antwort vom 8. Februar 2006 | 13:06
Von
Status: Schüler (296 Beiträge, 64x hilfreich)
Regress gegen Land Bayern z. B. ? Wegen Streupflicht? Ob man da ne Chance hat?
#6
Antwort vom 8. Februar 2006 | 15:01
Von
Status: Student (2659 Beiträge, 772x hilfreich)
ja chance kaum, aber du wolltest alles wissen!
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