KFZ Versicherung zahlt Unbekannten Schadenssume

2. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
klabaut
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
KFZ Versicherung zahlt Unbekannten Schadenssume

Die KFZ Versicherung meldet sich beim VN und teilt ihm mit, dass sich dort ein Radfahrer gemeldet hätte und dieser behauptet, dass der VN ihn leicht angefahren hätte. Er hätte dabei einen Schaden erlitten.

Der VN sagt! der VS das er sich an eine Situation erinnern könne, er den Radfahrer aber nicht angefahren habe. Er habe nach dem Vorfall, wo es beinahee zu einem Unfall mit einem anderen PKW gekommen wäre, erinnern. Der Radfahrer aber sei direkt weggefahren.

Nun teilt die VS mit, man habe dem Radfahrer 70€ (siebzig) für seinen Schadeen audgezahlt. Ein Gutachetr der VS habe die Anagben und den Schaden des Radfahrers als glaubwürdig bewertet.

Der VN weiß weder was von dem genauen VS Ablauf, noch den Namen des angeblich Geschädigten.

Die VS hat den Vertrag des VN nun mit einem "Schadenfall" belastet, was letzednlich zu einer Höherstufung führen kann - wenn der VN den Schaden nicht selbst übernimmt.

Das kann doch wohl nicht wahr sein!!??

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kai31580
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 73x hilfreich)

Hallo,

las dir doch mal von deiner Versicherung die Schadensmeldung zeigen! Im übrigen kann die Versicherung einen Schaden bezahlen, soweit richtig, m.E. aber nur wenn der Schadensverursacher vorher dazu befragt wurde. (Unfallprotokoll, Schadensmeldung etc.) Wenn der Schaden real sein sollte, kann dich die Versicherung natürlich hochstufen, du kannst aber mit Rückzahlung des Schadens die Hochstufung vermeiden und wenn, wie du oben angegeben das nur 70 € sind, dann würde ich bei Rechtmäßigkeit der Zahlung, den Betrag an die Versicherung zurück erstatten.
Wenn sich deine Versicherung quer stellen sollte, dann schildere mal deinen Fall an...

Versicherungsombudsmann e. V. · Postfach 08 06 32 · 10006 Berlin · Tel. 0 18 04 - 22 44 24 · Fax 0 18 04 - 22 44 25

Gruß

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#2
 Von 
b-schroer
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

Schon wieder dieses Ombudsmanngequatsche. Ganz ehrlich, glaubt ihr denn, der sammelt sonst nur Briefmarken? :(

Zur Erinnerung: Wir haben es hier mit einer gesetzl. Pflichtversicherung incl. Direktanspruch zu tun und bei dieser Fallkonstellation ist auch die Gefährdungshaftung zu beachten.

Das ist zwar kein Freibrief für die Versicherung aber, Zitat TE: *der VS das er sich an eine Situation erinnern könne* und *Der VN weiß weder was von dem genauen VS Ablauf*

Entlasten kann er sich also auch nicht?

Kleiner Tip: Ich würde wegen den 70 Euro prozessieren. Sollte der Radfahrer nämlich Recht haben folgt wenigstens noch ein Verfahren wegen Verkehrsunfallflucht :-D

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Ich würde den Ratfahrer einfach mal wegen Unfallflucht anzeigen. Evtl. wars dann doch kein Unfall :-)

K.

-----------------
"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

Erst den Ombudsmann, das ist wichtiger :D

Aber recht hast Du, juristisch sind beide fahrflüchtig. Fragt sich nur sich nur, wer die besseren Argumente hat ;)

-- Editiert am 03.05.2009 18:09

1x Hilfreiche Antwort

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