Hallo, hatte vor 2 Wochen einen unverschuldeten Autounfall, bei dem der Schaden an meinem Fahrzeug ein wirtschaftlicher Totalschaden war. Nun hat mir die Versicherung den Schaden für das Fahrzeug beglichen. Auf einen Leihwagen habe ich verzichtet, so habe ich lt, Gutachten Anspruch auf 14 Tage Nutzungsausfall a 50 Euro. Diese wurden nicht bezahlt. Nach meinem Anruf bei der Versicherung wurde mir mitgeteilt, daß diese erst dann gezahlt werden wenn ich mir einen Ersatzwagen beschafft und diesen zugelassen und das Nachweisen kann. Kann ja wohl nicht sein, der Nutzungsausfall in den letzten zwei Wochen war ja da so oder so, da der Wagen nicht mehr fahrbereit war, ob ich einen neuen kaufe oder nicht. Ich habe jetzt auch noch gar nicht vor einen neuen Wagen auf die schnelle anzuschaffen. Muss die Versicherung zahlen oder nicht? Danke
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KFZ Versicherung zahlt Nutzungsausfall nicht
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Hallo,
FZG fahrbereit lt Gutachten? nein: Anspruch bis zur Feststellung des Gutachtens, 2 Tage überlegen und die im Gutachten angegebene Wiederbeschaffungsdauer!
Das Gutachten beziffert nur, der Anspruch ergibts sich aus dem Gesetzt (Rechtssprechung)
Wäre also ihre Meinung soweit korrekt
wenn fahrbereits lt. Gutachten sieht die Sachen natürlich anders aus.
MFG
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Aso etwas überlesen, klar kann die Versicherung darauf bestehen, dass ein Ersatz beschaffst wurde, bevor sie den NA zahlt
Ansonsten fehlt es ja an dem eigl. Nutzungswillen für das FZG.
Viele Versicherungen verzichten allerdings meines Wissens nach auf den Nachweis.
deswegen heißt es ja auch "Wiederbeschaffungsdauer"
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quote:<hr size=1 noshade>Muss die Versicherung zahlen oder nicht? <hr size=1 noshade>
Das kommt darauf an, hier ein Überblick über die konfuse Rechtsprechung:
http://www.verkehrslexikon.de/Module/NAFiktiv.php
Also in Düsseldorf und in München muss die Versicherung wohl nicht zahlen.
Sonst ist der Grundtenor, daß für die fiktive Rerparaturdauer Nutzungsausfall zu zahlen ist. 14 Tage sind das sicher nicht.
Es kommt also wohl darauf an: Wo ist der Gerichtsstand?
Nach § 215 VVG hat man die Wahl, Firmensitz der Versicherung oder eigener Wohnort. Wenn beides nicht München ist, hätte man gute Chancen, so lange man das auf die hypothetische Reparaturdauer beschränkt.
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