KFZ Versicherung vorzeitig kündigen

28. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
fabian123mitglied
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
KFZ Versicherung vorzeitig kündigen

Hallo,

ich heiße Fabian, bin 34 Jahre und was Rechtliches angeht völlig ahnungslos.

Ich habe ein Problem mit meiner Autoversicherung. Dazu eine kurze Vorgeschichte. Ich habe mir vor zwei Monaten ein neues Auto gekauft. Die Versicherung läuft auf meinen Namen, der Wagen wurde auf meine Freundin zugelassen. Ich bin die meiste Zeit in Frankreich habe aber einen Wohnsitz in Deutschland. Ich wollte dumme Fragen bei Verkehrskontrollen umgehen.

Nun das Problem: Die Versicherung erkennt meinen Schadensfreiheitsrabatt nicht an weil ich vorher ich einen Pick Up hatte (als LKW zugelassen). Die Versicherung erkennt aber nur Rabatte von PKWs an. Ich habe den Satz in den Versicherungsbedingungen wohl überlesen oder ignoriert. Fazit: Der Spaß kostet mich jetzt fast das Dreifache. Die Versicherung prüft noch ob sie das per Kulanz durchwinken aber wenn nicht wirds teuer.

Nun die Frage: gibt es in so einem Fall ein Sonderkündigungsrecht? Ich bin schließlich von anderen Tatsachen ausgegangen.

Alternativ habe ich überlegt den Wagen auf mich umzumelden. Komme ich in diesem Fall aus dem Vertrag raus? Problem ist halt, dass die Versicherung in Zukunft trotzdem auf meinen Namen laufen wird.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Vollkasko in SF0 geht ganz schön ins Geld.

Gruß

Fabian

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Nun die Frage: gibt es in so einem Fall ein Sonderkündigungsrecht? Ich bin schließlich von anderen Tatsachen ausgegangen. <hr size=1 noshade>



Deshalb gibt es das Widerrufsrecht nach

[URL=http://dejure.org/gesetze/VVG/8.html]§ 8 VVG [/URL]

Darüber müsste auch belehrt worden sein. Das Widerrufsrecht besteht immerhin 14 Tage, ob es bereits abgelaufen ist, müsste man prüfen.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.791 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen