KFZ Versicherung - offene Forderungen

11. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Mahony03
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
KFZ Versicherung - offene Forderungen

Guten Tag,

Person A hat die KFZ-Versicherung einer verstorbenen Person in der Familie übernommen. Person B, ebenfalls Familienmitglied kennt die EVB-Nummer und versichert ein Fahrzeug in der Versicherung von Person A. Ohne das Wissen von Person A. Nun tauchen die ersten offenen Forderung an Person A auf für das Fahrzeg von Person B. Person B weigert sich vehement diese zu begleichen. Wie kommt Person A ohne Kostenaufwand aus der Situation heraus?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Die eVB sollte nur einmal nutzbar sein. Die Forderung schriftlich mangels Vertragsabschluss zurückweisen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Bitte nochmal verständlicher und detaiilierter ausführen.

Die eVB wird einmalig vergeben, doppelte Nutzung ist ausgeschlossen.

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