Guten Tag,
Person A hat die KFZ-Versicherung einer verstorbenen Person in der Familie übernommen. Person B, ebenfalls Familienmitglied kennt die EVB-Nummer und versichert ein Fahrzeug in der Versicherung von Person A. Ohne das Wissen von Person A. Nun tauchen die ersten offenen Forderung an Person A auf für das Fahrzeg von Person B. Person B weigert sich vehement diese zu begleichen. Wie kommt Person A ohne Kostenaufwand aus der Situation heraus?
KFZ Versicherung - offene Forderungen
11. Juli 2018
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Frage vom 11. Juli 2018 | 17:22
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
KFZ Versicherung - offene Forderungen
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 11. Juli 2018 | 18:45
Von
Status: Lehrling (1613 Beiträge, 610x hilfreich)
Die eVB sollte nur einmal nutzbar sein. Die Forderung schriftlich mangels Vertragsabschluss zurückweisen.
#2
Antwort vom 12. Juli 2018 | 17:13
Von
Status: Student (2415 Beiträge, 604x hilfreich)
Bitte nochmal verständlicher und detaiilierter ausführen.
Die eVB wird einmalig vergeben, doppelte Nutzung ist ausgeschlossen.
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