Hallo zusammen,
mal von folgendem Sachverhalt ausgegangen.
Kunde hat einen Unfall in dem er Schuld ist.
Wird dann von der Versicherung um 5 Klassen hochgestuft, und ca. 1 Jahr später verlangt die Versicherung den Schaden noch zurück. und auch die Rückstufung will sie nicht rückgängig machen.
Ist es Rechtlich wirklich so das eine Versicherung Doppelt abkassieren Darf?
Kein Versicherungsbetrug... Alles wirklich ein Unfall...
Als aussage von der Versicherung gab es lediglich, da es keine Freiwillige Rückzahlung wäre, ist es einfach so. Und als gesagt wurde so wird ja Doppelt gezahlt auch ein Einfaches Ja ist halt so...
Das kann ich so nicht ganz Glauben!
Danke
KFZ Versicherung möchte Unfall Doppelt Abrechnen?
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Zitat:und ca. 1 Jahr später verlangt die Versicherung den Schaden noch zurück.
Wie ist denn der genaue Wortlaut?
Haftpflicht- oder Kaskoschaden?
Haftpflicht, kein Kaskoschaden.
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Hallo,
Von wem? Und warum?Zitat:und ca. 1 Jahr später verlangt die Versicherung den Schaden noch zurück.
Stefan
Das klingt sehr danach, dass die Versicherungsprämie nicht rechtzeitig bezahlt wurde, oder nach einer Obliegenheitsverletzung.
-- Editiert von so475670-44 am 08.11.2017 23:19
Hört sich so an, als würde die Versicherung von Betrug ausgehen.
Mit welcher Begründung (genauer Wortlaut) fordert die Versicherung die geleistete Zahlung zurück?
99% Wahrscheinlichkeit für #4
Betrunken, kein Führerschein, Drogen, Unfallflucht im Spiel oder ähnliches?
Also weder Getrunken, noch Drogen...
Jedoch gab es da ein Problem wegen der Zahlung, es sollte Normal alle 3 Monate sein dies hat die Versicherung aber nicht zeitnah umgestellt. Deswegen wurden da durch 3 Monatige Zahlung ja etwas mehr Fällig ist ganze 4€ zu wenig überwiesen.
da würde ich nochmal genauer nachhaken.
Die Summe ist irrelevant, aber du musst schon gewaltig im Verzug gewesen sein, so dass schon kein Versicherungsschutz mehr bestand, d.h. nach Ablauf der Frist einer sog. qualifizierten Mahnung.
Wie gesagt, unendlich viele Gründe gibt es nicht für Regress
da würde ich nochmal genauer nachhaken.
Die Summe ist irrelevant, aber du musst schon gewaltig im Verzug gewesen sein, so dass schon kein Versicherungsschutz mehr bestand, d.h. nach Ablauf der Frist einer sog. qualifizierten Mahnung.
Wie gesagt, unendlich viele Gründe gibt es nicht für Regress
ZitatMit welcher Begründung (genauer Wortlaut) fordert die Versicherung die geleistete Zahlung zurück? :
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