Hallöchen,
folgender Sachverhalt:
Auto war versichert und wurde zum 01.10.2012 abgemeldet, womit logischerweise auch die Versicherung endete.
Auf einmal bestand die Versicherung auf einen Beitrag von November und ich erhielt einen Mahnbescheid in dem auch tatsächlich der Beitrag von November gefordert wurde.
Widerspruch wurde eingelegt und dieses Jahr im März wurde Klage erhoben mit Bezug auf die Mahnsache. In der Klageschrift wird jedoch überraschenderweise der Beitrag von September gefordert.
Der Beitrag von September wurde zu 100% eingezogen, die Versicherung behauptet natürlich dem wäre nicht so gewesen und schickt einen m.M.n. unnötigen Kontoauszug, indem lediglich eine Rücklastschriftgebühr aufgeführt ist, aber auch noch diverse Rückbeiträge geleistet werden sollten, die so aber nie ankamen.
Meine Frage(n) dazu wären:
1. Ist es relevant, dass sich die Forderung des Mahnbescheides und der Klageschrift (mit Bezug zum Mahnverfahren) nicht decken?
2. In der Regel hätte die Versicherung doch die Rückbeiträge mit der Forderung verrechnen können, oder?
Über hilfreiche Antworten wäre ich sehr erfreut!
Danke schonmal!
Mit freundlichen Grüßen
KFZ-Versicherung klagt auf angeblich fälligen Beitrag
11. November 2015
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Frage vom 11. November 2015 | 12:59
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
KFZ-Versicherung klagt auf angeblich fälligen Beitrag
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 12. November 2015 | 13:29
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
Was bitte sind denn "Rückbeiträge"?
#2
Antwort vom 12. November 2015 | 13:38
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückbeiträge sind die Beiträge, die einem zustehen, wenn der Versicherungsvertrag vorzeitig endet.
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#3
Antwort vom 12. November 2015 | 13:48
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
1.: Nein, das ist zu vernachlässigen. Es macht die Klage jedenfalls nicht unzulässig o.ä.
2.: Ja das hätte sie machen können. Aber sie musste nicht verrechnen.
Und jetzt?
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