KFZ Versicherung fordert 1700 Euro zurück

25. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Tina-D.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
KFZ Versicherung fordert 1700 Euro zurück

Hallo zusammen

Meinem Sohn sind im Oktober 2005 die Nummernschilder geklaut worden, daraufhin musste er sich neue besorgen. Was er auch beim Zulassungsamt gemacht hatte.
Von der Versicherung hat er kurz darauf ein Schreiben bekommen das die Versicherung Aufgehoben wurde und er hat auch noch den Betrag von Oktober rückerstattet bekommen.

Allerdings hat er keinen neuen Vertrag oder ein Schreiben zur Fortsetzung des Versicherungsvertrages bekommen..

Da mein Sohn zu gleichen Zeit Arbeitslos wurde und das Auto ab dem Zeitpunkt 2 Jahre lang in der Garage stand, hat er sich auch nicht weiterhin darum gekümmert dass das Auto Haftpflicht versichert ist.
Das Auto war aber in dem Zeitraum weiterhin angemeldet. Weil es nur niemand gebraucht hat, hat sich auch keiner deswegen irgendwie Gedanken gemacht. Und die Versicherung hat sich diesbezüglich auch nie gemeldet.

Jetzt hat mein Sohn neue Arbeit in einer anderen Stadt bekommen, und durch den Umzug hat mein Sohn das Auto dort wieder angemeldet. Mit einer neuen Doppelkarte, weil er dachte, das die alte Versicherung wäre gekündigt.
Jedoch bekam er kurz darauf von der alten Versicherung ein schreiben das das Auto noch weiterhin dort Versichert sei. Und zudem wolle man den Versicherungsbeitrag von den letzten zwei Jahren rückerstattet haben. Gut 1700 Euro.

Ich habe der Versicherung den Fall schon geschildert, jedoch bleiben die Knallhart und wollen den kompletten Betrag haben.

Mein Sohn ist schon verzweifelt, da er diese Summe unmöglich aufbringen kann. Auf Ratenzahlung will die Versicherung sich auch nicht einlassen.

Ich bin jedoch der Meinung das die Versicherung den Fehler gemacht hat, und die keinen Anspruch mehr auf das Geld haben.

Kann uns in diesem Fall bitte jemand weiterhelfen. Hat die Versicherung ein Anspruch auf das Geld ?

Mit freundlichen Grüßen
Tina

Probleme mit der Versicherung?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hallo,

>>>Ich bin jedoch der Meinung das die Versicherung den Fehler gemacht hat, und die keinen Anspruch mehr auf das Geld haben.

fehler bedeuten aber nicht unbedingt den verlust von ansprüchen.

wer hier einen fehler gemacht hat ist auch offen. die daten werden schon seit jahren elektronisch von den zulassungsstellen an die VU übermittelt, dabei passieren gelegentlich auch mal übermittlungsfehler.

einer hat jedoch bestimmt einen fehler gemacht! anstelle sich über die gutschrift zu freuen hätte er das richtig stellen müssen.

fazit:

der versicherungsschutz bestand, der anspruch ist nicht verjährt, er muss zahlen.

ich würde es nochmal mit der ratenzahlung versuchen.

viel erfolg

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