KFZ-Versicherung behält Beitrag ein

16. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 292x hilfreich)
KFZ-Versicherung behält Beitrag ein

Hallo,

ich habe mein Auto verkauft und das auch ordnungsgemäß an die Versicherung gemeldet. Jetzt bekomme ich ein Schreiben mit der Mitteilung, dass die Differenz zwischen dem von mir bezahlten Versicherungzeitraum und dem tatsächlich in Anspruch genommenen 6 Wochen beträgt und ich somit ein "Guthaben" von 43 Euro habe. Dieses Geld möchte mir die Versicherung nicht zurück erstatten, sondern schreibt, sie würde es auf einen künftigen Versicherungsvertrag anrechnen, sobald ich einen abschließe. Mal abgesehen davon, dass ich kein Auto mehr habe, kann ich mir nicht vorstellen, dass das rechtens ist - kennt sich da jemand aus???

Danke, karamel

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Warum sollte das nicht rechtens sein.
Die Versicherung weiß ja nicht, dass Sie kein Auto mehr versichern.
Rufen Sie einfach dort an und bitten Sie um Abrechnung des Vertrages, dann wird das Guthaben zurücküberwiesen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 292x hilfreich)

Hallo,

das habe ich ja - doch die Sachbearbeiterin meinte, das machten sie nicht. Deshalb bin ich ja so überrascht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Versuchen Sie es nochmal.
Anderer Sachbearbeiter - andere Verfahrensweise.
Normal gibt das keine Probleme.
Welche Versicherung ist das?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Miniway
Status:
Praktikant
(538 Beiträge, 64x hilfreich)

darauf bestehen, sie haben Anrecht auf eine abschliessende Abrechnung des Vertrages und lassen sie sich demnächst immer den Namen des Sachbearbeiters geben.
Gruss
miniway

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 292x hilfreich)

Hallo,

"anderer Sachbearbeiter - andere Verfahrensweise" hat tatsächlich funktioniert. Der Sachbearbeiter, mit dem ich beim zweiten Telefonat gesprochen habe, hat nur den Kopf über seine Kollegin geschüttelt. Also alles im grünen Bereich ;)

Gruß karamel

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Miniway
Status:
Praktikant
(538 Beiträge, 64x hilfreich)

danke für die rückmeldung, bekommen wir jetzt prozente für die tips? ;)

alles gute und nicht alles auf einmal ausgeben

miniway

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 292x hilfreich)

Naja, mit 43 Euro kann ich es ja richtig krachen lassen :)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.431 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen