KFZ Schaden verursacht durch Unfallgegner - Reparatur bereits abgeschlossen

18. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Chanjo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
KFZ Schaden verursacht durch Unfallgegner - Reparatur bereits abgeschlossen

Servus Leute.
Ich benötige dringend Hilfe, weil ich nicht weiß wie ich mich verhalten soll und ob ich überhaupt im Recht bin.

An meinem Fahrzeug wurde ein Schaden verursacht. Der Unfallgegner hat diesen bereits bestätigt. Der schaden wurde von seiner Versicherung anerkannt und auch bezahlt.
Nun jedoch folgendes.
Ich habe den Schaden direkt bei Mercedes reparieren lassen. Mercedes bestätigte mir, dass sie die Reparaturkosten bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. So ist es auch üblich. In der Zwischenzeit habe ich folgende Kosten bei er gegnerischen Versicherung geltend gemacht:

- Kostenpauschale
- Wertminderung

Dies habe ich schriftlich erhalten.
Nutzungsausfall und Mietwagenkosten wurden darin noch nicht einberechnet.

Nachdem der Schaden reguliert war, habe ich die Rechnung als Kopie von Mercedes erhalten. Diese sollte ich der gegnerischen Versicherung zukommen lassen. Dies habe ich getan. Zusätzlich mit der bitte um Erstattung der Kosten für den Nutzungsausfall und die Mietwagenkosten.
Daraufhin erhielt ich knapp 3.000 auf mein Konto überwiesen. Da zu keinem Zeitpunkt die rede davon war, dass die Versicherung auch die Reparaturkosten mit mir abrechnet, nahm ich an, dass die Summe für die von mir geforderten Kosten ist.
Da ich den erhalt des Geldes akzeptiert habe, hatte ich damit die Möglichkeit mir etwas Privat Leisten zu können, was ich vorher niemals getan hätte.
Nun schreibt mir jedoch Mercedes, dass ihnen die gegnerische Versicherung mitgeteilt hat, dass sie den Schaden bereits mit mir reguliert haben. Wahrscheinlich ein versehen, für das ich definitiv nichts kann. Nun habe ich das Geld aber ausgegeben.
Ich habe schriftlich bestätigt bekommen, welche Kosten MIR überwiesen werden.
Erst nachdem ich dann das Geld erhalten und ausgegeben habe, bekam ich erneut einen Brief von der gegnerischen Versicherung. Darin war dann auch die Summe der Reparaturkosten aufgeführt.
Bin ich jetzt im unrecht und muss das Geld definitiv zurückzahlen, oder kann ich hier bei auf einen Fehler der gegnerischen Versicherung hoffen?

Vielen Dank

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Chanjo):
In der Zwischenzeit habe ich folgende Kosten bei er gegnerischen Versicherung geltend gemacht:

- Kostenpauschale
- Wertminderung

Und das waren dann auch genau 3000 EUR?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Chanjo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe davor pauschal etwas über 200€ als Ausfallentschädigung erhalten. Das Fahrzeug befand sich 12 Tage in der Werkstatt.
Nachdem es aus der Werkstatt kam, erhielt ich die Rechnung als Kopie. Diese habe ich der gegnerischen Versicherung zukommen lassen, damit diese den Nutzungsausfall genau berechnen kann. Dieser ist vorher nicht zu ermitteln, da es immer länger dauern kann als anfangs gedacht.

Die gegnerische Versicherung schrieb wie folgt:
Nutzungsausfall bzw. Mietwagenkosten können nicht fiktiv abgerechnet werden. Bitte reichen sie als Ausfallnachweis die Reparaturrechnung nach.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

und was ist jetzt die Erwartungshaltung? Dass die V doppelt bezahlt?

2 Möglichkeiten gibt es wirklich:
Du bezahlst die Werkstatt, fertig.

Du machst einen Aufstand wegen des Fehlers, die V fordert das Geld von dir zurück und bezahlt dann die Werkstatt.

0x Hilfreiche Antwort

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