KFZ Diebstahl, Versicherung zahlt nicht

9. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
rat31
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 11x hilfreich)
KFZ Diebstahl, Versicherung zahlt nicht

Hallo,

mir wurde vor 8 Monaten das KFZ gestohlen, die Versicherung zahlt nicht und lehnt auch nicht ab (Todschweigen???). RA hat schon eine Frist gesetzt, ist der VR aber scheinbar egal, haben nur ein anders Aktenzeichen geschickt. .So unterschwellig wollen die mir nicht glauben das der Wagen gestohlen wurde.......warum wohl sollten die sonst nicht zahlen und auch keine Stellungsnahme abgeben. Staatsanwalt hat das Verfahren eingestellt.

Da wir keine Rechtsschutz haben und der Wagen auch keine Nobel Karosse ist, wollen wir nicht klagen da diese Sache vielleicht zu teuer wird.

Ich habe im www jemanden gefunden der mit der selben VR den gleichen Ärger hat und 4 Jahre einen Prozess geführt hat und am Ende verloren hat wegen einer Hotelrechnung die das Datum auswies als er eingecheckt hat und nicht als er das Hotel verließ....

Mal angenommen man würde mir so etwas unterstellen und behauptet ich hätte den Wagen entwendet müßten die dann nicht dem VR-Nehmer den Schaden zahlen und sich an mich wenden???

Der Versicherungsnehmer ist meine Frau und ich bin mit dem Wagen ein paar Tage weg gewesen. So weit ich noch weiß bin ich auf dem VR Schein als Berechtigter Fahrer eingetragen aber nicht als VR Nehmer.



-----------------
""

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2392
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 43x hilfreich)

--- editiert vom Admin

23x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
rat31
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 11x hilfreich)

Direktversicherung, was ist VE?

-----------------
""

-- Editiert am 09.08.2009 20:09

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

quote:
So weit ich noch weiß bin ich auf dem VR Schein als Berechtigter Fahrer eingetragen

DAS sollte man vor der Klage genau wissen.
War nur ein einziger berechtigter Fahrer eingetragen, könnte das Probleme geben.


Man muss abwägen, eine Gerichtsentscheidung kann man nie voehersehen.
Das 'totstellen' sehe ich aber als ein Indiz, das die Versicherung eine schwächere Postion hat.




-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

>>>War nur ein einziger berechtigter Fahrer eingetragen, könnte das Probleme geben.

Warum???

Was für ein Zusammenhang könnte hier zur Tat stehen??

Der Fahrerkreis ist nur ein subjektives Gefahrenmerkmal und schränkt den Versicherungsschutz nicht ein!



-----------------
" Ich hab keine Ahnung :( "

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Versicherungen kommen manchmal mit den absurdesten Argumentationen. Und kommen manchmal auch vor Gericht damit durch

quote:
und am Ende verloren hat wegen einer Hotelrechnung die das Datum auswies als er eingecheckt hat und nicht als er das Hotel verließ


-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Wenn du eh nenen Anwalt bezaht hast sind die Kosten nicht viel höher wenn man klagt. Der sollte übrigens den Vertrag kennen und auch einschätzen ob man gewinnt.

Die Versicherung wird sich dann weigern wenn man bei lügen erwischt wird.

K.

-----------------
"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

quote:
Und kommen manchmal auch vor Gericht damit durch


Naja, wir kennen ja nicht den Verlauf des Verfahrens und was letztlich wie schwer gewogen hat.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
rat31
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo,

habe gerade die Kalkulation von meinem RA für die Prozeßkosten.

Ich musste mich erst mal setzen.

Streitwert 15.000 €esamtes Risiko 8.700 hä??????????????

Er meinte einen Teilbetrag einzuklagen in Höhe von 5000 € gesamt Kosten 4.700 € Ich habe nichts getan außer das man mir unser Auto geklaut hat, die VR zahlt nicht und wenn ich aus irgend einem Grunde verliere zahle ich fast 9000 bzw 5000 €.

Gruß

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Na dem Motto nenen wir wild wirre Summen und haben Angst.

Wenn du 8700 Euro einklagen willst ist der Streitwert 8700 Euro. Im Internet gibts viele Prozesskostenrechnen die dir erklären was was kosten. In ersten Instanz wenn man verliert ca, 3.262,15 Euro
http://www.prozesskostenrechner.de/

Wenn dein anwalt schon zu blöd ist Beträge zu nennen, ruf den ADAC an die sollen die einen anderen nennen.

Wenn dir nur das Auto geklaut wurde, die nicht gelogen und alles getan hast das zu vermeiden - WARUM SOLLTEST DU VERLIEREN ??
Und was willst du denn sonst machen - verzichten.

K.

-----------------
"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

@ mustermann2000

Kann es sein, dass der Beitrag des Fragenstellers nicht richtig von Ihnen gelesen wurde.

quote:
Streitwert 15.000 €esamtes Risiko 8.700 hä??????????????


Da steht nichts davon, dass 8.700,00 € eingeklagt werden sollen. Das ist das Kostenrisiko.

Wenn der Streitwert vom Rechtsanwalt richtig ermittelt wurde (wahrscheinlich Wert des Fahrzeugs der ausgezahlt werden soll), dann passen die 8.700,00 € auch als Kostenrisiko, wenn es für 2 Intanzen angegeben wird. Das Kostenrisiko beschreibt im Übrigen immer den Fall, dass man im Prozess unterliegt und daher die eigenen als auch die Kosten des Gegeners tragen muss.

Ich weiß ja nicht, wie die Einkommenssituation der Frau, und allein darauf kommt es an, wenn sie die Versicherungsnehmerin ist, aussieht und ob man ggf. mit PKH weiterkommen könnte. Der Anwalt sollte mal danach befragt werden.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Da hatte ich wohl wegen der fast 9000 bzw 5000 €.und der zu großen 8700 falsch verstanden

Das Risiko sind als 4100€ in erster Instanz.

Dann würde ich mal prüfen aus welchen Grund die Versicherung nicht zahlt. Die wird ja wohl irgendwas gesagt haben.

K.

-----------------
"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
rat31
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 11x hilfreich)

Danke

Streitwert: 15.000 € Kosten: 8.700 € bei 2 Instanzen

Bei Teillbetrag einklagen :

Streitwert 5000€ : Kosten 4700 € 1 Instanz


PKH ist nicht zu viel EK, was ist wenn ich klage für meine Frau ? In einem anderen Forum hat man mir gesagt das ich den RA beauftragen kann (ich habe auch die erste Vollmacht unterschrieben).

RA meinte immer Klagen , Klagen usw. klar das bringt die Hohle

Als ich ihm sagte das wir ja bis heute keine Stellungnahme der VR haben meinte er das ist egal, glaube ich auch, aber ich fragte ihn ob man nicht erstmal den Vorstand oder wem auch immer anschreiben soll und nach einer Stellungnahme fragen sollte warum die nicht zahlen. Wie gesagt wir Wissen rein gar nichts.

Um nicht weitere Kosten zu verursachen wollte ich selber schreiben, da erst sagte er mir "daas macht er weil in den bereits angefallenen Gebühren bereits enthalten) aha.

Wie gesagt habe ich im www jemanden ^kennengelernt der exakt das gleiche Problem mit der selben VR hat und nach 4 Jahren verlor, da ging es um Hotelrechnugen die laut VR und Gericht falsch ausgestellt waren.............

in den Gebühren ist wohl der Anteil des geg. RA enthalten, oder?

Gruß





-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

quote:
Streitwert: 15.000 € Kosten: 8.700 € bei 2 Instanzen
Bei Teillbetrag einklagen :
Streitwert 5000€ : Kosten 4700 € 1 Instanz


Und was ist mit Streitwert: 15.000 € nur 1 Instanz

Aber egal.

Klagen sollte der Versicherungsnehmer. Und die "Klau" Geschichte sollte stimmig sein. Mir ist unklar was die Geschichte eines Dritten und irgendwelche Hotelrechnung damit zu tun haben.

Ich stell mein Auto ab, komme zurück der Wagen ist weg. Ich habe alle Schlüssel und alle Papiere in der Hand. Dann zahlt meine Versicherung auch.
Wenn du den Wagen mit Schlüsseln an der russischen Grenze offen stehen lässt und irgend ein Märchen erzählst dann eben nicht.

Ohne Klage kannst du nur jammern - und keine Versicherung interesiert das - für die scheinst du ein Betrüger zu sein.

K.



-----------------
"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12315.08.2009 08:57:45
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 14x hilfreich)

quote:
was ist wenn ich klage für meine Frau ? In einem anderen Forum hat man mir gesagt das ich den RA beauftragen kann



Wie du ja auch hier feststellen konntest, haben es Laienforen nun mal so an sich, dass du auch reichlich falsche Antworten erhältst.
Wenn du aus abgetretenen Recht klagen und hierfür PKH beantragen wolltest, würde diese unabhängig von deinem Einkommen ebenfalls nicht gewährt werden.

Im übrigen wurdest du damit auch die prozessuale Situation erheblich verschlechtern, da deine Frau bzw. du als Kläger dann nicht einmal mehr beweisen könntest, dass der PKW ordentlich verschlossen abgestellt wurde.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
rat31
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 11x hilfreich)

Der dritte, wie du ihn nennst ist ein geschädigter der Europa, bei dem es genau so lief wie bei mir.

Auto vorm Hotel abgestellt, Mrogens raus, Auto weg. Polizei gerufen die mit mir noch Abschleppdienste abgefahren haben. Vor Ort Anzeige aufgegeben, zu Hause vor Ort ebenfalss Anzeige erstattet. Alle Schlüßel und Papiere eingereicht, alle Fragen beantwortet. Versicherung schaltet Gutachter ein der vor Ort ermittel. Der sagte uns dann alles ok wird reguliert.........

Staatsanwaltschaft stellt ein "kein Täter ermittelt"

VR schickt uns einen SB abends unangemeldt der wirre fragen stellt und nicht genau weiß was er bei uns soll., seine eigene Aussage.

Und das wars.

Gruß



-----------------
""

-- Editiert am 12.08.2009 14:19

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Und dabei nen Beleg mit falschen Datum gehabt wie der andere ?? Oder was soll an der geschichte nicht passen. Was hat der "Gutachter" vor Ort denn ermittelt.

Aber klar vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.

Du hattest doch sicher auch andere Kosten wie Taxi oder Mietwagen oder sonst irgend was. Nimm die kleinste Rechnung geh zum Amtgericht und verklage ganz alleine die Versicherung das zu zahlen.
Die werden das wohl mit der selben Begründung ablehnen, dann wirst du erfahren was denen nicht passt.

Oder ruf die stündilich zwei mal an.

Ohne Mut zum Prozess gibt eben kein Geld.

K.

-----------------
"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
rat31
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 11x hilfreich)

Alles was ich an Rechnungen hat wie Flug und Hotel/Taxi hat der ADAC bezahlt mir fällt nichts ein.........

Gruß

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

quote:
ob man nicht erstmal den Vorstand oder wem auch immer anschreiben soll und nach einer Stellungnahme fragen sollte warum die nicht zahlen


Der Vorstand dürfte besseres zu tun haben als jedem Versicherten, dessen Antrag abgelehnt wurde, persönlich zu antworten oder gar den Fall selbst zu untersuchen.

quote:
wie Flug und Hotel/Taxi


Dir ist der Wagen aber nicht in Kuala Lumpur geklaut worden?

Irgendwas muß an der Geschichte doch noch einen Haken haben - bei klaren Fällen riskieren Versicherungen eigentlich nie, sich vom VN auch noch verklagen zu lassen, wenn sie sowieso damit rechnen müssen, zu 99% zu unterliegen.

Die zicken immer nur dann, wenn sie einen Angriffspunkt haben. Also was fehlt noch an der Story?

-----------------
"Eingeblendete Werbung ist Werbung des Forenbetreibers, nicht meine."

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
rat31
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 11x hilfreich)

Wer lesen kann ist klar im Vorteil :-)

Die haben nicht abgelehnt......rein gar nichts und an der Geschichte stimmt alles.

Gruß

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Dann klage und gewinne.

K.

-----------------
"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
rat31
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 11x hilfreich)

Recht haben und Recht bekommen bla bla bla

Ich habe es erlebt im Bekanntenkreis oder bei meiner Scheidung was da abläuft...........na ja wem erzähle ich das.

Gruß

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12315.08.2009 08:57:45
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 14x hilfreich)

quote:
Du hattest doch sicher auch andere Kosten wie Taxi oder Mietwagen oder sonst irgend was. Nimm die kleinste Rechnung geh zum Amtgericht und verklage ganz alleine die Versicherung das zu zahlen


Aus welchem Grund sollte die Versicherung verpflichtet sein, derartige Kosten tragen zu müssen?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

>>>Du hattest doch sicher auch andere Kosten wie Taxi oder Mietwagen oder >>>sonst irgend was. Nimm die kleinste Rechnung geh zum Amtgericht und >>>verklage ganz alleine die Versicherung das zu zahlen.

Selten so gelacht :D:D:D

-----------------
" Ich hab keine Ahnung :( "

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.714 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen