Insolvenz der Versicherung für betriebl. Altersvorsorge

4. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
123Sony
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Insolvenz der Versicherung für betriebl. Altersvorsorge

Hallo,
habe von dem Anwalt meiner Versicherung für meine betriebliche Altersvorsorge ein Schreiben erhalten, worin ich informiert worden bin, dass die Versicherung Insolvenz beantragt hat.
Habe bisher ca. 1 Jahr eingezahlt (wird vom Bruttogehalt beim Arbeitgeber abgehalten).
Ist mein Geld nun Pfutsch?
Kann/ muss ich den Vetrag schleunigst kündigen oder ist er das nun quasi "automatisch" gekündigt oder verliere ich womöglich durch eine Kündigung irgendwelche Ansprüche?
Besser einen Anwalt konsultieren?
Hat jemand Erfahrungen mit so einem Mist?
Schönen Gruß
Sony

Probleme mit der Versicherung?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hi,

zum verständnis???

die versicherungs hat insolvenz angemeldet?

um welche versicherung handelt es sich? wer hat das entsprechende produkt vermittelt? welche form der bav ist es? wurden psvag beiträge abgeführt?

gruß
mFriese

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
123Sony
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo mFriese,

ja, die Versicherung hat Insolvenz angemeldet. Haben dazu ein entsprechendes Schreiben des Insolvenzverwalters erhalten.
Dabei handelt es sich um die Direkt-UK Gruppenunterstützungskasse.
Empfohlen hat mir diese Versicherung eine Bekannte :-/
Wie diese Art der Vers. genau heißt, weiß ich nicht genau... wird jeden Monat direkt vom Brutto von meinem Arbeitgeber abgehalten.
Es steht in den Unterlagen vermerkt, dass es einen Insolvenzschutz gibt... aber bezieht sich dass doch eher auf eine mögliche Insolvenz meines Arbeitgebers soweit ich das verstehe (habe aber zugegebener Maßen nicht allzu viel Ahnung von sowas).
Ich traue dem Verein (natürlich) nicht mehr so ganz und weiß eben nicht, ob es Sinn macht, weiterzumachen. Wie hoch die Gefahr ist, meine bisher gezahlten Beiträge zu verlieren je nach dem was ich mache.
Grüße
123Sony

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hi,

tatsächlich, eine u-kasse, die insolvenz anmeldet :( due webseite ist nicht erreichbar.

erste frage wäre, ob evtl. eine rückdeckung besteht?

Du hast recht. der insolvenzschutz über den psv-ag gilt nur für das trägerunternehmen, und das ist der ag.

letztendlich besteht dein anspruch auf versorgungsleistungen gegenüber deinem ag und nicht der u-kasse. dieser wird natürlich nicht begeistert sein, dass er jetzt evtl. leistung erbringen muss, weil du ihm da was angeschleppt hast.

du solltest zumindest die zahlungen erstmal unterbinden bis weiteres geklärt ist.

viele grüße

0x Hilfreiche Antwort

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