Ich, aus Österreich, KFZ-Unfall mit Schädiger aus München in München

26. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
MikeyMike
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich, aus Österreich, KFZ-Unfall mit Schädiger aus München in München

Guten Morgen,

komme aus Österreich, Wien, und der Schädiger aus Müchen, Unfallort in München, fuhr mir auf. (Parkschaden)

Gegnerische Versicherung ist die VHV. Diese sprach mir ca 980€ zu!

Viel zu wenig für österreichische Werkstätten, meine Vertragswerkstätte erstellte einen KVA von ca 1400€.

Den akzeptierte die gegnerische Versicherung auch, verlangt aber eine Rechnung! Sie schreiben aber auch dass ich eine vorab Auszahlung beantragen kann. Dies habe ich auch beantragt.

Jetzt meine Frage, bekomm ich das Geld jetzt vorab oder nicht die Versicherung schreibt für mich sehr schwammig und Antworten dauern etliche Tage, muss es aber rasch wissen.

Weiters, muss ich der Versicherung wirklich eine Rechnung schicken, immerhin liegt es doch in meiner Hand ob ich das Auto repariere oder nicht. Schaden ist Schaden und Schadenersatz findet in Form von Geld statt und nicht von getätigter Dienstleistung, was ich mit dem Geld mache kann denen doch ,,Wurscht" sein auf österreichisch. :)

Können die die Summe verkürzen wenn ich auf eine ,,fiktive Ablöse" bestehe, also ohne Reparatur?

And finally, müssen Sie eventuelle Preisanstiege (durch Inflation etc.) an die Schadensumme anpassen, weil bei meiner Vertragswerkstätte fand seit dem KVA eine Erhöhung der Preise statt und da mein Auto noch eingewintert ist kann ich erst in den nächsten Wochen reparieren. (Schaden fand im November 2014 statt)

Ich weiß, dass sind viele Fragen, ich hoffe ein Wissender kann einem über das deutsche KFZ-Versicherungsrecht unwissenden Österreicher aufklären! Ich wäre sehr dankbar!

Mit freundlichen Grüßen



-- Editier von MikeyMike am 26.03.2015 00:40

-- Editier von MikeyMike am 26.03.2015 00:41

-- Editier von MikeyMike am 26.03.2015 00:44

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9315x hilfreich)

Jetzt meine Frage, bekomm ich das Geld jetzt vorab]
Voraussichtlich ja. Aber nicht alles, siehe unten.

Weiters, muss ich der Versicherung wirklich eine Rechnung schicken, immerhin liegt es doch in meiner Hand ob ich das Auto repariere oder nicht. Schaden ist Schaden und Schadenersatz findet in Form von Geld statt und nicht von getätigter Dienstleistung, was ich mit dem Geld mache kann denen doch ,,Wurscht" sein auf österreichisch.
So ist es auch.

Können die die Summe verkürzen wenn ich auf eine ,,fiktive Ablöse" bestehe, also ohne Reparatur?
Ja. Denn bei "fiktiver Ablöse" wird der Betrag ohne Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer erstattet. Wenn Sie eine Erstattung inclusive Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer haben wollen, müssen Sie tatsächlich reparieren lassen und die Rechnung vorlegen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

"Können die die Summe verkürzen wenn ich auf eine ,,fiktive Ablöse" bestehe, also ohne Reparatur?"

JA, zum einen besteht kein Anspruch auf die MwSt, zum anderen muss man sich ggf auf Preise einer örtlichen freien Werkstatt verweisen lassen, da ja die höheren Preise gar nicht anfallen, wenn die Reparatur nicht durchgeführt wird.

Das Problem ändert sich nicht dadurch, dass IHRE Werkstatt die Preise erhöht, man könnte die Versicherung nur um erneute Prüfung eines neuen KVA bitten.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat:
And finally, müssen Sie eventuelle Preisanstiege (durch Inflation etc.) an die Schadensumme anpassen,

Kommt darauf an.
Ein KVA kann auch verbindlich sein, dann sind Preisanstiege nicht zu berücksichtigen.

Ansonste ist auch die Antwort auf die Frage weshalb wartet man so lange mit de Reparatur?
Wieso kann man ein eingewintertes Auto nicht reparieren lassen? Es wird ja eh nicht benutzt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.232 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen