Hallo,
A besitzt einen Hund, älteres Tier, sehr ruhig, macht nie etwas kaputt.
A will mit Hund und B gemeinsam einen Termin wahrnehmen.
Um dorthin zu gelangen wird das Auto von B genutzt.
A und B gehen zum Auto (mit Hund). Dann wird B vom Nachbarn angesprochen und kurz um Hilfe gebeten. B entfernt sich vom Auto.
A setzt den Hund ins Auto und geht nochmal schnell in die Wohnung, weil dort etwas vergessen wurde. Bei der Gelegenheit erfolgt auch noch ein kurzer Toilettengang.
Insgesamt war der Hund von A etwa 10 Minuten alleine im Auto.
In der Zeit hat der Hund die Sicherheitsgurte angefressen.
Der Schaden wird der Hundehaftpflicht gemeldet.
Als B nun die Versicherung anruft um zu fragen wann der Schaden reguliert wird, wird ihm telefonisch gesagt, dass"mitverschulden"vorliegt.
.....
Darf das sein? B wusste nicht, das A nochmal aufs Klo geht. Somit kann er es doch gar nicht verschuldet haben?
Des Weiteren: Darf A den Hund gar nicht alleine lassen, damit die Hundehaftpflicht zahlt? Muss man den Hund mit aufs Klo nehmen? Es war nicht mutwillig, der Hund befand sich schon öfters alleine in einem PKW und auch in Wohnungen und hat nichts kaputt gemacht.
Hundehaftpflicht-Schaden im Auto Mitverschulden?
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Weiss keiner was?
Ihnen kann kein Vorwurf des Mitverschuldens gemacht werden.
Ob der Hundehalter den Hund allein ließ oder nicht ist irrelvant.
Fordern Sie die Versicherung auf den Schaden zu begleichen.
Letztlich ist aber der Hundehalter und nicht die Versicherung für den Schaden haftbar.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
So jetzt will die Versicherung zahlen. Aber nur 50%, weil angeblich eine Teilschuld mit vorliegt.
Auch ein Rechtsanwalt der über die ADAC Verkehrsrechtsschutz befragt wurde, meint das es ein sehr komplizierter Fall ist.
Jemand eine Idee?
Weil im Prinzip braucht A ja dann gar keine Haftpflicht wenn die eh nicht zahlt...
Hallo,
nach der Regulierung unverzüglich Hunde-Haft kündigen. Sonderrecht nur max. innerhalb 4 Wochen nach Regulierung.
Wechseln zu einer *vernünftigen* Gesellschaft.
Viel Erfolg und gutes Gelingen.
MfG
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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"
hallo
>>>sehr komplizierter Fall ist.
ist es nicht!!!
sofern der kfz halter/eigentümer tatsächlich nicht anwesend war trifft ihn auch kein mitverschulden.
allerdings könnte ich dies nur abschließend beurteilen wenn ich die schadenmeldung gelesen habe. ich habe schon häufig die dollsten dinge gehört und dann anders gelesen
>>>Wechseln zu einer *vernünftigen* Gesellschaft.
aus welcher betrachtug? schädiger, geschädigter, kunde, vermittler, bdv?
solange ich den inhalt der schadenanzeige nicht kenne mag ich nicht vermuten, dass der Sb *unvernünftig* gehandelt hat
einfach zahlen weil's einfacher ist, ist aus meiner sicht auch nicht vernünftig.
gruß
Also scheint der Adac Anwalt nicht so toll zu sein...der meint nämlich, dass durchaus so eine Teilschudlanrechnung möglich war.
Hallo,
wenn der ADAC Anwalt den Sachverhalt und den Inhalt der Schadenanzeige kennt, ist für ihn die Beurteilung einfacher.
Wir können hier nicht ganz konkret raten, wegen der vorgenannten Umstände.
MfG
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