Hilfe! Vorwurf Versicherungsbetrug!

3. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
fantaprincess
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 11x hilfreich)
Hilfe! Vorwurf Versicherungsbetrug!

Hallo,

ich habe ein großes Problem.

Ich habe den Laptop meiner Freundin beschädigt.
Ich habe mich drauf gesetzt und nun ist der Bildschirm defekt, sodass man nicht mehr mit arbeiten kann.

Ich habe das ganze bei meiner Versicherung eingereicht und meine Freundin hat dann den Laptop (zur Untersuchung) hingebracht.

Nun habe ich ein Schreiben bekommen, dass der Laptop so angeblich nicht kaputt gegangen sein kann und ich soll ca. 300€ zahlen und bekomme evtl. eine Anzeige wegen Versicherungsbetrugs.

Ich habe jedoch gesehen, dass der Laptop kurz vorher noch einwandfrei funktioniert hat und nachdem ich draufgesessen habe, der Bildschirm kaputt war.
Der Laptop ist also 100%ig so kaputt gegangen.

Was soll ich jetzt tun?

Ich muss meiner Freundin ihren Laptop ersetzen.
Außerdem sehe ich nicht ein, diese Kosten zu zahlen, weil ich dafür ja extra diese Versicherung habe.

Dürfen die mir sowas einfach unterstellen?

Über schnelle Antworten wäre ich euch wirklich sehr dankbar.

Probleme mit der Versicherung?

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23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

quote:
Dürfen die mir sowas einfach unterstellen?


Unterstellen können die das natürlich, warum auch nicht?

Wo war denn der Laptop, als Sie sich draufsetzten?


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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fantaprincess
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 11x hilfreich)

Der Laptop lag auf einer Bank.

Was kann ich denn jetzt tun?

Es waren auch mehrere Leute dabei, die das bezeugen können.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Ich vermute mal, daß die bei der Untersuchung festgestellt haben, daß ein Transportschaden vorliegt, der öfters mal vorkommt, wenn ein Notebook in der Tasche mit vielen anderen Sachen zusammen steckt. Und diese Tasche Unachtsam der Schwerkraft folgt, und punktuell eine beschädigung des Displays entstanden ist.
Soweit kann man nur sagen, daß das Notebook aus der Tasche genommen worden ist, und erstmal auf die Bank gelegt wurde. Sie sich dann darauf gesetzt haben, und dann den Displayschaden gesehen haben, und davon ausgegangen sind, daß dies durch das draufsetzen passiert ist.
Im ersten Zenario geht der Bruch von einem Punkt aus. Setzt man sich drauf, so erkennt man, daß eine Überbelastung über eine größere Fläche stattgefunden hat.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fantaprincess
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 11x hilfreich)

Ich saß ja nur auf einer Ecke drauf, bzw. hab mich vorher drauf abgestützt, aber habe so schnell nicht bemerkt, dass es der Laptop war.

Und wir haben an dem abend kurz vorher noch Sachen im Internet angeschaut und da hat noch alles funktioniert.
Also es muss irgendwie durch das draufsetzen passiert sein.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Zusätzlich wird die Versicherung argumentieren, dass es zumindest fahrlässig ist, einen Laptop auf eine Bank zu legen, sprich, der Besitzer trägt einen hohen Anteil an der Schuld!

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Ich kenne deine Knochen am Hintern nicht, ich hab keine am A. :-)

Ein Gutachter hat 20 Leute gefragt ob sie mit ihrem Hintern mal auf einem PC sitzen wollen. Dabei konnte er ein Beschädigungsmuster erkennen.

Er hat auch untersucht wie ein Laptop aussieht wenn er vom Tisch fällt.

Vermutlich trifft deine Schadensschilderung die du im Text oben ja bereits änderst nicht zu. Das nennt man schlechthin Versicherungsbetrug.

Die steht es aber zu in einem Gerichtsverfahren durch eigene Gutachter zu belegen das es doch so war wie du es geschildert hast.
Die Strafanzeige wird sicher auch noch kommen, das sind die 300 Gutachterkosten dein kleinests Problem. Deine Freundin wird evtl.e in ähnliches Verfahren treffen.

Beim nächsten Mal das Ding aus dem Hochhaus werfen und dann erklären das man es aus dem Hochhaus fallen lassen hat. Dann sind alle anderen Schäden nicht mehr zu erkennen.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

quote:
Beim nächsten Mal das Ding aus dem Hochhaus werfen und dann erklären das man es aus dem Hochhaus fallen lassen hat. Dann sind alle anderen Schäden nicht mehr zu erkennen.

4. Stock reicht schon ...

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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Ups, ich glaube ich sollte es genauer erklären:

Mindestens aus dem 4 Stock :-)

K.



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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fantaprincess
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 11x hilfreich)

1. Wo hab ich meine Aussage geändert?

2. Ich bin hier nicht vor Gericht, außerdem ist es hier anonym, also wieso sollte ich hier nicht die Wahrheit erzählen?

3. Kann mir hier irgendwer mal einen vernünftigen Tip geben, was ich nun machen kann?

Ich weiß nicht, wie es passiert sein kann.

Fakt ist: Wir haben mit mehreren Leuten zusammen gesessen und im Internet etwas angeschaut, dann wurde der Laptop auf eine Bank gelegt (warum auch nicht???) und dann hab ich mich ausversehen draufgesetzt, wir haben gleich geguckt und der Bildschirm war kaputt.

D.h. ich muss jetzt die 300€ bezahlen, krieg eine Anzeige und muss meiner Freundin auch noch den Laptop zahlen?
Wozu habe ich denn dann meine Versicherung, für die ich bezahle???

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

1.

quote:
Ich habe mich drauf gesetzt


und

quote:
Ich saß ja nur auf einer Ecke drauf, bzw. hab mich vorher drauf abgestützt,


sind bereits zwei Geschichten. Nun deine Dritte:

quote:
Ich weiß nicht, wie es passiert sein kann.


Dann hätte ich das nicht meienr Versicherung gemeldet und dort etwas geschildert das du nicht mal sicher wissen willst. Das nennt man Versicherungsbetrug. Hättest du die Wahrheit geschrieben: Ich weiß nix, hätte die Versicherung den Schaden angeleht. Um das zu verhindern hast du betrogen - also Ärger.

2. Deswegen
3. Du kannst wenig machen.

Je nachdem was die Versicherung nun draus macht wird es wohl ein Ermittlungsverfahren geben. Dabei wird ein Sachverständiger beurteilen was wirklich passiert ist. Das kann man zweifelsfrei feststellen je nachdem wie der schaden aussieht. Die belasten einfach mal nen Laptop mit 500kg an einer Ecke und schauen sich das Schadensbild ab.

a. Strafrechtlich, wird gegen dich ein Strafverfahren eingeleitet, es gibt eine Gerichtsverhandlung und wohl auch ne Strafe. Je nachdem wie die Freundin mitgemacht hat auch für die
Da kannst du mit einem Anwalt und eigenen Gutachtern versuchen zu beweisen das deine Aussage stimmt.

b. ein zivilrechtliches Verfahren bei dem die die Kosten des Versicherungsgutachters auferlegt werden. Auch da kannst du versuchen zu beweisen das deine Aussage stimmt

c. ein zivilrechtliches Verfahren deiner Freundin wegen eines neuen Laptops.

Du kannst wenig machen. Natürlich kannst du die "Rechnungen" zahlen und beim Staatsanwalt ein Geständnis ablegen um die Sache abzukürzen.
Evtl hast du ja Glück und es gibt kein Straf-Verfahren.

K.





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#11
 Von 
fantaprincess
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 11x hilfreich)

Na, das sind ja super Hilfen...

Mit dem: Ich weiß nicht, wie es passiert ist, meinte ich:
Ich weiß nicht, wie der Schaden so geworden ist, wie er geworden ist.

Ich habe die Fakten doch deutlich genug erläutert!

Man kann nicht sagen: Es kann so nicht passiert sein, wenn es nunmal so passiert ist!

Ich werde auf jeden Fall dagegen an gehen, weil ich keine fehlerhaften Aussagen gemacht habe und schon gar keine Betrügerin bin!

Ich habe bereits mit einem Richter und einem Anwalt gesprochen und auch die meinten, dass ich mir das nicht gefallen lassen brauche!

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

quote:
Man kann nicht sagen: Es kann so nicht passiert sein, wenn es nunmal so passiert ist!


Na dann hat der Gutachter einen Fehler gemacht und ein falsche Gutachten abgeliefert.

Dann wird man vor Gericht einen zweiten Gutachter bemühen und evtl. einen Dritten.
Da das keine "unbekannte" Wissenschaft ist lässt sich das leicht feststellen.

Du wartest jetzt ab welches Verfahren zuerst kommt und musst er dann was machen.
quote:

Na, das sind ja super Hilfen

Was stellst du dir vor. Man wirft dir Versicherungsbetrug vor und kann das mit einem Gutachten beweisen. Da kannst du nichts machen als dich verteidigen.
Aber erst im Verfahren.

K.

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fantaprincess
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 11x hilfreich)

Ja, dann schreib doch nicht:
DU bist schuld! Mach ein Schuldeingeständnis!

Sondern:
Warte erstmal das Verfahren ab.

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Na lesen muss du schon selber !

K.

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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

quote:
Ich habe das ganze bei meiner Versicherung eingereicht

Kannst du mal den genauen Wortlaut hier posten mit dem du den Schaden gemeldet hast?


Gibt es Fotos von dem Schaden? Bitte auch mal hier posten



PS: auch Gutachter irren sich manchmal




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

quote:
auch Gutachter irren sich manchmal


Das bringt dir nur was wenn zwei andere Gutachter das feststellen :-) und ein Richter das glaubt

K,

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
fantaprincess
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 11x hilfreich)

@Harry_van_Sell:

Nein es gibt keine Fotos von dem Schaden, weil äußerlich ja nichts zu sehen ist.
Wäre der Laptop runtergefallen, hätten ja auch äußerliche Schäden zu sehen sein müssen, oder?
Dies ist nicht der Fall.

Habe den Laptop auch bereits vor 3-4 Wochen (ca.) eingereicht.

Den Wortlaut kann ich nicht genau wiedergeben.

Es stand halt drin, dass ich mich an dem besagten Abend auf den Laptop gesetzt habe und der Bildschirm danach kaputt war.

Hätte ich vorher gewusst, dass ich jetzt deswegen so einen Stress bekomme, hätte ich in den sauren Apfel gebissen und den Laptop aus meiner eigenen Tasche bezahlt :(
Aber wozu zahle ich denn meine Haftpflichtversicherung?

Ich dachte halt, wenn ich ausversehen etwas kaputt mache, zahlt mir das meine Versicherung.
Hab ich wohl falsch gedacht...

Werde mir den monatlichen Beitrag dann wohl in Zukunft schenken.

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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

quote:
Ich dachte halt, wenn ich ausversehen etwas kaputt mache, zahlt mir das meine Versicherung.
Hab ich wohl falsch gedacht.


Vermutlich hat der Gutachter festgestellt das du ein Glas Cola drüber gelehrt hast, die Leisterplatten im Backofen gebraten oder sonst was.

Das kann nur der Gutachter, der Besitzer des Laptops oder du wissen.

quote:
Aber wozu zahle ich denn meine Haftpflichtversicherung?

Um einem unverschuldeten Schadensfall Geld zu bekommen.

Du kannst wenn du und der Geschädigte meinen jetzt gegen die Versicherung klagen und mit einem Gutachter kannst du dann belegen das der Schaden genau so zustand kam wie du es sagst. Erst dabei wird die Versicherung dir offenbaren warum man nicht bezahlt hat. Kann ja sein das die irrren.

Die gehen jetzt von Versicherungsbetrug aus.
quote:

Werde mir den monatlichen Beitrag dann wohl in Zukunft schenken.

Na die werden einem mutmasslichen Betrüger eh nicht mehr versichern, jede andere Versicherung wohl auch nicht. Wirst wohl eh bei ALLEN Versicherungen jetzt auf der schwarzen Liste stehn.

Du scheinst du Lage immer noch nicht zu verstehen - die werfen dir Versicherungsbetrug vor - das wird strafrechtliche Konsequenzen haben

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
fantaprincess
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 11x hilfreich)

Komisch nur, dass sie ihre Version nach jedem Gespräch ändern!

Erst hieß es, der Schaden kann nicht wie beschrieben zustande gekommen sein.
Jetzt, wo das geklärt wurde, heißt es auf einmal, der Bildschirm könne an dem besagten Tag nicht kaputt gegangen sein???

Ist doch schon etwas komisch, oder???

Der Schaden ist auf jeden Fall 1000%ig so wie beschrieben und auch am besagten Tag/Uhrzeit passiert!

Wie wollen die überhaupt feststellen, wann der Bildschirm (nicht das System, denn das läuft nach wie vor einwandfrei!) kaputt gegangen ist?

Kann ich eigentlich auch gegenklagen?

Ich habe nichts falsches getan, keine falschen Angaben gemacht und stehe jetzt als Betrüger dar.
Das ist eine Unverschämtheit!!!

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1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

quote:
Kann ich eigentlich auch gegenklagen?


Jein

1. Im Strafverfahren kannst du dich verteidigen.
2. Im Zivilverfahren kannst du klagen

ne Gegenklage geht nicht da du nicht verklagt wirst, man zahlt dir nur nichts.
Bei einem Prozess kommt nicht die Wahrheit raus sonder das Ergebniss und dei Glaubwürdigkeit der Vorträge und Beweise !! Man kann auch verlieren obwohl man unschuldig ist.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

-- Editiert am 08.12.2009 10:30

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
fantaprincess
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 11x hilfreich)

quote:
Bei einem Prozess kommt nicht die Wahrheit raus sonder das Ergebniss und dei Glaubwürdigkeit der Vorträge und Beweise !! Man kann auch verlieren obwohl man unschuldig ist.


Sollte aber nicht genau DAS herauskommen? Die WAHRHEIT!!!

Habe jetzt jedenfalls mehrere Leute an der Hand: einen Anwalt, einen Richter, einen Computerspezialisten und mehrere Zeugen.
Ich werde alles dafür tun, meine Unschuld zu beweisen.
Was ja eigentlich auch schon wieder Schwachsinn ist, denn eigentlich müssten die mir ja beweisen, dass ich schuldig bin.

Da bin ich echt mal gespannt, wie die das machen wollen.

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1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

quote:
Was ja eigentlich auch schon wieder Schwachsinn ist, denn eigentlich müssten die mir ja beweisen, dass ich schuldig bin.


Im Strafverfahren macht das der Staatsanwalt auch.

Im Zivilverfahren willst du doch Geld, dann wirst du auch beweisen müssen das der Schaden so war wie er versichert ist.
quote:

einen Anwalt, einen Richter, einen Computerspezialisten und mehrere Zeugen.

Der Anwalt ist nie schlecht
Der Richter ist wie die Bekanntschaft zu einem Metzger - wertlos für das Verfahren
Die Zeugen - können wohl nur berichten das du dich draufgesetzt hast, dann jammern rumgesprungen und nach der Haftpficht gerufen. Wenn z.B. ein Vorschaden war, oder am Tag drauf der Schaden vergrößert wurde bringt das nichts.
Der Computerspezialist sollt ein vom Gericht bestellter Gutacher sein.
quote:

Sollte aber nicht genau DAS herauskommen? Die WAHRHEIT!!!

WessenWahrheit ? Da wirst du die Kirche bemühen müssen.

Im Strafverfahren: Im Zwiefel zugunsten des Angeklagten - ist keine Wahrheit
Im Zivilverfahren: Kein Vortrag, kein Geweuis, keine Chance - ist nicht die Wahrheit

K.



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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

2x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
fantaprincess
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 11x hilfreich)

Ist ja jetzt auch wurscht.

Hier im Forum sind anscheinend eh alle auf Seite der Versicherung.

Wäre halt schön gewesen, wenn ich nicht ständig für schuldig erklärt worden wäre, sondern auch mal konstruktive Tips bekommen hätte, wie ich mich wehren kann.

Denn es steht hier nicht zur Debatte, wer schuldig ist und wer nicht.
Denn wie ich bereits geschildert habe, ist der Vorfall nunmal eben so passiert, auch wenn alle anderen sich hier für schlauer halten.

Ich wünsche noch eine schöne Woche.
Weitere Antworten könnt ihr euch sparen, denn diese helfen mir in keinster Weise weiter.

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3x Hilfreiche Antwort

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