Hausratversicherung Gebäudevesicherung Kueche

1. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
erik12345
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausratversicherung Gebäudevesicherung Kueche

Hallo allerseits.

Unser Toaster hat gebrannt, ist komplett verbrannt, die Einbauküche ist beschädigt.
Wie ich im Internet lese, ist hier die Gebäudeversicherung zuständig, nicht die HAusratversicherung. Die hat aber der Vermieter abgeschlossen, und die Küche an uns abgetreten. Gibt es Haken und Ösen die bewirken, dass die Versicherung nicht zahlt?

Und dann noch eine Frage, zum Brandgeruch. Obwohl der Brand begrenzt war, ist viel Plastik verschmort, es stinkt nach Brand. Ich argwöhne, dass z.B. unsere Bücher deswegen weggeschmissen werden müssen. Wie ist denn hier der Versicherung gegenüber zu argumentieren? Und gibt es Quellen, Urteile, was man verlangen kann und was üblich ist?

Schönes Wochenende
Es möge bei Euch nicht brennen
Erik

Probleme mit der Versicherung?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von erik12345):
Ich argwöhne, dass z.B. unsere Bücher deswegen weggeschmissen werden müssen. Wie ist denn hier der Versicherung gegenüber zu argumentieren? Und gibt es Quellen, Urteile, was man verlangen kann und was üblich ist?


Die Bücher fallen meiner Ansicht nach unter die Hausratversicherung....die Gebäudeversicherung zählt, wenn das Bauwerk (Wände, Decke, etc) Schaden genommen hat. Inventar der Wohnung (auch die Toastscheiben, wenn man es genau nimmt) ist aber eine Sache der Hausratversicherung.

Wichtig wäre, die Gegenstände nicht zu entsorgen, bevor die Versicherung die Regulierung zugesagt hat. Möglicherweise möchte sich noch jemand von der Versicherung die Gegenstände und das Ausmaß der Schäden ansehen.

Wie man der Versicherung gegenüber argumentieren sollte... Einfach die Wahrheit sagen, das finde ich eigentlich die sicherste Art der Argumentation. Wenn man hinbiegt und schönt, ist man ganz fix auch im Bereich des Versicherungsbetrug. Sollte man lassen. Einfach sagen, wie die Sache ist; anbieten, dass der Schaden begutachtet werden kann. Ob es da irgendwelche Listen gibt, weiß ich auch nicht, aber normalerweise würde Ihnen der Wiederbeschaffungswert der gebrauchten(!) Bücher ersetzt werden. Neuware gibt's also nicht, es sei denn, Sie tragen die Differenz selbst :)

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Wie ich im Internet lese, ist hier die Gebäudeversicherung zuständig, nicht die HAusratversicherung.

In den allermeisten Fällen ist die Einbauküche doch Hausrat.
https://schlemann.com/einbaukueche-hausratversicherung-oder-wohngebaeudeversicherung/

Zitat:
Die hat aber der Vermieter abgeschlossen, und die Küche an uns abgetreten. Gibt es Haken und Ösen die bewirken, dass die Versicherung nicht zahlt?

Wenn die Versicherung des Vermieters zuständig sein sollte (was ich für fraglich halte), dann muss sich der Vermieter um die Versicherungsangelegenheit kümmern.

Zitat:
Und dann noch eine Frage, zum Brandgeruch. Obwohl der Brand begrenzt war, ist viel Plastik verschmort, es stinkt nach Brand. Ich argwöhne, dass z.B. unsere Bücher deswegen weggeschmissen werden müssen. Wie ist denn hier der Versicherung gegenüber zu argumentieren? Und gibt es Quellen, Urteile, was man verlangen kann und was üblich ist?

Sonstige Schäden am Inventar sind auf jeden Fall im Zuständigkeitsbereich der Hausratversicherung.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

zu ca. 99% gehören Küchen in den Bereich der Hausratversicherung

Zitat:
aber normalerweise würde Ihnen der Wiederbeschaffungswert der gebrauchten(!) Bücher ersetzt werden.


Eine Hausratversicherung ist und bleibt eine Neuwertversicherung

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Stimmt, sorry.

Ich war hier zum falschen Schluss gekommen:

Zitat:
Die Hausratversicherung übernimmt in der Regel den Wiederbeschaffungspreis für entwendete oder beschädigte Gegenstände. Der erstattete Wert entspricht also nicht unbedingt dem Kaufpreis. Vielmehr soll die Summe ausreichen, um einen gleichwertigen Gegenstand zu den aktuell geltenden Preisen erwerben zu können.

https://www.tarifini.de/hausratversicherung/was-zahlt-hausratversicherung/

Gleichwertiger Gegenstand hieß für mich dann Zeitwert. Mea culpa.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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