Hallo liebe Gemeinde,
ich habe mal eine Frage zum Thema Ersatzbeschaffung.
Meine Hausratversicherung möchte mir in einem Schadenfall die Umsatzsteuer nur erstatten wenn ich eine Rechnung für eine neue Anschaffung (Ersatzbeschaffung) vornehme.
Meine Frage in diesem Zusammenhang:
Muss die Ersatzbeschaffung 1:1 sein oder kann ich mir beispielsweise auch denselben Gegenstand, nur von einer anderen Marke/ Modell als Ersatzbeschaffung besorgen und bekomme dann trotzdem die Umsatzsteuer erstattet.
Beispiel: mir wird ein Handy von Samsung geklaut. Ich möchte mir nun aber ein teureres von Apple kaufen.
Smartphone bleibt ja Smartphone....
Natürlich ist mir bewusst, das die Hausratversicherung hier maximal den Preis vom Samsung bezahlt und mir nicht das höherwertige von Apple schenkt.
Es geht eher darum ob die Versicherung hier eine Regulierung der Umsatzsteuer ablehnen kann, da ich nicht das gleiche Handy wieder gekauft habe....
Vielen Dank und Viele Grüße
Hausratversicherung Ersatzbeschaffung
10. August 2018
Thema abonnieren
Frage vom 10. August 2018 | 12:14
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 2x hilfreich)
Hausratversicherung Ersatzbeschaffung
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#1
Antwort vom 11. August 2018 | 09:39
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3093x hilfreich)
Erst war's die Uhr, dann ist's das Handy, schalalaa... Was wird es wohl das nächste Mal sein?
Die Frage ist die gleiche, die Antworten werden sich innerhalb von ein paar Tagen auch nicht gravierend verändert haben.
#2
Antwort vom 11. August 2018 | 09:40
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3093x hilfreich)
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#3
Antwort vom 13. August 2018 | 13:46
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 2x hilfreich)
Hallo fb367463-2,
Du hast natürlich Recht.
Bei beiden Forumsbeiträgen/ Diskussionen geht es allerdings nur um fiktive Beispiele.
Ich dachte das Beispiel mit dem Handy ist hier besser / deutlicher von der Anschauung her...
Aber vielen Dank nochmal für den Link zu dem anderen Forumsbeitrag.
Und jetzt?
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