Hausratversicherung Ersatzbeschaffung

10. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Gonzalez040
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)
Hausratversicherung Ersatzbeschaffung

Hallo liebe Gemeinde,

ich habe mal eine Frage zum Thema Ersatzbeschaffung.

Meine Hausratversicherung möchte mir in einem Schadenfall die Umsatzsteuer nur erstatten wenn ich eine Rechnung für eine neue Anschaffung (Ersatzbeschaffung) vornehme.

Meine Frage in diesem Zusammenhang:
Muss die Ersatzbeschaffung 1:1 sein oder kann ich mir beispielsweise auch denselben Gegenstand, nur von einer anderen Marke/ Modell als Ersatzbeschaffung besorgen und bekomme dann trotzdem die Umsatzsteuer erstattet.

Beispiel: mir wird ein Handy von Samsung geklaut. Ich möchte mir nun aber ein teureres von Apple kaufen.
Smartphone bleibt ja Smartphone....

Natürlich ist mir bewusst, das die Hausratversicherung hier maximal den Preis vom Samsung bezahlt und mir nicht das höherwertige von Apple schenkt.

Es geht eher darum ob die Versicherung hier eine Regulierung der Umsatzsteuer ablehnen kann, da ich nicht das gleiche Handy wieder gekauft habe....

Vielen Dank und Viele Grüße

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Erst war's die Uhr, dann ist's das Handy, schalalaa... Was wird es wohl das nächste Mal sein?

Die Frage ist die gleiche, die Antworten werden sich innerhalb von ein paar Tagen auch nicht gravierend verändert haben.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)
Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gonzalez040
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo fb367463-2,

Du hast natürlich Recht.
Bei beiden Forumsbeiträgen/ Diskussionen geht es allerdings nur um fiktive Beispiele.
Ich dachte das Beispiel mit dem Handy ist hier besser / deutlicher von der Anschauung her...

Aber vielen Dank nochmal für den Link zu dem anderen Forumsbeitrag.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.232 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen