Hausrat personengebunden?

10. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
Flav911
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausrat personengebunden?

Hallo zusammen!

Meine Frendin ist vor ca. 3 Jahren zu mir gezogen. Da ich selbst bis zu diesem Zeitpunkt keine Hausratversicherung hatte, haben wir ihre Versicherung auf unsere/meine Wohnung umschreiben lassen. Sie steht nicht im Mietvertrag da sie ja zu mir gezogen ist. Aus aktuellem Grund müssen/wollen wir nun die Hausratversicherung in Anspruch nehmen. Der Kundenberater meiner Freundin sagte nun am Telefon das die Hausratversicherung personen und nicht wohnungsgebunden ist. War sich allerdings auch nicht sicher und will noch einmal Rücksprache mit der Zentrale halten. Aus meiner Sicht schließe ich doch eine Versicherung für eine Wohnung ab und nicht für eine Person.

Was meint ihr dazu?

Probleme mit der Versicherung?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

>>Der Kundenberater meiner Freundin sagte nun am Telefon das die Hausratversicherung personen und nicht wohnungsgebunden ist.<<

Ein echter Experte. Hoffentlich taugt die Versicherung mehr ...

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hallo,

das:

>>>auf unsere/meine Wohnung umschreiben lassen.

ist der entscheidende punkt. hoffentlich wurde auch die versicherungssumme angepasst.

allerdings wär es sinnvoll, dich als mitversicherungsnehmer eintragen zu lassen denn anspruch auf leistung hat immer nur der VN. wenn deine freundin also böse ist ... :)

wie @epori schon sagt, ein echter profi ist da am werk ;)

gruß

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
klotz
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 44x hilfreich)

im rahmen der hausratversicherung ist i.d.r. der hausrat von untermietern nicht versichert. insofern könnte man im aller-aller-allerweitesten sinne von einer gewissen personengebundenheit sprechen.

im allgemeinen schließt man aber eine hausratversicherung mit einem gewissen wert für hausratgegenstände ab, nicht für personen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

was für ne aussage? :augenroll:

typischer §1 der VHB:

*versichert ist der gesammte hausrat* (manchmal haushalt)blablabla ... des VN

dort steht nicht, das er dem VN gehören muss. selbst geliehen sachen sind mitversichert, also auch das inventar eine lebenspartners.

die tatsache, das hausrat von untermietern explizit ausgeschlossen ist, hat nix mit der person des untermieters zu tun sondern ist eine abgrenzung.

aber:

>>>>im aller-aller-allerweitesten sinne

hat jede versicherung was mit der person der versicherungsnehmers zu tun ;)

gruß

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#5
 Von 
klotz
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 44x hilfreich)

vielleicht hätt ich nen smilie dazu machen sollen, damits auch jeder merkt, daß die aussage nicht ganz so ernst gemeint war...ich dachte mit "aller-aller-allerweitesten" wäre das schon zum ausdruck gekommen...

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