Hausrat oder Haftpflichtversicherung bei Wasserschaden?

21. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
MontyHSV
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)
Hausrat oder Haftpflichtversicherung bei Wasserschaden?

Ich überlege zur Zeit als Student eine Hausratversicherung abzuschließen. Ich habe nicht den "großen" Hausrat, dass ich unbedingt den Sinn in der Versicherung gesehen habe. Da ich mit dem Studium jetzt fertig, dachte ich, dass es vielleicht doch mal sinnvoll wäre.

Meine wichtige Frage ist nun. Falls ich in meiner Mietwohnung einen Wasserschaden verursache, sei es mit dem Geschirrspüler oder der Waschmaschine, wer würde den Schaden am Gebäude oder dem Hausrat anderer Mieter bezahlen??? Dass mein Hausrat nur durch eine Hausratversicherung meinerseits versichert ist, ist mir klar. Aber was ist mit den anderen Wohnungen? Würde da meine Haftpflicht zahlen?

Vielen Dank für eine kurze Antwort.

Probleme mit der Versicherung?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Wenn du schuldhaft einen Wasserschaden (aber auch einen anderen Schaden) einem anderen zufügst, dann bist du haftpflichtig.
Dafür ist eine Privathaftpflichtversicherung erforderlich, die wohl wichtigste und preiswerteste Versicherung überhaupt.
Eine Hausratversicherung deckt Schäden an deinem Eigentum ab und ist weniger wichtig.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MontyHSV
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.
So habe ich mir das auch gedacht.

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#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Die Haftpflicht bezahlt nur den Zeitwert Deiner Einrichtung, die Hausrat den Wiederbeschaffungswert.

D.h.:
Dein Hausrat Wert 30 000 EUR

Haftpflicht des Schädigers zahlt Zeitwert 14 000 EUR

Deine Hausrat legt den Rest von 16 000 EUR drauf.

Zu Bedenken:

Hausrat zahlt im Schaden alles von der Socke über Möbel/CDs/Bücher/Elektrogeräte/EDV bis hin zum Neuanstrich/Tapezieren.

Gruß

Michael

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#4
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hi,

>>>Die Haftpflicht bezahlt nur den Zeitwert Deiner Einrichtung

die HV zahlt keine eigenschäden! ;)

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#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ich meine natürlich die Haftpflicht des Wasserlaufenlassers, sofern er eine hat, ist ja nicht unüblich das daran gespart wird.....


Gruß

Michael

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Michael: Wie mFriese es sagte: DEINE Haftpflichtversicherung zahlt nie die DIR entstandenen Schäden.
Bitte verwirre durch unklare Postings nicht den Fragesteller. Es war in diesem Fall alles korrekt beantwortet.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Entschuldige bitte, wenn ich nicht der gleichen Meinung bin wie Du, daß eine Hausrat weniger wichtig ist.

Da haben Leute nämlich schon gestaunt, wie gering der Zeitwert ihrer Einrichtung noch ist, wenn die Haftpflicht den errechneten Wert überweist.

Aber wir wollen ja nicht diskutieren hier.....

Gruß

Michael

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