(Hang) Mauer umgefallen - Haftpflicht ?

31. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
eichz
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 2x hilfreich)
(Hang) Mauer umgefallen - Haftpflicht ?

Hallo, mein Nachbar hat um sein Grundstück was etwas höher liegt mit einer mauer abgestützt...

mauer ist aus beton mit stahl usw...

2 tage nachdem die mauer fertiggestellt wurde wahr ein baggerfahrer bei mir um meine einfaht ein bissl tiefer zu machen, aus gutmütigkeit dachte ach schmeist du die erde gleich hinter die mauer zum hinterfüllen... weil wir hatten schonmal ansatzweise darüber gesprochen, das auch erde von mir mit dahinter soll , nur zu diesen Zeitpunkt wahr mein nachbar nicht da.

Also machte der baggerfahrer das was ich sagte und hinterfüllte die mauer mit meiner erde, nur leider ist die mauer umgefallen.
Der Nachbar gibt mir jetzt ein wenig die schuld weil die mauer wohl noch zu frisch wahr, und sich deswegen vom fundament löste.

zahlt das meine haftplicht ???

und wie lange nachdem schaden kann mann diesem melden ?

mfg

und DANNKE !!!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hallo,

schäden sind unverzüglich zu melden.

da baggerschäden immer wieder die gerichte beschäftigen herrscht mittlerweile eine überwiegende rechtsprechung, dass baggerschäden (ausser durch minibagger) nicht dem allgemeinen risiko des privatlebens zu zuordnen sind.

melden würde ich trotzdem erstmal.

da offensichtlich ein unternehmen tätig war sollte dies ebenfalls seine HV informieren.

viel erfolg

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
eichz
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 2x hilfreich)

ja aber was hat denn der bagger damit zu tun wenn ich sage schmeiss mal erde dahinter...

eigentlich ja garnix !

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

was habe ich damit zu tun wenn du sagst: "hau dem mal eine" und ich haue dem wirklich eine. gar nichts??

der bagger hat geschmissen, er hat den schaden damit auch verursacht. wer die sache angeordnet hat oder aber ob der baggerfahrer hätte, aufgrund der eigentumsverhältnisse, auch den nachbarn fragen müssen kann dann später über den regressweg geklärt werden.

gruß

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