Haftungsausschluss bei Privat"praxis" möglich?

9. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
weskar
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftungsausschluss bei Privat"praxis" möglich?

Hallo, vielleicht kann mir hier ja jemand weiter helfen.

Ich möchte neben meiner Anstellung gern 3h Freiberuflich als Psychologischer Psychotherapeut werden. Hierfür werde ich eine Berufshaftpflicht haben.
Um keine zusätzlichen Mietkosten zu haben, möchte ich meinen jetzigen Arbeitgeber fragen, ob er mir die Räumlichkeiten nach Arbeitsschluss zur Verfügung stellt. Da sehe ich ein Versicherungsproblem. Wer haftet denn da, wenn der Patient stürzt? Mein Arbeitgeber ja vermutlich nicht, da ich nicht für ihn tätig bin. Und die Vermieter nicht, weil sie nicht an mich vermieten, richtig? Ist das in der Berufshaftlich abgedeckt? Muss so ein Fall überhaupt versichert werden oder trägt es die Unfallversicherung des Patienten? Oder gibt es irgendeinen Haftungsausschlusszettel, der sich anbietet?

Vielen Dank
weskar

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120081 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von weskar):
Wer haftet denn da, wenn der Patient stürzt?

Der Verantwortliche.



Zitat (von weskar):
Ist das in der Berufshaftlich abgedeckt?

Das dürfte man erfahren, wenn man die vertraglichen Vereinbarungen mit der Versicherung liest.



Zitat (von weskar):
Muss so ein Fall überhaupt versichert werden

Nö, man kann auch sein Privatvermögen im Falle des Falles einsetzen. Ob man das will ... ?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von weskar):
Ist das in der Berufshaftlich abgedeckt?

Der einzige, der einem das sagen kann, ist die Versicherung...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Berlin 1
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)

Sie können die Berufshaftpflicht als Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung ändern.

Zitat:
oder trägt es die Unfallversicherung des Patienten?


Sicher kann der Patient bei Unfall seine Unfallversicherung in Anspruch nehmen, der Unfallversicherung meldet sich denn bei Ihnen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.850 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen