A verstirbt und hinterlässt seiner Frau (B) einen Lederessel.
Diese muß umziehen, kann den Sessel nicht mitnehmen und lässt ihn daher von der Tochter von A im Internet versteigern. Erlös 300 Euro.
Weil B sich vor fremden Personen im Haus fürchtet gibt sie den Sessel der Tochter von A mit damit er dort vom Käufer abgeholt werden kann.
Als der Käufer den Sessel einladen will stellen sie fest, daß die Katze den Sessel in der Zwischenzeit zerkratzt hat und er tritt vom Kauf zurück. Durch die Anfahrt sind ihm aber Spritkosten von 100 Euro entstanden.
Tochter benachrichtigt die Versicherung und zeigt einen Schaden von 400 Euro an.
300 für Stiefmutter, 100 für Käufer.
Versicherung schickt Gutachter ohne Ahnung von Designmöbeln der den Sessel nur aufgrund des Alters auf einen Wert von 1 Euro schätzt.
"Kulanterweise "bietet die Versicherung 50 Euro an trotz vorliegendem Ausdruck des Auktionsergebnisses.
Lohnt es sich für die Tochter in diesem Fall einen Anwalt zu beschäftigen oder besteht dabei keine Chance auf Gewinn. :ruhe:
Forderungen von zwei Seiten bestehen ja und sollten eigentlich von der Versicherung ersetzt werden.
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Haftpflichtversicherung zahlt nicht. Lohnt Klage?
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Mir ist nicht klar, warum die priv. Haftpflichtvers. hier einspringen sollte. Der Sessel wurde von einem Tier beschädigt. Ist die Katze auch haftpflichtversichert?
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
@Jotrocken:
Die Katze ist bei privaten Haftpflichtversicherungen i. d. Regel inbegriffen.
Insofern ist der Anspruch berechtigt.
Anders wäre die Sachlage bei Hunden, die müssten über eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung extra abgesichert werden.
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ganz schön frech oder?
Die Versicherung soll die Spritkosten ersetzen.
und
Ein zu hoher Betrag wurde geltend gemacht (Betrugsanzeige?!?!?).
Ich würde die 50 Euro nehmen und alles in Ruhe lassen.
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