Haftpflichtversicherung verweigert Zahlung, geschä

11. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
AInummer9
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftpflichtversicherung verweigert Zahlung, geschä

Sehr geehrte Damen und Herren. Ich wende mich mit dem nachfolgend aufgeführten Problem an Sie:
Ich bin haftpflichtversichert und musste einen von mir verursachten Schaden bei meiner Versicherung melden. Und zwar habe ich beim rückwärtsgehen versehentlich ein Motorrad meines Nachbarn auf einem Garagenhof umgestossen.
Das Motorrad war zu dem Zeitpunkt ca. 4 Wochen alt und hatte gerade mal 1.000 km gelaufen. Beim umstossen bin ich selber auch mit auf das Motorrad gefallen, wobei nach anschliesender Besichtigung des Schadens gemeinsam mit dem Besitzer, folgende Beschädigungen von uns festgestellt wurden: Die Verkleidung ist zerbrochen, die Scheibe der Verkleidung gerissen, am Rahmen und an einem Motordeckel sind tiefe Kratzer. Selbst die Schrauben die etwas aus dem Rahmen und dem Deckel rausragten waren abgeschrammt. Dadurch das ich selbst mit auf das Motorrad gefallen bin (ich wiege ca. 70 kg) ist auch eine Beule am Tank entstanden.
Nun zu meinem Problem:
Ich habe den Schaden unverzüglich bei meiner Versicherung gemeldet und dort die Schadensanzeige aufnehmen lassen. Das ist bisher ca. 6 Woche her. Es wurde innerhalb von zwei Tagen ein Gutachter meiner Versicherung zu dem Motorrad geschickt, der den Schaden aufgenommen hat. Soweit so gut. Nun aber behauptet der Gutachter, der festgestellte Schaden könne angeblich nicht vom Umsturz des Motorrades entstanden sein. . Er hat den Untergrund auf den das Motorrad gefallen ist als „ gepflasterten Hof“ begutachtet obwohl der Hof geteert ist. Das Motorrad wiegt selber ca. 210 kg plus mein Gewicht. Wenn ich nun die Gewichte zusammenziehe, kommen knapp 300 kg zusammen die da auf den Boden geprallt sind. (Der Besitzer des Motorrades hatte zwei Stunden vor dem Umsturz noch eine Inspektion in seiner Werkstatt machen lassen, die den einwandfreien Zustand bestätigen kann)- Bisher habe weder ich noch der Geschädigte irgendetwas schriftliches von der Versicherung erhalten. Auch das Gutachten wurde nicht vorgelegt. Nun weigert sich die Versicherung den Schaden zu zahlen, obwohl ich den Schaden zugegeben habe.
Die Versicherung rät nun dem Geschädigten, mich persönlich anzuzeigen und seinen Anspruch gerichtlich geltend zu machen.
Was soll ich bzw. der Geschädigte nun machen? Wir sind leider beide nicht rechtschutzversichert. Ich erwäge eine Kündigung der Versicherung aufgrund dessen Verhalten. Es ändert aber nichts an der Tatsache, das ich den Schaden nun vermutlich alleine tragen muss.
Sie würden mir (uns) sehr behilflich sein, wenn Sie uns Möglichkeiten aufführen wie wir nun weiter verfahren sollen. Vielen Dank.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

quote:
Es ändert aber nichts an der Tatsache, das ich den Schaden nun vermutlich alleine tragen muss.


Wieso denn? Entweder du hast den Schaden (fahrlässig) verursacht, dann muß deine VS einspringen. Oder eben nicht, dann mußt du auch nicht zahlen als Nichtverursacher.

Vermutlich unterstellt der Gutachter einen Sturz des Fahrers, der nun mit deiner Hilfe bei deiner VS geltend gemacht werden soll. Für einen bloßen Umkipper liest sich das auch etwas merkwürdig...

quote:
Er hat den Untergrund auf den das Motorrad gefallen ist als „ gepflasterten Hof“ begutachtet obwohl der Hof geteert ist.


What's the difference?


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#2
 Von 
kai31580
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 73x hilfreich)

Sehe ich genauso, das der Schaden mehr als fragwürdig ist?!
Hatte auch mal einen Kunden, der hat doch tatsächlich behauptet, sein Fernseher ist durch Durchzug vom TV-Rack gefallen, Schon klar ;-)
Nein mal im Ernst! Wenn das Motorad durch bloses hinfallen derart zerschrammt und verbeult ist, möchte ich mal nicht wissen, wie das Bike aussieht, wenn mit 300 km/h eine Fliege dagegen klatscht! Ist bestimmt gleich der ganze Rahmen verzogen.

M.E. wolltet ihr mit einer erfunden Geschichte, das Motorad repariert bekommen und der Satz "Sie würden mir (uns) sehr behilflich sein, wenn Sie uns Möglichkeiten aufführen wie wir nun weiter verfahren sollen. Vielen Dank.
" lässt vermuten das ihr unter einer Decke steckt!

Könnt ihr froh sein, dass euch die Versicherung nicht noch wg. Betrug auf euch zukommt.
Also, immer schön bei der Wahrheit bleiben!

PS: kannst ja mal Foto´s von dem Schaden online stellen, vielleicht können wir uns auch mal ein Bild davon machen.

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#3
 Von 
AInummer9
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay. Jetzt wo ihrs sagt, klingts wirklich etwas fragwürdig.
dennoch, seht ihr irgendeine (noch so kleine) Möglichkeit? Bin ab nä Monat auf HartzIV und daher wirklich nicht in der Lage, den Scahden plus Gutachter zu zahlen...

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#4
 Von 
guest-12321.01.2012 00:20:09
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 107x hilfreich)

Ja, es gibt eine ganz einfache Möglichkeit: Der Geschädigte muss Sie verklagen.

Ihre Haftpflicht hat entschieden, nicht zu regulieren. Wenn der Geschädigte meint, Sie hätten seinen Schaden verursacht, muss er Sie eben verklagen.

Dann wird Ihre Haftpflicht dem Rechtsstreit beitreten und helfen, den Anspruch abzuwehren. Das Gericht befindet dann über den Anspruch.

Werden Sie am Ende zum Schadenersatz verurteilt, muss das Ihre Haftpflicht zahlen. Werden Sie nicht verurteilt, schulden Sie auch dem Geschädigten nichts. Und alles ist gut!

Ob mit Hartz IV oder ohne, Sie selbst brauchen sich absolut keine Sorgen zu machen! Sie müssen nichts zahlen. Es sei denn, Sie haben versucht, da ein Ding zu drehen..

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#5
 Von 
ha-dk
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 17x hilfreich)

quote:
Es wurde innerhalb von zwei Tagen ein Gutachter meiner Versicherung zu dem Motorrad geschickt, der den Schaden aufgenommen hat. Soweit so gut. Nun aber behauptet der Gutachter, der festgestellte Schaden könne angeblich nicht vom Umsturz des Motorrades entstanden sein.

Der Gutachter deiner Versicherung kann das eigentliche Problem sein. Diese Gutachter neigen sehr gerne dazu im Sinne der Versicherung zu entscheiden, d.h. nicht zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

quote:
Diese Gutachter neigen sehr gerne dazu im Sinne der Versicherung zu entscheiden, d.h. nicht zahlen.
Es geht hier um Haftpflicht und da wird im Sinne des Versicherungsnehmers ermittelt, nicht entschieden.
quote:
Okay. Jetzt wo ihrs sagt, klingts wirklich etwas fragwürdig.
dennoch, seht ihr irgendeine (noch so kleine) Möglichkeit?
Das hätte man sich vorher überlegen sollen :(

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" Ich hab keine Ahnung :( "

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

quote:
Werden Sie nicht verurteilt, schulden Sie auch dem Geschädigten nichts. Und alles ist gut!


Außer das Gericht kommt zu der Überzeugung, hier liege möglicherweise ein versuchter Versicherungsbetrug vor. Dann kommt natürlich noch ein Strafverfahren auf die beiden Beteiligten zu.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
ha-dk
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 17x hilfreich)

Es kommt auch nicht selten vor, dass die Versicherungen mit einem bestellten Gefälligkeitsgutachten die Regulierung des Schadens verweigern. Solcher Betrug müsste aber bewiesen werden. Da im vorliegenden Fall der Geschädigte nicht der Versicherte, aber sein Freund ist, muss nun er das Gutachten rechtlich angreifen. Der Versicherte könnte sich noch beim Ombudsmann über seine Versicherung beschweren, aber da er nicht geschädigt wurde, dann wird die Beschwerde der Ombudsmann zur Entscheidung möglicherweise gar nicht annehmen. Versuchen kann man dies jedoch, es kostet nichts. Die Entscheidung bis 5 Ts. EUR ist für die Versicherung aber nicht für den Beschwerdeführer bindend.

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