Haftpflichtversicherung für Laptopmonitor Schaden

22. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
Wenqu
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftpflichtversicherung für Laptopmonitor Schaden

Hallo Community,
ich besitze einen 1/2 Jahren alten Laptop.

Vorgestern hat meine Freundin mein Zimmer aufgeräumt und zwischen der Laptoptastatur und Monitor lag der Stecker des Stromkabels.
Meine Freundin hat den Monitor zugeklappt und zu spät gemerkt das ein Kabel dazwischen liegt. Somit hat der Laptop nun einen Riss auf dem Monitor.

Ich versuche nun das ganze als Garantiefall auszulegen jedoch werde ich da keine großen Chancen haben.

Eigentlich müsst die Haftpflicht meiner Freundin doch diesen Schaden bezahlen oder?

Wie sollte meine Freundin den Schaden der Versicherung melden?
Ich habe gehört die Versicherungen versuchen den Schaden so "kleinzureden" sodass ich auf meinen eigenen Kosten sitzen bleiben würde.

Gibt es da bestimmt Tricks wie man soetwas sinnvoll formuliert?

Freundliche Grüsse
Klaus

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kai31580
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 73x hilfreich)

Wenn deine Freundin, den Schaden so meldet, wird sich die Versicherung auf Gefälligkeitsschaden berufen...

quote:
Vorgestern hat meine Freundin mein Zimmer aufgeräumt


wenn dies in der privaten Haftpflichtvers. eingeschlossen ist, gibt es die Reparatur bezahlt, wenn nicht, dann nicht!

Natürlich kannst du versuchen das ganze über Garantie abzuwickeln, da Garantie im Regelfall nur für Produktions,- Material,- und Konstruktionsfehler aufkommt wirst du sicherlich mit einer Garantieablehnung rechnen dürfen.

Alles andere was du schreibst, kommentiere ich nicht, ich möchte dich nicht zu irgendwelchen Schandtaten anstiften ;)

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

StGB
§ 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Ca 25-40% der Meldungen an Haftpflichtversicherungen sind Betrugsversuche. Damit haben die Versicherungen also ausreichend Erfahrung und wissen sich zu wehren. Außerdem werden die Daten der Versicherten gespeichert, die einen Betrug versucht haben, eine Kündigung der bestehenden Versicherung und Ablehnung eines Neuantrags bei anderen Versicherungen ist somit vorprogrammiert.

Entweder, wie kai31580 schon geschrieben hat, Gefälligkeitsschäden sind mitversichert, oder der Schaden wird nicht erstattet.




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