Haftet Haftpflichtversicherung?

25. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
jonimeister
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Haftet Haftpflichtversicherung?

Folgender Sachverhalt:

Schüler1 holt sein Handy in der Schule raus, Schüler 2 rangelt Schüler1 ungewollt an, und das Handy fällt auf den Boden, Display Kaputt, Rahmen auch Schaden: 285€.
An der Schule herrscht ein allgemeines Handyverbot das besagt, dass das Handy verstaut und nicht sichtbar sein muss.
Haftet nun trotzdem die Haftpflichtversicherung?
Außerdem weigern sich die Eltern von Schüler2 die Haftpflicht einzuschalten, da sie sich auf das Handyverbot berufen, und denken das die Situation nur inszeniert war um das Handy neu / repariert zu haben.
Es gibt mehrere Zeugen, die gesehen haben, dass der Vorfall ungewollt geschehen ist.
Wie kann man gegen die Eltern vorgehen, bzw. wie bekommt man den Schaden ersetzt, oder hat man gar kein Anspruch auf Schadensersatz, da das Handy nicht rechtsmäßig "verwendet" wurde.

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat:
Haftet nun trotzdem die Haftpflichtversicherung?


Die Haftpflichtversicherung haftet überhaupt nie. Sie übernimmt höchstens den Schaden, wenn der Versicherungsnehmer dafür haften muss.

Ansonsten wird es schwierig: die Eltern haften von Schüler 2 haften nicht, da sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben.
Wie alt ist Schüler 2 ?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jonimeister
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Schüler 1&2 sind beide 16 Jahre alt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
jonimeister
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Beide Schüler sind 16 Jahre alt, aber ist es nicht so, dass Schüler 1 für den Verstoß von der Schule zu einer Maßnahme gezogen werden kann, und Schüler 2 trotzdem Schadensersatz leisten muss ?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Beide Schüler sind 16 Jahre alt, aber ist es nicht so, dass Schüler 1 für den Verstoß von der Schule zu einer Maßnahme gezogen werden kann, und Schüler 2 trotzdem Schadensersatz leisten muss ?

Tendenziell: Ja.
Das Problem wird vielmehr sein, dass Schadensersatz ein Verschulden voraussetzt.
Nicht jedes ungewollte "Anrangeln" ist schuldhaft.
Es wird also zu klären serin, ob Schüler 2 den Schaden wirklich "verschuldet" hat und wenn ja, ob Schüler 1 nicht eine Mitschuld hat (z.B. Handy verbotenerweise in einer Situation genutzt, wo man mit anrangeln rechnen muss / Handy nicht gut festgehalten, ...)

Extremes Beispiel:
A muss laut Husten. B kommt zufällig vorbei mit einer Ming-Vase im Wert von 1 Mio.€ in der Hand. Vor Schreck über das laute Husten von A lässt B die teure Vase fallen. Muss A die Vase bezahlen?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.740 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen