Häusliche Gemeinschaft

9. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Janoschfaber
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Häusliche Gemeinschaft

Guten Tag,

vor ca. einem Jahr hatte mein Bruder einen Sportunfall (Sturz beim Klettern). Meiner Meinung nach und aller Beteiligten war es nur wegen meines Fehlverhaltens zu diesem Unfall gekommen. Nun gibt es Schmerzensgeld und andere Asprüche von meinem Bruder an mich. Ich habe den Fall an meine Privathaftpflicht Versicherung gemeldet, diese weist jedoch jegliche Ansprüche zurück, da zum Unfallzeitpunkt eine häusliche Gemeinschaft bestand. Zumindest hatten wir damals die gleiche Meldeadresse. Aufgrund seiner Arbeit und Lebenspartnerin lebte mein Bruder jedoch zum gegebenen Zeitpunkt kaum im selben Haushalt mit mir (max. 2 Tage im Monat).

Nun stellt sich für mich die Frage ob tatsächlich eine häusliche Gemeinschaft bestand oder eben nicht. Ist der Begriff "häusliche Gemeinschaft" rechtlich definiert oder gibt es raum für Diskussion im Falle einer Deckungsklage?

Vielen Dank. Ich hoffe alles ist so weit verständlich, gerne sende ich weitere Details.

Freundliche Grüße J. Faber

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Da der Bruder an der gleichen Adresse gemeldet war, besteht meiner Meinung nach die häusliche Gemeinschaft. Sonst würde ja jeder ankommen können und wenn es passt, einfach das eine oder andere behaupten. Abgesehen davon, wenn Ihr Bruder tatsächlich woanders gewohnt hat, dann hat er sich eines Meldevergehens schuldig gemacht.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
Janoschfaber
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Da der Bruder an der gleichen Adresse gemeldet war, besteht meiner Meinung nach die häusliche Gemeinschaft. Sonst würde ja jeder ankommen können und wenn es passt, einfach das eine oder andere behaupten. Abgesehen davon, wenn Ihr Bruder tatsächlich woanders gewohnt hat, dann hat er sich eines Meldevergehens schuldig gemacht.



Logisch! Allerdings kann jede Abwesenheit mit Hotelrechnungen usw. belegt werden.
Definiert sich die häusliche Gemeinschaft denn nur durch die Meldeadresse? Oder ggf. durch den Lebensmittelpunkt der Person(en)?

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#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Ich war früher auch ständig beruflich unterwegs und hätte meine Abwesenheiten durch Hotelquittungen nachweisen können, deshalb wohnte ich dennoch in meiner Wohnung.

Die Versicherung stellt offenbar auf die Meldeadresse ab und dagegen kann man nichts sagen. Wie gesagt, sonst könnte jeder sich alles hindrehen, wie es ihm gefällt.

Wenn Sie das nicht akzeptieren wollen, dann müssen Sie klagen und hoffen, daß ein Gericht Ihren Standpunkt annimmt.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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