Gesetzl. Krankenkasse erhebt Maximalbeiträge bei null Einkommen / rückwirkend ändern?

6. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
hakop
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gesetzl. Krankenkasse erhebt Maximalbeiträge bei null Einkommen / rückwirkend ändern?

Guten Tag,

ich brauche Hilfe in einer Krankenkassen-Angelegenheit, die nun horrende Beitragsnachzahlungen nach sich zieht:

1.
Ich war von April bis Juli im Ausland und habe eine Langzeit-Auslands-KV abgeschlossen. Meine deutsche Krankenkasse erkennt diese Auslands-KV nicht an und verlangt trotzdem meine freiwillige Mitgliedschaft für diesen Zeitraum.

2.
Ich habe einen Fragebogen der KK (Fragen zum Einkommen, Arbeitsverhältnis etc.) im August bekommen und abgeschickt. Dieser scheint jedoch untergegangen zu sein. In der Folge erhielt ich eine Beitragsfestsetzung zum Maximaltarif sowie Mahnungen bis hin zu einer Vollstreckungsankündigung. Es ist mir erst vergangenen Monat gelungen, darauf zu reagieren, da ich mehrfach im Ausland war und den Ernst der Lage nicht erkannte (ich ging weiterhin davon aus, dass meine eingesendeten Unterlagen irgendwann gefunden und meine Beiträge nachträglich korrekt berechnet werden).
In der gesamten Zeit hatte ich keine Einkünfte und war auch nicht bei der Arbeitsagentur gemeldet (auf Grund der vielen Abwesenheitszeiten). Man hätte mir also den Minimal-Tarif berechnen müssen. Stattdessen stehe ich jetzt um mehrere Tausend Euro in der Kreide.
Ich habe, wie gesagt, die KK im letzten Monat darauf hingewiesen und um Korrektur gebeten. Daraufhin schrieb mir diese zurück, dass die für die vergangenen Monate berechneten Beiträge bereits RECHTSKRÄFTIG seien.
Wie kann ich dagegen vorgehen?
Was sind meine Möglichkeiten, Schaden abzuwenden und die korrekte Beitragsberechnung in meinem Fall, auch rückwirkend, zu erzwingen?

Freue mich über jede Hilfe!
Vielen Dank und Gruß!

-- Editier von hakop am 06.01.2016 14:10

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