Genickbruch nach Treppensturz - Unfallversicherung

2. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)
Genickbruch nach Treppensturz - Unfallversicherung

Geehrte Auskenner und Helfer,

meine Mutter ist unlängst bei einem Treppensturz durch einen Genickbruch verstorben.

Sie hatte eine Unfallversicherung bei der Allianz, die sich nun die Unterlagen des Obduzenten ( es sollte geklärt werden, ob ggf. Fremdverschulden vorliegen könnte, was sich m.W.n. nicht bestätigt hat ) kommen ließ. Der Fall ist seit November 2013 bei der Allianz "in der Mache".

Auf Rückfrage hieß es, man "hätte noch eine Rückfrage an den Obduzenten", bevor man entscheiden könnte, ob die Unfallversicherung zur Auszahlung käme.

Sie hatte ein Herzleiden, unklar ist, ob dieses bei dem Sturz "beteiligt" war - dennoch ist die Todesursache offenbar der Genickbruch.

Müsste die Versicherung nicht zahlen? Wenn sie sich weigern, wie reagiere ich am besten darauf? Kann man Widerspruch einlegen oder geht das Ganze am besten direkt an einen Anwalt?

Vielen Dank für Eure Hinweise und Tipps.

Viele Grüße!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Müsste die Versicherung nicht zahlen? <hr size=1 noshade>

Wenn die Sache klar ist, muss die Versicherung zahlen.
Aber anscheinend ist die Sache aus Sicht der Versicherung (noch) nicht klar.

quote:<hr size=1 noshade>Wenn sie sich weigern, wie reagiere ich am besten darauf? <hr size=1 noshade>

Bis jetzt weigert sich die Versicherung ja nicht. Der Fall ist halt noch "in Bearbeitung". Eine Weigerung wäre, wenn die Zahlung definitiv und endgültig abgelehnt worden wäre.
Von November bis jetzt ist ja auch noch nicht eine so fürchterlich lange Zeit und große Versicherungen sind oft schwerfällig wie große Behörden.

quote:<hr size=1 noshade>Kann man Widerspruch einlegen oder geht das Ganze am besten direkt an einen Anwalt? <hr size=1 noshade>

So lange der Fall noch "in Bearbeitung" iat, kann man fast nichts machen, außer drängeln. Man kann auch einen Anwalt drängeln lassen, auf den Anwaltskosten wird man i.d.R. dann aber sitzen bleiben. Mehr Möglichkeiten hat man erst, wenn die Versicherung eine Zahlung endgültig ablehnt (was ja noch nicht der Fall zu sein scheint).



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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Hallo DrKabo, vielen Dank auf jeden Fall schon mal für diese Antwort - ich mach mir halt Gedanken und dachte, das wäre schon eine ( zu ) lange Zeit in Bearbeitung :)

Viele Grüße!

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Update:

Nachdem die Versicherungsgesellschaft von November bis Mitte Juli geprüft hat, wurde nun gezahlt.

Es gab Hinweise auf einen Herzinfarkt, der die Versicherung, wäre er der Anlass für den Treppensturz gewesen, von der Leistung freigestellt hätte.

Dennoch konnte nur das Vorkommen desselben bewiesen werden; jedoch nicht, wann genau dieser eintrat ( (lang bevor oder unmittelbar) vor diesem Treppensturz, währenddessen oder möglicherweise sogar erst danach ).

Kurz und gut: Fall geschlossen :)

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