Gebührenbescheid für Feuerwehreinsatz.

21. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
maleineFrage
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebührenbescheid für Feuerwehreinsatz.

Hallo!

nach einem Autounfall soll ich alleine die gesamten Aufwendungen des Feuerwehreinsatzes zahlen, da lt. Gemeinde der Einsatz offensichtlich in meinem Interesse erfolgte.Bei der anderen Unfallbeteiligten wurden die selben Leistungen erbracht wie bei mir. Wieso soll ich dann zahlen?! Ist rechtens?!

danke für Antworten!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

Wer war denn der Unfallverursacher?
Wer hat denn den Einsatz ausgelöst, z.B. durch auslaufendes Öl, brennendes KFZ o.ä.

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#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Ob der Einsatz kostenpflichtig ist, sagt die Satzung der Gemeinde, also nachlesen.
Wenn er dann kostenpflichtig ist, geht die Rechnung an den Verursacher.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#3
 Von 
baghira
Status:
Praktikant
(550 Beiträge, 82x hilfreich)

wenn es sich um einen nicht mutmasslich verursachten einsatz handelt, trägt normal die gemeinde die kosten. so ist das zumindest bei uns...

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#4
 Von 
maleineFrage
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Grund für die Gemeinde hierfür: Zitat Gemeinde " Die Satzung zur Erhebung von Gebühren für den Einsatz der Feuerwehr geht, wie schon geschildert, NICHT von einer Schuldfrage aus, sondern in wessen Interesse der Einsatz erfolgte. "
Das mit der Schuldfrage ist mir schon klar...oder woher weiß oder WILL die Gemeinde wissen, in wessen Interesse dies erfolgte?! Bei der anderen Unfallbeteiligten wurden die selben Leistungen erbracht wie bei mir. Weder ich, noch die Unfallbeteiligte haben die Feuerwehr für den Einsatz bestellt.
Aber nur ICH soll die Kosten tragen! Habe jetzt einen Antrag auf Stundung gestellt.

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#5
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

wer hat denn den Unfall verursacht? Was war das für ein Unfall? Wer hat die Feuerwehr informiert? Welche Begründung ist nachvollziehbar, dass Sie alleiniger Kostenträger sind?

Wenn der Feuerwehr-Einsatz unfallbedingt war, zahlt die Auto-Haftpflicht. Allerdings ist der Verursacher in aller Regel zunächst der Rechungsempfänger.
:wipp:

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich eine qualifizierte Äusserung im Laien-Forum !?!"

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#6
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2027x hilfreich)

Es sieht so aus, als dürfte das Feuerwehr beliebig irgendeinen in Pflicht nehmen.
Dieser "Bestimmte" darf
dann die Kosten vorlegen, und von (ggf. mittellosem) Schuldigen zurückfordern.

So ist die Masche der Behörde. Ob Gerichte, Stadtverwaltung, Notare...jetzt auch Feuerwehr ?

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#7
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

dieser Beitrag ist unzutreffend und haltlos.
:wipp:

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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