Gebäudeversicherung Vertrag - Vertreter hat Unterlagen nicht übergeben - Widerruf?

28. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
Knoxi
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 75x hilfreich)
Gebäudeversicherung Vertrag - Vertreter hat Unterlagen nicht übergeben - Widerruf?

Hallo,

in moment haben wir anscheinend eine "Versicherungskrise".
Erst ein ewig langes warten bis das alte Versicherungsunternehmen unsere Kündigung angenommen hat und jetzt schon stress mit der neuen.

Wir sind über den Versicherungsvertreter sehr verärgert und fühlen uns auch betrogen. Er hat bei den Versicherungen meiner Mutter ziemlich viel "mist" getrieben und wir haben seit monaten lauter ärger wegen seiner unzuverlässigkeit...

Jetzt ist es bei uns so, dass wir den Vertrag für die Gebäudeversicherung anfang des Jahres abgeschloßen haben. Da wir aber bisher keine Auftragsbestätigung bzw. Versicherungsschein erhalten haben, haben wir bei der Zentrale angerufen und die sagte uns dass die Unterlagen bereits ein paar Tage nach Vertragsabschluß an den Versicherungsvertreter verschickt wurden. Dieser hat uns aber weder informiert noch die Unterlagen gegeben, wir wussten von gar nichts. Der nette man am telefon war zwar total schockiert über unseren Vertreter sagte aber auch gleichzeitig dass unser Widerrufsrecht jetzt erloschen sei. Das kann es ja wohl nicht sein, mit dieser Versicherung will ich unter diesen Umständen nicht zu tun haben. Kann ich den Vertrag trotzdem widerrufen? Allein schon aus dem Grund dass er uns die Unterlagen hier verheimlich hat stellt für mich einen Vertragsbruch dar und wie hätte ich denn bitte die Widerrufsfrist einhalten können, ich wurde ja nicht darüber informiert.

Gruß

Knoxi

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

Um was für eine Art von "Vertreter" handelt es sich denn?

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" Ich hab keine Ahnung :( "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

quote:
sagte aber auch gleichzeitig dass unser Widerrufsrecht jetzt erloschen sei.

Da liegt der gute Man von der Versicherung falsch.

§ 8 VVG - Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers
...
(2) Die Widerrufsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem folgende Unterlagen dem Versicherungsnehmer in Textform zugegangen sind:
1. der Versicherungsschein und die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 und
2. eine deutlich gestaltete Belehrung über das Widerrufsrecht und über die Rechtsfolgen des Widerrufs, die dem Versicherungsnehmer seine Rechte entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels deutlich macht und die den Namen und die Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, sowie einen Hinweis auf den Fristbeginn und auf die Regelungen des Absatzes 1 Satz 2 enthält.
...
Der Nachweis über den Zugang der Unterlagen nach Satz 1 obliegt dem Versicherer.

Ein versand oder eine Übergabe an den Vertreter genügt diesem Nachweis nicht.

Das Widerrufsrecht beginnt erst ab Erhalt der Unterlagen, kann mithin noch nicht abgelaufen sein.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

quote:
Da liegt der gute Man von der Versicherung falsch.

Vielleicht warten wir doch lieber erstmal ab, bis wir wissen um was für eine Art von Vertreter es sich handelt.

Handelt es sich nämlich um eine Makler sieht die Sache anders aus ;)

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" Ich hab keine Ahnung :( "

1x Hilfreiche Antwort

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