Gebäudeversicherung Beitragserhöhung, Tarifierung

9. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
Zerna
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebäudeversicherung Beitragserhöhung, Tarifierung

Letztes Jahr hatten wir an unserem Gebäude einen Sturmschaden am Dach mit Feuchtigkeitsschäden im Gebäude. Die Reparaturkosten hielten sich in Grenzen (unter 5000,-). Im Dezember letzten Jahres erhielt ich von meiner Gebäudeversicherung (rückwirkend ab November)eine drastische Erhöhung des Versicherungsbeitrages. Da keine Begründung ersichtlich war, erhob ich direkt im Dezember noch Widerspruch und zahlte den neuen Beitrag auch nicht, da die Änderung sonst anerkannt gewesen wäre. Ende Januar erhielt ich die Begründung: Der Gutachter des erwähnten Schadens hatte mitgeteilt, dass das Gebäude leer steht; aus diesem Grund wäre der Beitrag erhöht worden. Zur Erklärung, ich wohne mit meiner Tochter einige Kilometer weit entfernt, das versicherte Gebäude wird aber von mir und Bekannten mehrmals im Jahr als Ferienhaus genutzt.
Dies hatte ich meiner Versicherung aber bereits mitgeteilt. Gegen diese Begründung legte ich ebenfalls Widerspruch ein. Es folgten mehrere Telefonate mit meinem Kundenbetreuer, mehrere Aussagen, die dann wiederrufen wurden. Zuletzt machte man mir ein Angebot mit Selbstbeteiligung aber ohne Änderung des Versicherungsumfanges, womit ich einverstanden gewesen wäre, wenn der mir zugesandte Antrag nicht doch handschriftlich den Zusatz unbewohnt und die Änderung von gleitendem Neuwert auf Zeitwert enthalten hätte. Zwischenzeitl. wurde auch der Schaden für die Innenrenovierung übernommen, nachdem ich mehrmals nachfragen musste. Darauf kündigte ich die Gebäudeversicherung. Von meiner Versicherung erhielt ich dann ebenfalls eine Kündigung wegen Nichtzahlung. Es folgte ein Schreiben, dass meine Kündigung nicht anerkannt wird, da ich die Frist nicht eingehalten hätte. Desweiteren teilte man mir mit, dass für Objekte, die als Ferienhäuser genutzt werden, einer speziellen Tarifierung zu Grunde gelegt werden. Dies finde ich sehr überraschend, da ich diesbezüglich am Telefon wörtlich gesagt bekommen hatte : Das geht nicht. Ich wollte lediglich nicht, dass das Haus als leerstehend eingestuft wird, mit der Einstufung als Ferienhaus wäre ich doch einverstanden gewesen. Weiß jemand näheres zu solchen Einstufungen?

Zu dieser Problematik:
Verzögert ein laufendes Wiederspruchverfahren die Kündigungsfrist?

In der Kündigung verlangt die Versicherung die Beiträge nach neuer Berechnung bis 1. Juli.
Hat die Versicherung das Recht dazu, den neuen Versicherungsbetrag zu verwenden oder gilt nicht doch die bisherige Versicherung?


In der Kündigung steht der Satz: Bei zwischenzeitl. Zahlung bitten wir sie, dieses Schreiben als gegenstandslos zu betrachten.

Wenn ich den Rückstand begleiche, bleibt die Kündigung trotzdem bestehen oder läuft die Versicherung weiter bis Jahresende?

Ich würde gerne die Versicherung wechseln; hätte aber gerne die Sache mit einer Kündigung meinerseits abgeschlossen.

Kann mir jemand weiterhelfen oder weiß jmd. Rat?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119559 Beiträge, 39741x hilfreich)

quote:
In der Kündigung steht der Satz: Bei zwischenzeitl. Zahlung bitten wir sie, dieses Schreiben als gegenstandslos zu betrachten.

Bei Zahlung bis zum genannten Termin ist die Kündigung der Versicherung wirkungslos/hinfällig.



quote:
Hat die Versicherung das Recht dazu, den neuen Versicherungsbetrag zu verwenden oder gilt nicht doch die bisherige Versicherung?

Das lässt sich so nicht beantworten, dazu müsste man alle vertraglichen Vereinbarungen im Detail prüfen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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