Freiwillige KK-Versicherung- Problem!

16. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
Tiger-Maus
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Freiwillige KK-Versicherung- Problem!

Hallo, bei mir ergibt sich die Lage z.Z. so, dass ich seit Januar arbeitslos bin und mich freiwillig versichern muss.

Jetzt habe ich folgendes Problem:

Obwohl ich das alles frühzeitig bei meiner Krankenkasse (Ende Dezember 2010) gemeldet und alles erklärt hatte, trödelt diese nun bereits sein Januar vor sich hin.
Ich habe den Antrag für die freiwillige Versicherung bereits ausgefüllt- allerdings bin ich wohl noch nicht "offiziell" versichert.
Heute (!) hieß es schließlich ich müsse noch weitere Unterlagen bezüglich meines Einkommens ausfüllen, die man mir jetzt demnächst zuschicken möchte.

Wohne mit meinem Freund zusammen, der zu viel verdient, so dass ich von der Arge nichts bekomme.

Jetzt sind ja bereits Beiträge für 3 Monate aufgelaufen.
Bis nun die zusätzlichen Unterlagen von der KK bearbeitet sind werden es wohl 4 Monatsbeiträge sein.

Nun bin ich ja nachweislich unverschuldet in diesen Rückstand geraten und wollte fragen, ob ich die Beiträge nachzahlen muss?

Mein Freund verdient leider nicht so viel, dass wir einfach mal so 400-600 Euro rückständige Krankenkassenbeiträge auf einmal zahlen können.

Danke und Liebe Grüße!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Auf einmal müssen Sie die Beiträge sicher nicht nachzahlen, mit der KK kann man über eine Ratenzahlung verhandeln.



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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120146 Beiträge, 39837x hilfreich)

Du hast keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG1)?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#3
 Von 
RHW
Status:
Schüler
(236 Beiträge, 105x hilfreich)

Hallo,

bei einem Einkommen bis ca. 850 Euro beträgt der Monatsbeitrag ca. 145 Euro.

Ggf. besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld II, wenn die Beiträge als Kosten berüksichtigt werden.

Evtl. die Unterlagen persönlich abgeben und die Beitragshöhe (Bankverbindung der Kasse)geben lassen. Dann hat man auch gleich einen Nachweis für die Arge.

Wenn man frühzeiutig einen Ratenzahlungsantrag stellt, ist alles meistens einfacher (Säumniszuschläge, Mahnkosten etc.).

Gruß

RHW

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