Frage wegen KFZ-Haftpflichtschaden

7. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
kensmith
Status:
Beginner
(148 Beiträge, 13x hilfreich)
Frage wegen KFZ-Haftpflichtschaden

Hallo,

am 29.12.05 ist mir jemand in mein parkendes Auto gefahren und hat eine Fahrerflucht begangen.
Die Fahrerin hat sich aber noch bei der Polizei gemeldet und somit haben wir einen Verursacher des Unfalls.

Mein Fahrzeug ist nun ein wirtschaftlicher Totalschaden (VW Golf 3, EZ 01/94), kann aber mit etwas Fleiss und Spucke wieder hergerichtet werden, was ich auch machen will.

Laut dem von mir beauftragten Gutachter hat mein Auto einen
Wiederbeschaffungswert von € 1500,- und einen Restwert von € 150,-. Die Repkosten belaufen sich auf über € 3600,-

Das Gutachten wurde via Abtretung direkt an die gegnerische Versicherung geschickt.
Heute habe ich ein Schreiben von der Versicherung erhalten, in dem sie angeben ein verbindliches Angebot über € 380,- vorliegen zu haben.
Die Versicherung will diese € 380,- als Restwert einsetzen und demnach nicht € 1350,- sondern nur € 1120,- an mich auszahlen.

Ich will das Fahrzeug aber nicht verkaufen, sondern wieder Instandsetzen und weiterhin fahren.

Mein Frage nun, kann die Versicherung einfach so den von einem anerkannten und unabhängigen KFZ Sachverständigen ermittelten Restwert ignorieren und einen Wert einsetzen den jemand, wenn auch Händler, bietet, ohne das Fahrzeug überhaupt gesehen zu haben?

Auf der einen Seite erkennen Sie den Wiederbeschaffungswert von € 1500,- an aber wollen den Restwert nicht akzeptieren.

Der Vater der Unfallverursacherin wäre auch nicht dagegen abgeneigt das ganze nicht über die Versicherung laufen zu lassen, nur habe ich die Befürchtung, dass ihm auch dieses Schreiben geschickt wurde (mit dem höheren Angebot).

In dem Schreiben wird auch auf ein BGB Urteil zur Schadensminimierung hingewiesen.

Was sind meine Möglichkeiten und wie soll ich jetzt weiter vorgehen?

Gruss
Ken

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KSV
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 48x hilfreich)

Ab zum Anwalt!
Das Angebot der Versicherung muß ganz bestimmte Anforderungen erfüllen, ansonsten ist es nicht bindend.

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#2
 Von 
kensmith
Status:
Beginner
(148 Beiträge, 13x hilfreich)

Das Gutachten ist vom 03.01.2006. Die gegnerische Versicherung hat mein Auto bei autoonline.de am 04.01.06 eingestellt, mit Bildern. Gebotsfrist lief bis zum 06.01.06.
Am 06.01.06 schickt mir die Versicherung das Schreiben.

Es kann doch wohl nicht angehen, dass ich als geschädigter, den absolut keine Schuld trifft, mal wieder der blöde bin, oder?

Welche Anforderungen muss das Angebot beinhalten?

Gruss
Ken

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#3
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hi,

>>>>Es kann doch wohl nicht angehen, dass ich als geschädigter, den absolut keine Schuld trifft, mal wieder der blöde bin, oder?

bist du auch nicht aber der versicherer auch nicht.

basis für den ersatz ist der schaden und mehr muss auch nicht erstattet werden. der SV hat ja festgestellt das die karre nur noch 1500,- euro wert war. das schrottmobil bringt noch 380,- also bleiben 1120,- über.

das angebot aus der börse ist bindend für einen gewissen zeitraum, soll heissen der bieter muss es auch für diesen preis abnehmen daher ist die aussage "Ab zum Anwalt! Das Angebot der Versicherung muß ganz bestimmte Anforderungen ...." auch überflüssig.

wenn du also aus leidenschaft die alte kiste wieder zum laufen bringen willst ist das zwar dein vergnügen aber unwirtschaftlich und deshalb geht das nicht auf kosten der versichertengemeinschaft.

gruß mF

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#4
 Von 
kensmith
Status:
Beginner
(148 Beiträge, 13x hilfreich)

Der SV stellt doch den Restwert anhand des regionalen Marktwertes fest, richtig?

Ich wohne im Raum FFM, wieso ist dann ein überregionales Angebot bindend?

Sicherlich ist es schön für mich, wenn jemand mehr für mein Auto bietet als es eigentlich Wert ist und ich zudem von der Versicherung dann zusätzlich die € 1120 bekommen würde, aber ich will das Auto nicht verkaufen, da es sich bei dem Schaden um einen reinen Blechschaden handelt und dieser wieder instandgesetzt werden kann.

Ich finde es lediglich dem geschädigten, also mir gegenüber, unfair, dass ich in dem Fall der blöde bin.

Da mein Nachbar bei VW Karrosseriebauer ist und mir bei der Rep hilft, kommt es mich um ein vielfaches billiger und somit lohnt es sich für mich schon die Rep durchzuführen. Das hat nichts mit Leidenschaft zu tun. Das Fahrzeug an sich ist sonst vollkommen in Ordnung und schnurrt wie ein Kätzchen.

Ager gut, ich kann also nichts dagegen tun?

Gruss
Ken

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#5
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hi,

evtl. verhandeln unter der prämisse der eigenreparatur.

das wird dem vater der schädigerin allerdings auch nicht gefallen wenn er den schaden selbst tragen möchte.

>>>>wieso ist dann ein überregionales Angebot bindend?

ist doch egal wo der beter herkommt. er muss es ja auch abholen.

>>>>Ich finde es lediglich dem geschädigten, also mir gegenüber, unfair, dass ich in dem Fall der blöde bin.

es sind rein objektiv nur 1120,- eur schaden entstanden, plus evtl. nebenkosten. mehr steht dir einfach nicht zu, alles andere wär eine bereicherung und du zahlst deine prämien doch auch nicht, damit andere sich bereichern oder ?

gruß mF

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#6
 Von 
kensmith
Status:
Beginner
(148 Beiträge, 13x hilfreich)

Ich will mich nicht bereichern.

Ich verstehe nur nicht, weshalb der vom SV angegebene Restwert nicht verwendet wird.

Nachvollziehen kann ich es schon, nur finde ich es dem Geschädigten gegenüber nicht fair.

Gruss
Ken

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#7
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hi,

>>>>>Ich verstehe nur nicht, weshalb der vom SV angegebene Restwert nicht verwendet wird.

andersherum: hätte der SV übertrieben und der restwert wäre nicht zu erzielen hättest du aber anspruch auf die differenz.

ist das etwa auch unfair ?

gruß mF

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
KSV
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 48x hilfreich)

Aufgrund der Entscheidung des BGH, wonach teilweise Angebote aus Restwertbörsen nicht bindend sind - sondern regionale Aufkäufer - ist nach wie vor eine Überprüfung durch einen Anwalt sehr zu empfehlen!
(@ kensmith setze mal bitte deine Mail rein dann kann ich dir das Urteil senden)

-- Editiert von KSV am 08.01.2006 10:08:34

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#9
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

das interessiert alle.

schreib bitte das AZ.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
KSV
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 48x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hi,

das urteil lässt sich hier nicht anwenden.

in dem geschildertem fall wurde konkret abgerechnet d.h., dass fahrzeug wurde auch tatsächlich verkauft. kensmith möchte aber fiktiv abrechnen.

kensmith müsste also nun dem bieter eine frist setzen um das fahrzeug abzuholen. dieser würde das wahrscheinlich auch machen und dann wäre der fall erledigt.

damit ist ihm aber nicht geholfen denn er will das auto ja behalten also nochmal:

rechnet er konkret ab und erzielt weniger hat er auch anspruch auf die differenz, so habe ich es ja bereits geschrieben und so sagt es auch das urteil.

kensmith müsste jetzt den nachweis führen, dass der bieter das fahrzeug nicht in einer angemessenen zeit holen würde, das ist gar nicht möglich.

>>>>evtl. verhandeln unter der prämisse der eigenreparatur.

dies sehe ich weiterhin als einzige möglich noch ein paar euros rauszuholen denn um viel geht es hierbei ja nicht.

gruß mF

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
KSV
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 48x hilfreich)

Zunächst einmal wäre hier zu Prüfen, ob der Bieter korrekt genannt ist, desweiteren ob der Bieter tatsächlich bereit ist den Betrag für das Fzg. zu zahlen - was sehr oft nicht der Fall ist, wenn z.B. die Fzg.-Beschreibung nicht korrekt in der Börse war. Und dann bleibt unter anderem noch die Frage offen inwieweit Bieter ausserhalb des regionalen Marktes berücksichtigt werden dürfen.
Nur dazu ist wirklich die Hilfe eines Rechtsanwaltes gefordert, der die Akten einsieht.

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#13
 Von 
kensmith
Status:
Beginner
(148 Beiträge, 13x hilfreich)

Ich habe heute mit meinem Versicherungsmenschen gesprochen. Er sagte maln kann nichts gegen das Angebot machen. Also muss ich damit leben.

Was mich aber ein wenig verwirrt an der Sache ist folgendes:
Ich wohne etwas nördlich von Frankfurt. Das Angebot, welches die Versicherung erhalten hatte, satmmt von einem Händler aus Dortmund.
Das sind, je nach Satdtteil von Dortmund ca. 200Km eine Strecke. Also 400Km hin und zurück +/-. Das macht bei dem Km Satz, den man i.d.R. von einem Arbeitgeber je Km bekommt einen Betrag von € 120,- Fahrtkosten.

Somit kostet das Auto den Händler nicht € 380,- sondern ca. € 500,-.
der Händler berechnet dem Verkäufer keine Abholgebühren.
Für mich ist das eher unrentabel für einen Händler, 400Km und die damit aufgewendete Zeit für einen verunfallten Golf 3 zu investieren.
Für mich klingt das eher nach einem Abkommen zwischen dem Händler und der Versicherung, damit die Versicherung weniger an den Geschädigten auszahlen muss.
Mag sein, dass ich mir da etwas zurechtspinne, aber für mich sieht es so aus.

Zum jetzigen Zeitpunkt, glaube ich nicht, dass ich einen Anwalt hinzuziehen werde, da es den Zahlungsprozess nur verlangsamen wird und ich mit der Rep aber langsam mal weiter machen will. Neuen Spiegel und neue Fahrertüt haben wir bereits eingebaut.

Gruss
Ken

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
KSV
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 48x hilfreich)

Dann ruf doch einfach den Händler an, biete ihm dein Auto an mit Beschreibung des Zustands nach dem Unfall und frage ihn was er dir dafür gibt. Wenn er dann das Auto gar nicht haben will oder viel weniger bietet weist du was los ist.
Um welche Versicherung handelt es sich eigentlich (Alianz?)

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
kensmith
Status:
Beginner
(148 Beiträge, 13x hilfreich)

ist die HUK

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hi,

>>>>>Zum jetzigen Zeitpunkt, glaube ich nicht, dass ich einen Anwalt hinzuziehen werde, da es den Zahlungsprozess nur verlangsamen wird

und nicht zwangsläufig verbessern ...

erstmal müsst ihr nachweisen, dass der bieter das auto für diesen preis gar nicht nehmen wird und da ist auch schon schluss.

autoonline ist nicht irgendein hinterhofmarkt. die bieter sind verpflichtet abzunehmen, nachverhandlungen gibt es nicht (von wegen falsch beschrieben, wie blöd soll ein gutachter denn sein ?? die gutachten können eingesehen werden). nimmt der bieter das auto dann doch nicht, fliegt er aus der börse so einfach ist das.

>>>>>>Dann ruf doch einfach den Händler an, biete ihm dein Auto an mit Beschreibung des Zustands nach dem Unfall und frage ihn was er dir dafür gibt

häh ?? der händler kennt den wagen und hat schon verbindlich geboten. soll kensmith sich jetzt selbst den preis runterbieten ?

ruf den händler an und du wirst sehen, am nächsten tag steht der transporter mit bargeld vor der tür und das auto ist weg. das auto selbst hat längst schon wieder eine zukunft und der händler sein geld schon verdient. glaubt ihr denn wirklich, die händler bieten auf blauen dunst um sich das ding dann in die ecke zu stellen und warten ?

zum letzten mal: verhandel mit der huk. verweis auf das urteil und fordere die hälfte der differenz das sind etwas über 100 euro, dann hast du einen guten schnitt gemacht.

gruß mF

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
kensmith
Status:
Beginner
(148 Beiträge, 13x hilfreich)

Verhandlungen mit der HUK erfolglos. Es bleibt bei den € 380,- .

Muss ich halt mit leben.

Gruss
Ken

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
KSV
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 48x hilfreich)

Schaut mal, wie der Bund der Versicherten das Urteil auslegt, auf Seite 6 http://www.bundderversicherten.de/bdv/BdVAkt/BdVInfo/bdv-info200502.pdf

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
kensmith
Status:
Beginner
(148 Beiträge, 13x hilfreich)

Ist schon interessant, setzt aber voraus, dass der Geschädigte:

a) das Auto verkaufen will
b) dass der Verkäufer die regionalen Autohändler und Schrottplätze abklappert

Wenn ich z.B. nach einem Unfall ein neues Auto kaufen will und das alte Auto in Zahlung gebe, bekomme ich mehr für das Auto.

Setze ich mich einen halben Tag hin und telefoniere die ganzen Autoexporteure ab, finde ich bestimmt auch einen der mehr als den im Gutachten erwähnten Restwert bezahlen würde.

Ich glaube eher nicht, dass ich dieses Urteil bei mir zur Sprache bringen sollte. Das könnte sich auch negativ auswirken, wenn z.B. ein Händler aus meiner Region mehr als die € 380,- bieten würde.

Aber der Ansatz ist in Ordnung. Danke für die Idee.

Gruss
Ken

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest123-369
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 9x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

soweit waren wir schonmal ;)

gruß mF

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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