Feuerwehreinsatz bei Verkehrsunfall

29. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
Feuerwehreinsatz bei Verkehrsunfall

Hallo,

bei einem Auffahrunfall musste die Feuerwehr kommen und Öl binden. Ich u. meine Frau werden anwaltlich vertreten zum einen wg. Vorwurf der fahrlässigen KV (gegen mich :schock: ) und meine Frau wg. Schmerzensgeldforderung gegenüber einem anderen Unfallbeteiligten.

Unfallfahrzeug ist Totalschaden (aber Vollkaskoversichert).

Nun will die zust. Stadt lt. Feuerwehgesetz von insg. 3 Fahrern die Einsatzkosten. (633 EUR/Person)

Wer kommt in meinem Fall dafür auf ?
Die Vollkasko ? (Ist, bzw. war ein Firmenwagen, bzw. Haftpflicht oder muss mein Anwalt diese Sache dem Unfallverursacher aufs Auge drücken ?

Gruß

Michael


-- Editiert von michael32 am 29.08.2007 14:42:22

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

doofe Frage -> wozu habt ihr nen Anwalt? Fragt diesen...

Wenn es ein Fachanwalt für Verkehrsrecht ist hat er so einen Fall nicht zum ersten Mal gehabt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Auch Anwälte haben mal Urlaub......

Ab nächster Woche wieder da, hat schon alles per Fax erhalten.

Nur wenn das die Fahrzeugversicherung zahlt, dann müsst ich es wohl meiner Firma zukommen lassen, damit die es an die VS weiterleitet.


Gruß

Michael

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#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Ich denke, es kann auf keinen Fall schaden, dass an die Versicherung weiterzuleiten. Die werden dann schon entscheiden, ob sie das bezahlen oder nicht. Schließlich ist die Versicherung auch für die Abwehr unberechtigter Forderungen zuständig.

Gruß,

Axel

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hi,

@michael32

du bist doch eigentlich nicht ganz unwissend. kasko = reine sachschadendeckung, also bleibt nur kh über!

diese feuerwehrgesetz kenne ich nicht aber es sorgt vermutlich vorangig dafür, das die feuerwehr verschuldensunabhängig ihre kohle bekommt.

dies wird aber letztendlich nicht die haftung überbrücken, damit sollte der kh-vr des schadenverursachers für die rechnung zuständig sein.

gruß

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hallo,

ich meinte natürlich in diesem Rahmen die Haftpflicht des Firmenwagens. Die Vollkasko wird erst mal, bis die Schuldfrage geklärt ist den Totalschaden übernehmen.


Gruß

Michael

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

falls dann doch die KH leisten muss, den Vermögensschaden (Kasko-Prämie) nicht vergessen.

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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