Falsche Eingangstür ???

2. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Heikie
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Eingangstür ???

Hallo,
Am Silversterabend ist meine Einganstür zu meiner Wohnung von meinem Bruder beschädigt worden, so das Ich Heute eine Neue Tür kaufen musste.
Ich kam mit dem Verkäufer über die Tür ins Gespräch da Ich die gleiche Tür kaufen musste die schon seit meinem Einzug in meiner Wohnung ist und auch alle anderen Mieter fast die gleichen Türen haben. Er sagte zu mir das eine Zimmertür als Wohnungs-Eingangstür laut Versicherung nicht zulässig ist und das bei einem evtl. Einbruch keine Versicherung für den Schaden aufkommt. Ist das so Richtig ? Und welche Versicherung müsste für einen Einbruchsschaden aufkommen ? Die Gebäudehaftpflicht oder Meine Hausratversicherung?
Sollte es Wirklich so sein das In dem Haus (6 Parteien) falsche Türen haben was sollte Ich Eurer Meinung nach unternehmen ?


Vorab Vielen Dank
Heikie

Probleme mit der Versicherung?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hi,

deinen versicherungsvermittler (hausrat)anrufen damit er sich die tür einmal ansieht. er soll alles fotografieren, insbesondere die schlösser und scharniere und dann wird sie die versicherung äußern ob geeignet oder nicht.

wenn nicht geeignet tue dich mit den anderen mietern zusammen und fordere den vermieter auf diesen mangel zu beseitigen.

gruß mF

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#2
 Von 
nwg100
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 92x hilfreich)

Muss ich mal nachfragen,

was hat denn Ihr Bruder mit der Tür gemacht ?
Entschuldigung ich überlege krampfhaft was man mit einer Tür macht, damit gleich ne neue her muss ?
Keine Reparatur möglich ?

Hat Ihr Bruder die Tür mit TNT bearbeitet ?
Wollte er die Tür mit einem Brecheisen aufbrechen.

Kann ich daher nicht so ganz nachvollziehen. Bitte daher um weitere Infos.

Aber zuständig wäre hier die Gebäudeversicherung und nicht Ihre eigene Hausratversicherung.

Bin gespannt wie ein Flitzebogen.........

Viele Grüße

nwg100

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#3
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hi,

>>>>was hat denn Ihr Bruder mit der Tür gemacht ?

eingetreten wahrscheinlich aber das ist doch völlig uninteressant. es geht um den zukünftigen versicherungsschutz. sie hat nicht gefragt wer den alten schaden an der tür bezahlt.

>>>>>Aber zuständig wäre hier die Gebäudeversicherung und nicht Ihre eigene Hausratversicherung.

absoluter unsinn !!!

die gebäudeversicherung bezahlt ihre sachen, wenn einbrecher die bude leerräumen ????

ED-Schäden sind nicht über gebäude versichert (einzige ausnahme allrisk-deckung bei gewerblichen objekten). ED und Vandlismus nach ED sind bei privat nur über hausrat versicherbar. hierrüber werden auch die gebäudebeschädigungen (zerstörtes fenster, aufgebrochende tür etc.) abgerechnet.

gruß mF

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#4
 Von 
nwg100
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 92x hilfreich)

Mein Respekt mFriese.

absolut perfekte Antwort.
Gebäudeversicherung zahlt dies.
Hausratversicherung zahlt das.

Bitte erklären Sie mir mal was Hausrat ist, so ganze auf die simple Art und nicht nach den Bedingungen ( alles was zum Gebrauch u. Verbrauch bestimmt ist )

Danke im voraus und ein gutes neues Jahr 2006

nwg100

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#5
 Von 
nwg100
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 92x hilfreich)

@mFriese

Folgender Schadenfall :

ED im Mehrfamilienhaus .

Schaden an der Eingangstür hat die Gebäudeversicherung bezahlt.
Steelgut in der Wohnung des Geschädigten hat die Hausratvers. bezahlt.
Kann das sein ?

Würde die Versicherung ( egal ob Hausrat oder Gebäude ) den Bruder nicht in Regreß nehmen ?

Würde mich über Ihre Ausführungen hierzu freuen.
Danke im voraus, weil ich ja nur Unsinn verzapfe.

nwg100

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#6
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

vielen dank, ihnen auch.

PB ist nicht mein tagesgeschäft (aber man hat ja mal was gelernt ;-) )aber hier ist eine recht gute, sachliche übersicht:

http://www.finanzprofit.de/versicherungen/hausratversicherung/hausrat.php

gruß mF

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#7
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hallo,

>>>>Schaden an der Eingangstür hat die Gebäudeversicherung bezahlt

ja, kein problem - hier liegen nicht die vgb zugrunde sondern eine gewerbliche gebäudepolice

>>>>Würde die Versicherung ( egal ob Hausrat oder Gebäude ) den Bruder nicht in Regreß nehmen ?

wenn sie es denn bezahlt - ja.

bei HR fällt dies flach weil vandalismus nur in zusammenhang mit einbruch versichert ist. sofern die gebäudeversichrung reine gebäudebeschädigung leistet würde sie auch regress fordern, in der regel haben diese verträge aber eine SB wo soeine tür drunter fallen würde.

>>>>Danke im voraus, weil ich ja nur Unsinn verzapfe.

das war nicht grundsätzlich gemeint, sondern in diesem zusammenhang.

die dame macht sich sorgen um ihre sachen, nicht die wohnungstür. es hilft also nicht, wenn die gebäudervers. sagt: alles in ordnung und hausrat den schaden ablehnt weil die wohnungtür eingetreten ist aber die haustür in ordnung. dieser fall ist möglich wenn die einbrecher zugang zum treppenhaus haben, auf welche art auch immer.

viele grüße mF

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#8
 Von 
nwg100
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 92x hilfreich)

Alles klar mFriese.

Sorry aber ich will trotzdem wissen, was der böse Bruder mit der Tür gemacht hat ?????????????????????????????????????

Genau wie ein Brandloch in den Tisch kommt.

Viele Grüße und danke für die Antwort.

Bin halt so.

nwg100

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