Folgendes Problem:
Das Fahrrade wurde aus dem abgeschlossen Hof gestohlen. Mit Kindersitz, Einkaufkorb und Befestigungsvorrichtung für Anhänger. Anzeige erfolgte umgehend.
Jetzt will die Versicherung nichts zahlen, da es für das vor ca. 2 Jahren von Privat gebraucht gekaufte Rad keine Rechnung gibt.
a) kann das die Versicherung einfach so machen?
b) was kann die Besitzerin des Rades tun, um doch noch eine Versicherungsleistung zu erhalten?
Müsste die Versicherung nicht eigentlich in diesem Fall wenigstens eine Pauschale zahlen?
Fahrrad geklaut, keine Rechnung
24. Juni 2017
Thema abonnieren
Frage vom 24. Juni 2017 | 11:54
Von
Status: Schüler (344 Beiträge, 137x hilfreich)
Fahrrad geklaut, keine Rechnung
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 24. Juni 2017 | 14:47
Von
Status: Philosoph (13733 Beiträge, 4360x hilfreich)
Hallo,
ich sehe keine Rechtsgrundlage den Kauf nachzuweisen (auch ein geschenktes Rad wäre z.B. versichert). Es reicht der Nachweis, dass man Eigentümer war, und natürlich muss irgendwie der Wert glaubhaft gemacht werden.
Was hat das Rad denn gekostet? Wie/wo gekauft? Was ist mit der Rahmennummer, hast du die notiert?
Und hast du Bilder?
Stefan
#2
Antwort vom 24. Juni 2017 | 21:49
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
Stimme Stefan zu.
In meinen Zusatzbedingungen zur Hausratversicherung - Mitversicherung Fahrräder - steht ausdrücklich drin, dass ich den Eigentumsnachweis erbringen muss und auch einen Nachweis über den Wert des Fahrrades.
Schau doch einfach mal in Deine Bedingungen.
Berry
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Versicherungsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 24. Juni 2017 | 23:44
Von
Status: Unbeschreiblich (119970 Beiträge, 39811x hilfreich)
ZitatJetzt will die Versicherung nichts zahlen, da es für das vor ca. 2 Jahren von Privat gebraucht gekaufte Rad keine Rechnung gibt. :
Genauer Wortlaut?
Zitatwas kann die Besitzerin des Rades tun, um doch noch eine Versicherungsleistung zu erhalten? :
Am besten mal die vertraglichen Vereinbarungen mit der Versicherung lesen. Dort pflegt drin zu stehen, was die Versicherung an Nachweisen im Versicherungsfall haben möchte.
Notfalls müsste man halt klagen.
ZitatMüsste die Versicherung nicht eigentlich in diesem Fall wenigstens eine Pauschale zahlen? :
Keine Ahnung was in Deinen vertraglichen Vereinbarungen mit der Versicherung drin steht.
Und jetzt?
Schon
267.643
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
9 Antworten
-
2 Antworten