Fahrrad geklaut, keine Rechnung

24. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
kassandra24
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 137x hilfreich)
Fahrrad geklaut, keine Rechnung

Folgendes Problem:
Das Fahrrade wurde aus dem abgeschlossen Hof gestohlen. Mit Kindersitz, Einkaufkorb und Befestigungsvorrichtung für Anhänger. Anzeige erfolgte umgehend.
Jetzt will die Versicherung nichts zahlen, da es für das vor ca. 2 Jahren von Privat gebraucht gekaufte Rad keine Rechnung gibt.
a) kann das die Versicherung einfach so machen?
b) was kann die Besitzerin des Rades tun, um doch noch eine Versicherungsleistung zu erhalten?

Müsste die Versicherung nicht eigentlich in diesem Fall wenigstens eine Pauschale zahlen?

Probleme mit der Versicherung?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13733 Beiträge, 4360x hilfreich)

Hallo,

ich sehe keine Rechtsgrundlage den Kauf nachzuweisen (auch ein geschenktes Rad wäre z.B. versichert). Es reicht der Nachweis, dass man Eigentümer war, und natürlich muss irgendwie der Wert glaubhaft gemacht werden.

Was hat das Rad denn gekostet? Wie/wo gekauft? Was ist mit der Rahmennummer, hast du die notiert?
Und hast du Bilder?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Stimme Stefan zu.

In meinen Zusatzbedingungen zur Hausratversicherung - Mitversicherung Fahrräder - steht ausdrücklich drin, dass ich den Eigentumsnachweis erbringen muss und auch einen Nachweis über den Wert des Fahrrades.

Schau doch einfach mal in Deine Bedingungen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39811x hilfreich)

Zitat (von kassandra24):
Jetzt will die Versicherung nichts zahlen, da es für das vor ca. 2 Jahren von Privat gebraucht gekaufte Rad keine Rechnung gibt.

Genauer Wortlaut?



Zitat (von kassandra24):
was kann die Besitzerin des Rades tun, um doch noch eine Versicherungsleistung zu erhalten?

Am besten mal die vertraglichen Vereinbarungen mit der Versicherung lesen. Dort pflegt drin zu stehen, was die Versicherung an Nachweisen im Versicherungsfall haben möchte.
Notfalls müsste man halt klagen.



Zitat (von kassandra24):
Müsste die Versicherung nicht eigentlich in diesem Fall wenigstens eine Pauschale zahlen?


Keine Ahnung was in Deinen vertraglichen Vereinbarungen mit der Versicherung drin steht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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