Definition Schadenbetrag

19. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12321.02.2020 13:20:24
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 8x hilfreich)
Definition Schadenbetrag

Guten Abend!

Bei Versicherung 1 ist eine Selbsteiligung in Höhe von 10% des Zitat "Schadenbetrags" vereinbart.
Nun ist der Schadenfall eingetreten.
Versicherung 1 leistet nur subsidär.
Von der Schadensumme X bezahlt Versicherung 2 den Anteil Y. Der Versicherungsnehmer macht nun gegenüber Versicherung 1 die Differenz aus X-Y=Z geltend.
Wird die Selbstbeteiligung von der Summe X (Gesamtschadenhöhe) oder von der Summe Z (Forderung an Versicherung 1) berechnet?
Ich hoffe die Beschreibung ist halbwegs verständlich.
Vielen Dank für Eure Antworten

mfG

hansmaulwurf

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von hansmaulwurf123):
Bei Versicherung 1 ist eine Selbsteiligung in Höhe von 10% des Zitat "Schadenbetrags" vereinbart.

Wortlaut der gesamten Klausel?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
guest-12321.02.2020 13:20:24
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von hansmaulwurf123):
Bei Versicherung 1 ist eine Selbsteiligung in Höhe von 10% des Zitat "Schadenbetrags" vereinbart.

Wortlaut der gesamten Klausel?


Zitat
Selbstbeteiligung
Im Falle eines Schadens trägt der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10% des Schadenbetrages, mindestens jedoch €25,--, höchstens € 250,--.

mfG
hansmaulwurf

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#5
 Von 
guest-12321.02.2020 13:20:24
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von Bruce2004):
Zitat (von hansmaulwurf123):
eine Selbsteiligung in Höhe von 10% des Zitat "Schadenbetrags"

Es wird Z-10%

-- Editiert von Bruce2004 am 19.10.2018 19:59


Das würde mir gefallen.
Die Versicherung rechnet Z-10% von X.

mfG

hansmaulwurf

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#6
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Der Wortlaut ist doch eindeutig: "10% vom Schadenbetrag"

Anders würde es lauten 10% vom Erstattungsbetrag, 10% vom erstattungsfähigen Betrag, oder 10% von Schadenbetrag abzüglich etwaiger Vorleistungen anderer Versicherer.

Und der Schadenbetrag ist Summe, die der Schaden am Ende kostet, unabhängig von Versicherung 1,2,3,4,5,6,....
Aber Bruce hat wie so oft eine exklusive Meinung...



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#8
 Von 
guest-12321.02.2020 13:20:24
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 8x hilfreich)

Guten Abend!

Update:
Meine Versicherung vertritt den gleichen Standpunkt wie lazyboy.

mfG
hansmaulwurf

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