Guten Abend!
Bei Versicherung 1 ist eine Selbsteiligung in Höhe von 10% des Zitat "Schadenbetrags" vereinbart.
Nun ist der Schadenfall eingetreten.
Versicherung 1 leistet nur subsidär.
Von der Schadensumme X bezahlt Versicherung 2 den Anteil Y. Der Versicherungsnehmer macht nun gegenüber Versicherung 1 die Differenz aus X-Y=Z geltend.
Wird die Selbstbeteiligung von der Summe X (Gesamtschadenhöhe) oder von der Summe Z (Forderung an Versicherung 1) berechnet?
Ich hoffe die Beschreibung ist halbwegs verständlich.
Vielen Dank für Eure Antworten
mfG
hansmaulwurf
Definition Schadenbetrag
19. Oktober 2018
Thema abonnieren
Frage vom 19. Oktober 2018 | 17:44
Von
Status: Beginner (57 Beiträge, 8x hilfreich)
Definition Schadenbetrag
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#1
Antwort vom 19. Oktober 2018 | 19:42
Von
Status: Unbeschreiblich (119464 Beiträge, 39731x hilfreich)
ZitatBei Versicherung 1 ist eine Selbsteiligung in Höhe von 10% des Zitat "Schadenbetrags" vereinbart. :
Wortlaut der gesamten Klausel?
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#3
Antwort vom 19. Oktober 2018 | 19:58
Von
Status: Beginner (57 Beiträge, 8x hilfreich)
Zitat:ZitatBei Versicherung 1 ist eine Selbsteiligung in Höhe von 10% des Zitat "Schadenbetrags" vereinbart. :
Wortlaut der gesamten Klausel?
Zitat
Selbstbeteiligung
Im Falle eines Schadens trägt der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10% des Schadenbetrages, mindestens jedoch €25,--, höchstens € 250,--.
mfG
hansmaulwurf
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#5
Antwort vom 19. Oktober 2018 | 20:05
Von
Status: Beginner (57 Beiträge, 8x hilfreich)
Zitat:Zitateine Selbsteiligung in Höhe von 10% des Zitat "Schadenbetrags" :
Es wird Z-10%
-- Editiert von Bruce2004 am 19.10.2018 19:59
Das würde mir gefallen.
Die Versicherung rechnet Z-10% von X.
mfG
hansmaulwurf
#6
Antwort vom 22. Oktober 2018 | 09:31
Von
Status: Lehrling (1024 Beiträge, 491x hilfreich)
Der Wortlaut ist doch eindeutig: "10% vom Schadenbetrag"
Anders würde es lauten 10% vom Erstattungsbetrag, 10% vom erstattungsfähigen Betrag, oder 10% von Schadenbetrag abzüglich etwaiger Vorleistungen anderer Versicherer.
Und der Schadenbetrag ist Summe, die der Schaden am Ende kostet, unabhängig von Versicherung 1,2,3,4,5,6,....
Aber Bruce hat wie so oft eine exklusive Meinung...
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#8
Antwort vom 8. November 2018 | 18:30
Von
Status: Beginner (57 Beiträge, 8x hilfreich)
Guten Abend!
Update:
Meine Versicherung vertritt den gleichen Standpunkt wie lazyboy.
mfG
hansmaulwurf
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