Berufsunfähigkeits-und Unfallversicherung-gefährliche Fallstricke

23. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
Filmsammler
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 91x hilfreich)
Berufsunfähigkeits-und Unfallversicherung-gefährliche Fallstricke

Hallo, beschäftige mich wegen Selbstbetroffenheit gerade mit den Fallstricken der Berufsunfähigkeitsversicherung und würde mich mal über rechtliche Bewertungen freuen :
1. Beginn des vorläufigen Versicherungsschutzes
Bei meiner Versicherung steht in den allgemeinen Vetragsbedingungen, die ja erst mit dem Vertrag kommen, daß der vorläufige Versicherungsschutz erst bei Eingang des Antrages bei der Versicherung besteht.Ich war bei der Geschäftsstelle der Versicherung und habe den Antrag gestellt (selbständiger Handelsvertreter als Versicherungsagentur). Der vertreter hat den Antrag zu seinem Wochenmeeting mitgenommen und seinem Chef übergeben. Der hat den Antrag dann gesammelt weitergeleitet, so daß er nach vier Wochen bei der Gesellschaft einging.
Das heißt nach Meinung der Versicherung : Die Zeit, die der Antrag durch irgendwelche Strukturen unterwegs ist, ist das Risiko des Kunden und man hat keinen Versicherungsschutz.
Frage : kann das richtig sein, oder besteht keine Pflicht, den Antrag in einer Frist X zur Policierung einzureichen ?

Nun geht es weiter, der Leistungsfall.
Es setzt eine Berufsunfähigkeit ein und natürlich prüft die Versicherung alles durch, um nicht zahlen zu müssen. Im konkreten Fall wurde ich dadurch aufmerksam, daß die Versicherung aus den Krankenkassenunterlagen, die sie angefordert hatte vor sechs Jahren eine Behandlung wegen chronisch ischämischer Herzkrankheit vorliegen hatte, dasselbe stand im Arztbericht (Auflistung der Behandlungen).
Ich weiß, daß ich 1999 beim Arzt war. ich hatte argen Stress im Büro und fühlte mich nicht gut. Der Arzt jagte mich durch verschiedene Geräte und meinte dann, ich solle einfach mal eine Woche ausspannen, dann regelt sich alles von selbst.
Medikamente oder ähnliches habe ich nicht erhalten, ich war auch nie wieder in dieser Sache beim Arzt.
Nun steht plötzlich in der Krankenakte dieser vermerk, den ja kaum ein Patient zu sehen bekommt und hier ergibt sich die zweite Frage :

Inwiefern kann für eine Berufsunfähigkeitsversicherung die Krankenkassenabrechnung und der dazugehörige Arztbericht überhaupt noch bindend sein ?

Ich frage dieses aus einem bestimmten Grund : Immer wieder hört man von Krankenkassenbetrug von Ärzten in mehreren 100.000 Fällen. Ich selbst weiß, daß Ärzte die Krankenkassenkarten der Patienten aufebwahren und sogar die Praxisgebühr selbst bezahlen. Der Grund ist ganz einfach : Für jedes Quartal erhält der Arzt pro behandeltem Patienten 15.-Euro. Da wird die Karte durchgezogen, die 10.-Euro gezahlt und 15 Euro zurückerstattet.
In diversen Fernsehsendungen habe ich auch gesehen, daß so Scheinbehandlungen abgerechnet werden.
Da dieses kein Einzelfall ist, laufen in Deutschland mehrere 100.000 Menschen herum, die offiziell ein anderes gesundheitsbild haben, als sie denken. Das bedeutet riesige Scherereien bei Inanspruchnahme der Versicherung.
Ich habe vielleicht jetzt für ein Forum etwas weit ausgeholt, aber die Sache ist mir doch wichtig.

Probleme mit der Versicherung?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

interessante frage, die antworten würden mich auch interessieren. ich hoffe da kommt was.
gruss,
kristijan

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dada77
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich habe eine unfallversicherung antrag unterschreiben . zeit einer jahr ich habe keine police ( versicherungschein) bekommen.
und bei die leistung nicht(allegemeine leben und beruf unfall steht garnicht). ich kann nicht sage was ist genau versichert.
ich habe an die vers. eine schreiben geschiekt und die police reklamiert.keine antwort. nur einer telefonisch erklärung der vers.mitarbeiter hat gemacht dass der Antrag gilt als vers.schein.
Ist einer Bertug oder?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Filmsammler
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 91x hilfreich)

Es gibt tatsächlich Versicherungen, bei denen der Antrag auch der versicherungsschein ist.´Das nennt man Sofortpolicierung. Wichtig ist, daß die Beiträge auch abgebucht werden. Nach dem, wie Sie sich äußern wissen Sie gar nicht, was Sie abgeschlossen haben. Ich würde mit den Unterlagen einmal zur Verbraucherzentrale gehen.

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