Autounfall: Neukauf von privat statt Reparatur

16. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
creon
Status:
Schüler
(154 Beiträge, 51x hilfreich)
Autounfall: Neukauf von privat statt Reparatur

Ich hatte einen Autounfall mit einem Schaden von ca. 1000€ netto. Diesen habe ich auch ausbezahlt bekommen.

Nun habe ich mir, zwei Jahre später, ein neues Fahrzeug gekauft. Dieses hat einen höheren Wert als der Restwert zum Unfallzeitpunkt des alten Wagens, allerdings wurde das neue Fahrzeug ohne Mehrwertsteuer von privat gekauft.

Ich war mir sicher, dass BGH VI ZR 91/04 Anwendung findet:

"c) Erwirbt mithin der Geschädigte ein Ersatzfahrzeug zu einem Preis, der dem in einem Sachverständigengutachten ausgewiesenen (Brutto-) Wiederbeschaffungswert des unfallbeschädigten Fahrzeuges entspricht oder diesen übersteigt, kann er im Wege konkreter Schadensabrechnung die Kosten der Ersatzbeschaffung bis zur Höhe des (Brutto-) Wiederbeschaffungswertes des unfallbeschädigten Fahrzeuges - unter Abzug des Restwertes - ersetzt verlangen. Auf die Frage, ob und in welcher Höhe in dem im Gutachten ausgewiesenen (Brutto-) Wiederbeschaffungswert Umsatzsteuer enthalten ist, kommt es in diesem Zusammenhang nicht an."

Die Versicherung sagt natürlich, dass sie mir die Umsatzsteuer nicht zahlen muss, aufgrund §249 BGB


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
Die Versicherung sagt natürlich, dass sie mir die Umsatzsteuer nicht zahlen muss


Es ist doch gar keine angefallen?! Was sagt denn die VS nun, daß du ein Kfz für 1190 EUR privat gekauft hast, aber sie dir nur 1000 EUR erstatten muß, weil 190 EUR Umsatzsteuer angefallen seien? :crazy:

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
creon
Status:
Schüler
(154 Beiträge, 51x hilfreich)

Die Versicherung sagt, sie habe mit der Erstattung der 1000 Euro netto ihre Schuldigkeit getan. Ich stelle das in Frage und behaupte, sie muss mir den gesamten Schaden erstatten, d.h. inkl. Umsatzsteuer. Es wären also noch weitere 190 Euro zu erstatten.

-- Editiert creon am 17.07.2014 22:20

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10689 Beiträge, 4206x hilfreich)

quote:
Ich stelle das in Frage und behaupte, sie muss mir den gesamten Schaden erstatten.


Und mit dieser Behauptung haben sie Unrecht.

Beim Ersatzkauf von Privat ist keine Umsatzsteuer angefallen.
Grundvoraussetzung für eine nachträgliche Erstattung wäre aber das überhaupt welche gezahlt wurde.

Also kurz:

Sie haben keine Steuer gezahlt, also kriegen Sie auch keine zurück.

Hat BigiBigiBigi ihnen aber schon mitgeteilt....

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