Autounfall - Mietwagendauer & Verdienstausfall

21. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
Flyingcow
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Autounfall - Mietwagendauer & Verdienstausfall

Guten Morgen,

nehmen wir mal an, dass ich am Freitag einen Autounfall gehabt hätte mit folgende Umständen und Folgen:

- Unfallgegner hat den Unfall voll zu verschulden (Vorfahrt missachtet, eine von mir eingeleitete Vollbremsung konnte den Unfall nicht mehr abwenden)

- Mietwagen wurde mir am Abend des selben Tages durch die gegnerische Versicherung zur Verfügung gestellt (gegen 18 Uhr) (für 7 Tage)

- Jedoch konnte ich einem Nebenerwerb nicht nachgehen. Dabei handelt es sich um das Ausfahren von Zeitungen am Unfalltag wie auch am Folgetag. Da nicht absehbar gewesen ist, dass am Folgetag ein Fahrzeug zur Verfügung stehen würde, musste ich dieses Absagen. Der Verdienstausfall für zwei Tage beträgt damit ca. 600 EUR (entsprechend der Rechnungen der letzten Monate)
Das Ausfahren wurde jetzt durch eine andere Person durchgeführt.

Frage 1:
Habe ich einen Anspruch auf Ersatz für den Verdienstausfall?

(Unfallzeitpunkt 13 Uhr / Beginn des Ausfahrens gegen ca. 16 Uhr. Jedoch beträgt die Entfernung zwischen Ort des Ausfahrens und der Übergabe des Mietwagens über 100 km)

Dann ist da noch das Problem mit der Mietdauer. Der Wagen ist mir für 7 Tage zur Verfügung gestellt worden. Aber aber nichtmal ein Gutachter sich bisher den Wagen anschauen konnte und ich auch noch nichtmal die Unterlagen (Fragebogen, etc) der gegnerischen Versicherungen erhalten habe und dann auch noch Weihnachten dazwischen ist, wird diese Dauer wohl kaum ausreichen.

Frage 2:
Habe ich Anspruch auf eine längere Dauer?

Ich würde mich freuen, falls mir jemand bei diesem fiktiven Fall weiterhelfen könnte und wünsche allen einen schönen Sonntag :)

-- Editiert von Flyingcow am 21.12.2008 15:20

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

Hallo,

300,- € pro Tag für das Zeitung austragen? Wenn du mal keinen Bock mehr auf den Job hast sag bescheid ;)

Scherz beiseite :) Auch für den Geschädigten gilt die sogenannte Schadenminderungspflicht. Wenn du also anders günstiger zum austragen hättest kommen können, Mietwagen, Taxe, Mietfahrzeug etc., dann hättest du das tun müssen.

ansonsten:

>>>Habe ich Anspruch auf eine längere Dauer?

Ist das Ei doch noch ungelegt.

Wenn sich eine längere Reparaturdauer ergeben sollte hast du natürlich auch den entsprechenden Anspruch.

Gruß

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Flyingcow
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hi, danke für deine Antwort:
Also zum "Ausfahren" - nicht "Austragen".

Ich bin ja mehr oder weniger schon auf dem Weg zur Arbeit bzw. Aufladestelle gewesen. Nachdem ich um 15 Uhr mit der gegnerischen Versicherung telefoniert hatte, sollte sich die Firma Sixt ja umgehend bei mir melden. So hatte ich ja dann auch um 18 Uhr den Wagen. Da ich aber für den Freitag absagen musste, galt dies für diesen gesamten Einsatz. Einzelne Tage können nicht abgesagt. Ganz oder gar nicht eben. Von daher denke ich, dass ich meine "Schadensminderungspflicht" getan habe.

Ja, der Job ist schon ganz geil. Hatte mir während meiner Arbeitslosigkeit sehr geholfen und wollte es nach der Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung eigentlich wieder sein lassen. Aber in zwei Tagen 600 EUR...einfach ein zu guter Nebenverdienst :D

1x Hilfreiche Antwort

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