Auto wird biem Fußballturnier beschädigt

8. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
pinkie1272
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Auto wird biem Fußballturnier beschädigt

Habe kürzlcih einen Beitrag auf Akte 2011 gesehen.Vorbeifahrnedes Auto wird biem Fußballturnier beschädigt , Platz war sogar mit hohem Zaun gesichert, aber Ball flog darüber. Der Haftplichtversicherer des Vereins zahlt nicht, mit der Aussage, daß man nicht eindeutig sehen kann wer jetzt Schuld ist , der Verein od. der Spieler. Aber dafür gibt es doch eine Haftplicht, oder? Der Versicherer zahlt nicht und kommt damit auch noch durch.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SvenR
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 81x hilfreich)

Hallo.

Akte 2011 macht genau das, was viele andere TV-Magazine auch machen: laut trommeln, damit der deutsche Durchschnittsbürger (was nicht abwertend gemeint ist) entsetzt vor der Mattscheibe hockt.

Ich habe die Sendung auch gesehen. Der Wettbewerb zwischen den Versicherungsunternehmen hat sich verschärft, die Höhe der Prämie ist für den Kunden oft entscheidend. Dabei wird nicht berücksichtigt, welche Folgen der intensivierte Preiskampf für den Kunden hat. Um Kosteneinsparungen zu ermöglichen, wird natürlich auch bei der Schadenregulierung der Rotstift angesetzt. Für Grenzfälle und Kulanz gibt es dann eben kein Budget mehr.

Ob ein Versicherungsunternehmen Einsparungen vornimmt um Verluste zu vermeiden oder um die nächsten Quartalszahlen zu schönen, lasse ich jetzt mal dahingestellt. Dazu müsste man sich die Bilanzen etwas genauer anschauen.


Grüße

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-- Editiert am 09.06.2011 13:04

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Aber dafür gibt es doch eine Haftplicht, oder?


Nö. *Deine* Haftpflicht zahlt für das, was *du* anrichtest. Wenn nicht klar ist, ob das du oder dein Gast war, warum sollte deine Versicherung dann zahlen? Bzw. warum sollte sie *müssen*?
Genau so verhält es sich dort. Die Haftpflicht muß nur dann zahlen, wenn ihr Versicherungsnehmer den Schaden auch zu vertreten hat.



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
SvenR
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 81x hilfreich)

quote:
Die Haftpflicht muß nur dann zahlen, wenn ihr Versicherungsnehmer den Schaden auch zu vertreten hat.


Der Schütze ist in diesem Fall bekannt und hat sein Verschulden eingestanden. Der Versicherer leistet nicht, da er die Haftpflichtversicherung des Vereins in der Leistungspflicht sieht. Die argumentiert wiederum, dass die Privathaftpflichtversicherung des Schützen zu leisten hätte. Professionell wäre, wenn eine der beiden Versicherungen leisten und Ihren Standpunkt in einem Regressanspruch geltend machen würde. So wird der Streit zum "Schutz des Kollektivs" auf dem Rücken des Geschädigten ausgetragen.


Grüße

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120319 Beiträge, 39872x hilfreich)

quote:
Der Schütze ist in diesem Fall bekannt und hat sein Verschulden eingestanden.

Konkret hatte er nur gesagt, das er den Ball vermutlich geschossen habe. Und das er der Meinung sei, seine Haftpflicht würde das regulieren.

Hier war aber 'keiner schuld', damit entfiel die Leistungspflicht.


Hier hätte nur eine entsprechende Vollkasko geholfen ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
SvenR
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 81x hilfreich)

quote:
Hier hätte nur eine entsprechende Vollkasko geholfen ...


Selbstbeteiligung und Rückstufung bei einem unverschuldeten Schaden? Das kann jawohl nicht die Lösung sein.

Wenn kein direktes Verschulden vorliegt, dann hat der Haftpflichtversicherer des Vereins aus vermutetem Verschulden zu leisten, zumal es offensichtlich ist und nicht bestritten wird, dass der Schaden kausal mit dem Fussballtunier zusammenhängt.


Grüße

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