Auto versicherung

28. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Topa
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 3x hilfreich)
Auto versicherung

hallo!
Wir haben im Oktober einen zweitwagen gekauft.
Da unsere Versicherung sehr teuer war haben wir ihn über eine direktversicherung versichert. Der Vertreter sagte das wir mit 115% anfangen. Da mein Mann vor jahren schon mal ein Motorrad hatte sollten wir die Versicherung übernehmen. Auf die frage das er ja über 115% hat da er damals als Fahranfänger 190% hatte sagte der von der Versicherung das wäre nicht schlimm er würde trozdem mit 115% anfangen.
Soweit so gut heute bekomme ich einen Brief das unser beitrag rückwirkend auf 190% erhöht würde.
Wir hatten keinen Unfall oder sonst was.
Kann man da etwas machen??
Ist das überhaubt rechtens??
Danke ligrü Topa

Probleme mit der Versicherung?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Müllerda
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo Topa,

die Versicherung muß begründen, warum sie das Fahrzeug zurückstuft. Was für ein Grund wird denn in dem Schreiben genannt?
Außerdem bitte in den Vertragsbedingungen suchen
1. die Rabattstaffeln mit den dazugehörigen Prozenten (was steht bei SF 1/2- ?%, bzw. was steht bei 190 %- M, S oder SF?)
2. SF-Einstufung, welche Bedingungen werden für die Zweitwageneinstufung genannt.

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#2
 Von 
Topa
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo!
Da steht nur änderung ihres Schadenfreiheitsrabates als grund.
SF 1/2 sind 115% mit denen haben wir angefangen.
Dann kam am anfang Januar ein brief, dass wir SF 1 gleich 90% haben.
Heute kam der brief das sie uns auf SF 0 gleich 190% gestuft haben.
Der Wagen wurde als erstwagen zugelassen weil er bei der Versicherung viel teurer war haben wir ihn bei der alten gelassen.
Der führerschein ist auch schon 1998 gemacht worden und über 21 ist mein Mann auch.
Ihm ist halt nur bei Vertragsabschluss gesagt worden das er mit SF 1/2 also 115% anfangt.
Wir hatten keinen Unfall oder so.
Deswegen verstehe ich das nicht...
ligrü Topa

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#3
 Von 
Müllerda
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo Topa,

folgende Fragen:

1. habt Ihr noch 2 PKW ?

2. welche SF- Klasse hat der erste PKW

3. war der Führerschein mal entzogen worden?

Gruß Müllerda

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Miniway
Status:
Praktikant
(538 Beiträge, 64x hilfreich)

und ist es ein deutscher Führerschein?
gruss
miniway

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#5
 Von 
Topa
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo!
1. Ein Zweitwagen besteht, allerdings bei einer anderen Versicherung SF 3 Gleich 70%
Der Führerschein ist nicht entzogen worden. Mein Mann musste allerdings am anfang eine Nachschulung machen.
Der Führerschein ist in der BRD gemacht worden
lg Topa

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Müllerda
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo Topa,

warum unterschreibst Du mal "lg", mal "ligrü"?

Zum Sachverhalt:

Die Einstufung erst SF1/2, dann 2004 schon SF 1 (obwohl das Fahrzeug keine 6 Monate in 2003 gelaufen ist) sieht nach einer Sondereinstufung der Versicherung aus, die bestimmt noch an andere Bedingungen geknüpft wurde. Das muß man in den Bedingungen nachlesen. Es könnte sein, daß erwartet wurde, daß Du auch mit dem anderen KFZ zu der neuen Versicherung ab 01.01.2004 gehst. Das sind aber alles nur Spekulationen, wenn man die Vertragsbedingungen nicht kennt.

Ich rate Dir dringend, bei der Versicherung anzurufen und nach den Gründen für die Rückstufung zu fragen.

Ein Hinweis noch:

Es gibt die Zweitwagenregel (Erstfahrzeug mindestens SF1/2) und die Führerscheinregel (mindestens 3 Jahre Führerschein) als Sondereinstufung in die SF 1/2. Bitte suche in den Bedingungen nach solchen Punkten. Eventuell mußt Du nur eine Führerscheinkopie oder die Versicherung und die Versicherungsnummer vom Erstfahrzeug einreichen. Frage danach!

Könnte sein, daß diese Regel nicht angewendet und der Rabatt vom Motorrad geholt wurde. Nach Deiner Schilderung entnehme ich, daß das Krad in der Klasse M eingestuft war.

Es sind sehr viele "könnte" usw. - tut mir leid, aber ohne den Vertrag gesehen zu haben, ist ein besserer Rat nicht möglich.

Viel Erfolg!

-- Editiert von Müllerda am 29.02.2004 11:48:39

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Topa
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo!
Danke für deine Hilfe.
Das Motorrad wurde von der Versicherung mit SF 0 eingestuft. Es war allerdings nur 4 Monate angemeldet.
Ab wann kommt man den von 0 auf 1/2 ?
Das habe ich im Vertag nicht gefunden.
Eine Sonderregelung gab es nicht.
Wir haben alle Versicherungen angerufen und das günstigste Angebot genommen. Weil der Vertreter meinte das wir mit immer bei ihnen mit 1/2 anfangen und nicht wie bei den anderen mit 0. Sonst hätten wir ja gar nicht gewechselt. Er müsse halt nur länger als 3 jahre den Führerschein haben. Eine Kopie hat er auch sofort gemacht.

Ich gehe morgen sofort dahin.
Danke nochmal für deine Hilfe.

ligrü Topa

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Müllerda
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo Topa,

die Ersteinstufung in die Klasse 0 bei PKW erfolgt bei den meisten(!) Versicherungen nur wenn man ein Führerscheinneuling ist. Da Du den Führerschein schon mehr als 3 Jahre hast und außerdem schon einen PKW in einer SF-Klasse fährst, ist die Erst(!)einstufung in die SF 1/2 für einen zweiten PKW nichts besonderes (für den Fall, daß Dir die Versicherung was anderes erzählen will). Manche Versicherungen hätten Dir oder Deinem Partner sogar die SF2 = 85% unter bestimmten Voraussetzungen eingeräumt.
Ein Vorteil bei Deiner Versicherung ist, daß sie bei SF1/2 115% berechnet, während viele andere 140% haben wollen. Die Prozentsätze sagen aber gar nichts über den absoluten Beitrag aus. Wenn man vergleicht, muß man sich komplette Angebote rechnen lassen. Ich habe Angebote gesehen, die sich bei 115% oder 125% oder 140% für die SF1/2 nur wenig im Preis unterscheiden. Es kommt immer auf die sonstigen Bedingungen (=Rabatte) an.
Die Einstufung vom Krad kannst Du so stehen lassen und mußt sie nicht für das Auto nehmen.
In Zukunft informiere Dich genauer und nenne alle Umstände, damit die Angebote richtig erstellt werden.

Um von der SF 1/2 in die SF 1 zu kommen, muß man mindestens 6 Monate unfallfrei gefahren sein (in der Regel innerhalb eines Kalenderjahres).

Berichte mal, was rausgekommen ist.


-- Editiert von Müllerda am 29.02.2004 13:54:40

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