Hallo,
ich habe vor einer Weile einen Auffahrunfall beim Wenden in einer Sackgasse verursacht. Dabei wurde ein parkendes Auto leicht angestoßen.
Nun kam "endlich" ein Brief mit der Schadenshöhe, die an die Versicherung ausbezahlt werden soll, um in der gleichen Schadensfreiheitsklasse zu bleiben.
Nun möchte meine Chefin, dass ich den Schaden vollständig übernehme und an die Versicherung innerhalb der nächsten 6 Monate zahle.
Nun meine Frage: Ist dies Rechtens? Kann man für einen Unfall mit einem Geschäftwagen voll zur Rechenschaft gezogen werden.
Ich wäre dankbar für einen Hinweis
mfg
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Auffahrunfall mit Geschäftswagen
23. Oktober 2009
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Frage vom 23. Oktober 2009 | 14:33
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Auffahrunfall mit Geschäftswagen
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 23. Oktober 2009 | 15:38
Von
Status: Student (2858 Beiträge, 1121x hilfreich)
Wenn du ihn verursacht hast, wieso denn nicht?
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#2
Antwort vom 23. Oktober 2009 | 18:25
Von
Status: Beginner (136 Beiträge, 92x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 23. Oktober 2009 | 18:48
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Die Frage die sich mir natürlich stellt, ist die nach der Fahrlässigkeit. Welcher Schweregrad liegt bei einem solchen Unfall vor. Grobe Fahrlässigkeit denke ich kann ich ausschließen, da ich nicht betrunken war, keine Augenbinde übergestülpt habe oder was auch immer.
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