Arbeitsunfall wird schon vom Durchgangsarzt abgelehnt

2. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
nixda00
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 22x hilfreich)
Arbeitsunfall wird schon vom Durchgangsarzt abgelehnt

Folgendes:
Vor einiger Zeit stürzte ich am Arbeitsplatz.
Auf dem Weg zur Toilette, konnte ich nicht sehen, das die Rollen, eines Transportregals, geölt worden waren, sodass das Öl in den Gang lief.
Ich rutschte aus, viel auf den Hinterkopf und verrenkte mir das Bein.
Dafür gibt es Zeugen.
Da ich große Schmerzen hatte,am Knie und Kopf, wurde ich vorsichtshalber, zum Röntgen, zum Durchgangsarzt geschickt.
Ein Bruch oder Sehnenriss bestand glücklicherweise nicht. Die Sehnen waren wohl am Knie überdehnt worden.Und vielleicht eine leichte Gehirnerschütterung.
Das war natürlich sehr erfreulich. Was mich allerdings aufregte, war die Äußerung vom Durchgangsarzt.
Er sagte mir nämlich. Das ich gar keinen Anspruch bei einem Arbeitsunfall hätte, da meine Knie schon Osteoporose aufwiesen.
Diese Aussage machte mich erst einmal fassungslos.
Das mit zunehmendem Alter der Mensch Osteoporose bekommt, ist ja bekannt. Wenn aber ein andere Mensch, dir dann Schaden zufügt, hat man selber Schuld??
Dies würde ja bedeuten, das man älteren Menschen etwas antun kann, ohne jemals dafür belangt zu werden.
Sieht es mit der Versicherung tatsächlich so aus?

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7 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von nixda00):
Dies würde ja bedeuten, das man älteren Menschen etwas antun kann, ohne jemals dafür belangt zu werden.


Nein, das bedeutet nur, dass man ggfls. keinen Anspruch auf Erstattung eines Schaden hat, weil schon ein Vorschaden vorliegt.

Alternatives Beispiel: wenn mir jemand gegen das Auto fährt, welches vorher schon eine völlig zerstörte Stoßstange hatte, dann schuldet mir derjenige keine neue Stoßstange, sondern eine, die so zerstört war, wie vorher. Ggfls. ist der Schadenersatz 0 EUR.

Und genau das kann bei deinem Knie auch passieren, weil du nicht nachweisen kannst, dass der Schaden genau durch den Unfall größer geworden ist. Darauf hat dich der Arzt schon mal hingewiesen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120153 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von nixda00):
Sieht es mit der Versicherung tatsächlich so aus?

Versicherungen ersetzen in der Regel nur die Schäden.
Wenn bereits was kaputt war, wird dieser Vorschaden berücksichtigt und abgezogen.



Zitat (von nixda00):
Das mit zunehmendem Alter der Mensch Osteoporose bekommt, ist ja bekannt.

Und das man da auchwas gegen tun kann, ist auch bekannt.
Je geringer der Vorschaden, desto geringer der Abzug.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Zitat:
Versicherungen ersetzen in der Regel nur die Schäden.


Es gibt Schadenversicherungen und Summenversicherungen, eine Unfallversicherung z.B. Es wird eben nicht der Schaden ersetzt, sondern im V-Fall die vereinbarte Summe geleistet.

Hier geht es im übrigen um die gesetzliche Unfallversicherung, sicher nicht mein Fachgebiet, dennoch würde ich analog privater Verträge vermuten, dass ab einen bestimmten Grad auch eine sog. Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen auf den Leistungsanspruch angerechnet wird. Der Begriff Schadenersatz hat in der gesetzl UV auch keine Anwendung.

Im übrigen Korrekt ist, der Arzt entscheidet nichts, aber der Sachbearbeiter wird sich bei seiner Entscheidung sicher auf Arztberichte stützen. Vermutlich kommt aber vorher noch ein Gutachter zum Einsatz.

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#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von nixda00):
Was mich allerdings aufregte, war die Äußerung vom Durchgangsarzt.
Er sagte mir nämlich. Das ich gar keinen Anspruch bei einem Arbeitsunfall hätte, da meine Knie schon Osteoporose aufwiesen.



Die Aufregung verstehe ich nicht.

Eine nur leichte Bänderdehnung / Sehnendehnung führt in der Regel nicht zu Dauerschäden, vergleichbar gilt die Aussage auch für eine nur leichte Gehirnerschütterung.
Ist das bei Dir anders verlaufen? Ansonsten wäre doch ein Anspruch schon alleine deshalb nicht gegeben.

Der Anspruch auf Kostenersatz der med. Behandlung kann mit der Aussage nicht gemeint sein, denn der ist unabhängig von jedem Vorschaden gegeben.

Welchen Anspruch meinst du also?

Berry

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#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von nixda00):
Was mich allerdings aufregte, war die Äußerung vom Durchgangsarzt.
Er sagte mir nämlich. Das ich gar keinen Anspruch bei einem Arbeitsunfall hätte, da meine Knie schon Osteoporose aufwiesen.

Das ist grundsätzlich nicht falsch.
Zitat:

Das mit zunehmendem Alter der Mensch Osteoporose bekommt, ist ja bekannt. Wenn aber ein andere Mensch, dir dann Schaden zufügt, hat man selber Schuld??
Dies würde ja bedeuten, das man älteren Menschen etwas antun kann, ohne jemals dafür belangt zu werden.

Nein. Es geht lediglich um die Frage, ob die Berufsgenossenschaft dafür leisten muß, oder die Krankenversicherung.

Für Arbeitsunfälle ist grundsätzlich die BG zuständig, aber da kommt es eben auch darauf an, ob bereits ein - nicht durch die Arbeit bedingter - Vorschaden vorhanden war, und dieser und nicht der Unfall die Ursache für die Verletzung ist.
Für die Kostenübernahme durch die Krankenversicherung ist das wiederum völlig egal.

Das blöde daran: hinsichtlich Folgeschäden sind die Leistungen der BG dann besser als die der Krankenversicherung.

Der D-Arzt überprüft für die Berufsgenossenschaft die medizinischen Umstände des Berufsunfalls. Was er befundet, muß niemand hinnehmen, genauso wie man auch gegen eine Entscheidung der BG Widerspruch einlegen kann.

Das wird dann ein langer, steiniger Weg, ob er Erfolgsaussichten hat, kann nur ein Experte einzuschätzen versuchen. Die ersten Ansprechpartner sollten in so einem Fall der Hausarzt sein, falls vorhanden auch der Facharzt, und die eigene Krankenversicherung.

Die nämlich hat ein Interesse daran, daß die BG die Kosten trägt. Auch ein Sozialverband oder eine ähnliche Beratungsstgelle kann helfen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#7
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Die Vergleiche mit Sachschäden gehen nun wirklich völlig in die Irre... Es geht hier um die Frage, welche Versicherung hier zuständig ist (Berufsgenossenschaft, Krankenversicherung), und eventuell um die Frage, wie sich die Einstufung auf eventuelle spätere Rentenansprüche auswirken könnte. Um nicht mehr, um nicht weniger.

Wenn der Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall hat und dabei z.B. einen Bänderriss erleidet, und diese Verletzung führt zu Spätschäden, und die Spätschäden bewirken eine (völlige oder teilweise) Arbeitsunfähigkeit, dann zahlt die Berufsgenossenschaft eine entsprechende Erwerbsunfähigkeitsrente.

Oder sie bezahlt z.B. auch aufwendige Reha-Maßnahmen in einer ihrer Einrichtungen. Oder z.B. auch nötig gewordene Umschulung.

Wenn der Arbeitnehmer bei der Freizeit einen Bänderriss erleidet, und diese Verletzung führt zu Spätschäden, und die Spätschäden bewirken eine (völlige oder teilweise( Arbeitsunfähigkeit), dann zahlt die Krankenversicherung (GKV oder PKV, egal) die Behandlungskosten, und das war's.

Wenn der Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall hat und dabei z.B. einen Bänderriss erleidet, der ist aber nicht die Folge des Unfalls, d.h. jeder hätte den Bänderriss erlitten, sondern weil der Verunfallte bereits massiv vorgeschädigt war, hat er einen Bänderriss erlitten, den ein anderer, halbwegs gesunder Verunfallter niemals erlitten hätte...

... dann ist der Sturz zwar immer noch ein Berufsunfall, aber die daraus resultierende Verletzung nicht Folge des Unfalls, sondern Folge der Vorerkrankung.

Und dann ist die BG raus aus der Nummer.

Mal ganz, ganz grob und vereinfacht gesagt. Der Leistungsumfang der BG bei Berufs- und Wegeunfällen ist ein komplexes Gebiet, zu dem es ganze Bibliotheken voll mit Gerichtsurteilen gibt, und beim dem es oft auf Gutachterstreitigkeiten hinausläuft.

-- Editiert von eh1960 am 03.01.2018 17:56

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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