Hallo zusammen,
ist es korrekt, dass eine Vorerkrankung/OP dazu führt, dass ein Arbeitsunfall kein Arbeitsunfall ist?
Beispiel: jemand wurde am Rücken operiert, derjenige stürzt an der Arbeit beim Ausführen seiner Tätigkeiten und es ist genau die Stelle betroffen, die operiert wurde. Kann da die BG sagen, Pech gehabt, aber da liegt schon eine (verheilte) Verletzung vor, also kein Arbeitsunfall?
Macht es da einen Unterschied, wie lange die OP her ist und ob die Verletzung schon komplett ausgeheilt ist?
Nehmen wir in einem weiteren Beispiel an, Rücken-OP vor fünf Monaten, wieder einsatzfähig für Büroarbeiten und leichte körperliche Arbeiten, nach Behandlungsplan ist derjenige nach sechs Monaten wieder voll sport- und einsatzfähig. Es liegen aber noch Bewegungs- und Krafteinschränkungen vor. Die Ärzte wissen von dem Job und den Aufgaben der Person (u. a. Lagerarbeiten mit z. T. schwereren Gewichten), aber schreiben nicht mehr arbeitsunfähig. Genau bei diesen Lagerarbeiten passiert ein Arbeitsunfall. Was ist dann?
Ist derjenige verpflichtet, die Rücken-OP der BG mitzuteilen oder spielt diese letztlich keine Rolle, da der Arbeitsunfall hätte auch ohne OP passieren können?
Schöne Grüße
DU
Arbeitsunfall wegen OP kein Arbeitsunfall
17. Januar 2017
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Frage vom 17. Januar 2017 | 07:53
Von
Status: Beginner (82 Beiträge, 11x hilfreich)
Arbeitsunfall wegen OP kein Arbeitsunfall
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#1
Antwort vom 17. Januar 2017 | 09:53
Von
Status: Weiser (16508 Beiträge, 9299x hilfreich)
Zitat:ist es korrekt, dass eine Vorerkrankung/OP dazu führt, dass ein Arbeitsunfall kein Arbeitsunfall ist?
Nein.
Das Problem ist aber: Wenn nach dem Arbeitsunfall ein Dauerschaden (Erwerbsminderung o.ä.) zurückbleibt, wird es einen langwierigen Streit darüber geben, ob der Dauerschaden auf den Arbeitsunfall oder die Vorerkrankung zurückzuführen ist.
Sowas endet dann oft ein einem jahrelangen Verfahren mit teuren Gutachtern.
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