Hallo,
ich habe im mai 2003 einen Antrag für eine Versicherung gestellt, eine Einzugsermächtigung erteilt.
Jedoch schien die versicherung den Antrag nicht angenommen zu haben, ich habe auch nie Unterlagen erhalten. Plötzlich musste ich feststellen, dass die im Februar 2004 den beitrag abgebucht haben. Jetzt will ich die Versicherung aber nichtmehr.
Welche Argumente kann ich vorbringen um mein Recht durchzusetzen? Ich habe denen schon was wegen der Bindefrist geschrieben usw, keine Reaktion.
Antrag 05/03-Abbuchung 02/04????
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Haben wir denn das Kleingedruckte gelesen......
Wie bitte, was für Kleingedrucktes?
Geh bei ebay spielen, meine Frage war ernst gemeint, klaro?
Es gibt eine Bindefrist, noch nie gehört? Und es besteht dir Pflicht zur Aushändigung eines Versicherungsscheins! Lass also deine dummen unqualifizierten Kommentare. Es gib t ein VVG, hast das gelesen? Kleines, rotes dünnes Buch! Kennst nicht? Naja, lies lieber ebay-Bücher und komm mir nicht dumm!!!!!!!!!!!!!!!
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berliner, repekt für den 2. beitrag, der völlig deplaziert ist...
aber egal...
um etwas genaueres dazu zu sagen, wäre sicherlich ein wenig mehr information notwendig...
wann sollte der vertrag beginnen, um welche art von versicherung handelt es sich, haben sie bereits kontakt zum versicherer aufgenommen?
qualifizierte fragen wären auch mal was schönes
p.s.: das vvg muss nicht in rot vorhanden sein...
@toedti
der Vertrag wurde am sollte am 01.07.2003 beginnen.
Es handelt sich um eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Mit dem Versicherer habe ich Kontakt aufgenommen. Es gibt/gab einen weiteren Vertrag, der mich zum Abschluss dieser versicherung verpflichtet. Darauf berufen die sich. Ich weiß aber, dass die im Unrecht sind. Es gibt schließlich die Bindefrist. Und es handelt sich um 2 verschiedene Verträge.
Gegen was kann ich hier Anzeige erstatten? Betrug? Oder was ist das?
du bist also selbständig (gewesen) und hast dafür eine vermögensschadenshaftpflichtversicherung abschliessen wollen?
welch anderer vertrag soltle dich zu diesem abschluss "zwingen"?
ich kann hier noch keinen wirklichen zusammenhang erkennen...
aber ein kleiner tipp vorweg.
ein schriftlicher hinweis, sich ggf. an das bafin zu wenden, wirkt ab und an doch wahre wunder
gerade dann, wenn unter umständen vielleicht doch ein "schlechtes gewissen" beim versicherer bestehen könnte...
das ganze als vorstandsbeschwerde eingereicht...
ist gerne mal ein mittel, um da mal etwas mehr druck zu machen.
Hallo, also das mit der Beschwerde ist ein guter Tip. Hätte ich selbst drauf kommen können.
OK; dann mach ich mal ne Mitteilung an die BaFin. Hoffentlich unternehmen die auch was.
Und jetzt?
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