Hallo Zusammen,
ich hatte vor einigen Jahren einen Unfall (Bruch des Handgelenkes) und hab auf Gutachtenbasis (wegen andauernder Einschränkungen) auch eine Einmalzahlung meiner Unfallversicherung erhalten.
Nun habe ich erfahren, dass ich zu dem Zeitpunkt auch noch eine weitere Unfallversicherung hatte (über meinen Arbeitgeber), die den Unfall und die Folgen abdecken würde.
Kann ich den Unfall jetzt noch der Versicherung anzeigen und eine Entschädigung einfordern ? oder habe ich aufgrund der Unwissenheit meine Rechte verwirkt ?
Vielen Dank schon mal
Anspruchsverjährung Unfallversicherung
20. Oktober 2016
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Frage vom 20. Oktober 2016 | 13:52
Von
Status: Beginner (132 Beiträge, 14x hilfreich)
Anspruchsverjährung Unfallversicherung
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 20. Oktober 2016 | 17:57
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
Hi,
nicht verwirkt. Aber der Anspruch dürfte verjährt sein s. § 12 VVG
.
Berry
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